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   OLG München, 18.01.2006 - 4St RR 252/05   

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https://dejure.org/2006,10748
OLG München, 18.01.2006 - 4St RR 252/05 (https://dejure.org/2006,10748)
OLG München, Entscheidung vom 18.01.2006 - 4St RR 252/05 (https://dejure.org/2006,10748)
OLG München, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - 4St RR 252/05 (https://dejure.org/2006,10748)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 251 Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 251 Abs. 2 Nr. 1; ; StPO § 261

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 251 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 § 261
    Verzögerung des Verfahrens zur persönlichen Vernehmung wichtiger Zeugen - mehrmonatiges Zuwarten bei nicht inhaftiertem Angeklagten - Aussageverhaltens bei Betäubungsmittelabhängigkeit in jugendlichem Alter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Hinnahme einer auch mehrmonatigen Verzögerung des Verfahrens vor dem Strafgericht auf Grund eines für die erschöpfende Sachaufklärung gerichtlich noch zu vernehmenden Zeugen; Bewertung der Aussagetüchtigkeit und Glaubwürdigkeit eines ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 111
  • StV 2006, 464
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.05.1997 - 1 StR 169/97

    Anforderungen an die Abwägung im Rahmen der Feststellung, ob ein Zeuge in

    Auszug aus OLG München, 18.01.2006 - 4St RR 252/05
    Die dem Tatgericht obliegende Entscheidung, ob diese Voraussetzung gegeben ist, erfordert vielmehr eine Abwägung der Bedeutung der Sache und der Wichtigkeit der Zeugenaussage für die Wahrheitsfindung einerseits gegen das Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens andererseits unter Berücksichtigung der Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung, § 244 Abs. 2 StPO (BGHSt 22, 118/120; 32, 68/72 f.; BGH NStZ-RR 1997, 268; KK/ Diemer StPO 5. Aufl. § 251 Rn. 4; Alsberg/Nüse/Meyer Der Beweisantrag im Strafprozess 5. Aufl. S. 270).

    Ein Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensfehler kann nicht ausgeschlossen werden (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 268).

  • OLG Köln, 16.12.2003 - Ss 499/03

    Beweiswürdigung bei ausschließlicher Belastung durch einen Aufklärungsgehilfen

    Auszug aus OLG München, 18.01.2006 - 4St RR 252/05
    Dies ist für die Beurteilung, ob sie möglicherweise ein Motiv für eine Falschbelastung zum Nachteil des Angeklagten hatte, von maßgeblicher Bedeutung (BGH StV 2002, 470/471; OLG Köln StV 2004, 419).
  • OLG Schleswig, 13.10.1981 - 1 Ss 483/81
    Auszug aus OLG München, 18.01.2006 - 4St RR 252/05
    Angesichts der ausschlaggebenden Bedeutung der Angaben der Zeugin D für die der Urteilsfindung zugrunde liegenden schwerwiegenden Tatvorwürfe überwiegt hier jedoch das Interesse an einer erschöpfenden Sachaufklärung gegenüber dem Gebot der Verfahrensbeschleunigung, zumal der Angeklagte sich nicht in Untersuchungshaft befindet (BayObLG VRS 63, 211/212; OLG Schleswig StV 1982, 11; BGH NStZ 1982, 341; SK/ Schlüchter StPO § 251 Rn. 14).
  • BayObLG, 15.06.1982 - RReg. 1 St 125/82

    Vernehmung; Vernehmungsunfähigkeit; Zeuge; Verhörperson; Beweismittel; Urkunde;

    Auszug aus OLG München, 18.01.2006 - 4St RR 252/05
    Angesichts der ausschlaggebenden Bedeutung der Angaben der Zeugin D für die der Urteilsfindung zugrunde liegenden schwerwiegenden Tatvorwürfe überwiegt hier jedoch das Interesse an einer erschöpfenden Sachaufklärung gegenüber dem Gebot der Verfahrensbeschleunigung, zumal der Angeklagte sich nicht in Untersuchungshaft befindet (BayObLG VRS 63, 211/212; OLG Schleswig StV 1982, 11; BGH NStZ 1982, 341; SK/ Schlüchter StPO § 251 Rn. 14).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus OLG München, 18.01.2006 - 4St RR 252/05
    Die dem Tatgericht obliegende Entscheidung, ob diese Voraussetzung gegeben ist, erfordert vielmehr eine Abwägung der Bedeutung der Sache und der Wichtigkeit der Zeugenaussage für die Wahrheitsfindung einerseits gegen das Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens andererseits unter Berücksichtigung der Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung, § 244 Abs. 2 StPO (BGHSt 22, 118/120; 32, 68/72 f.; BGH NStZ-RR 1997, 268; KK/ Diemer StPO 5. Aufl. § 251 Rn. 4; Alsberg/Nüse/Meyer Der Beweisantrag im Strafprozess 5. Aufl. S. 270).
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus OLG München, 18.01.2006 - 4St RR 252/05
    Die dem Tatgericht obliegende Entscheidung, ob diese Voraussetzung gegeben ist, erfordert vielmehr eine Abwägung der Bedeutung der Sache und der Wichtigkeit der Zeugenaussage für die Wahrheitsfindung einerseits gegen das Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens andererseits unter Berücksichtigung der Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung, § 244 Abs. 2 StPO (BGHSt 22, 118/120; 32, 68/72 f.; BGH NStZ-RR 1997, 268; KK/ Diemer StPO 5. Aufl. § 251 Rn. 4; Alsberg/Nüse/Meyer Der Beweisantrag im Strafprozess 5. Aufl. S. 270).
  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 508/96

    Aufklärungsrüge dahingehend, dass ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit der

    Auszug aus OLG München, 18.01.2006 - 4St RR 252/05
    Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber dann geboten, wenn der Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (st. Rspr.; vgl. BayObLG StV 1996, 476; BGH StV 1993, 567; NStZ-RR 1997, 106).
  • BGH, 06.09.2005 - 4 StR 386/05

    Beweiswürdigung (Erörterungsmängel bei Aussage gegen Aussage-Situation;

    Auszug aus OLG München, 18.01.2006 - 4St RR 252/05
    Ob dies in Verbindung mit dem attestierten psychopathologischen Befund Anlass für eine sachverständige Beratung hinsichtlich der Aussagetüchtigkeit und Glaubwürdigkeit der Zeugin bietet (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 18), wird das Tatgericht unter Einbeziehung des persönlichen Eindrucks von der Zeugin (erneut) zu beurteilen haben.
  • BayObLG, 21.12.1995 - 5St RR 132/95
    Auszug aus OLG München, 18.01.2006 - 4St RR 252/05
    Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber dann geboten, wenn der Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (st. Rspr.; vgl. BayObLG StV 1996, 476; BGH StV 1993, 567; NStZ-RR 1997, 106).
  • BGH, 21.06.1956 - 3 StR 158/56

    Anwendbarkeit des § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO bei drohender erheblicher

    Auszug aus OLG München, 18.01.2006 - 4St RR 252/05
    Es genügt, wenn die Vernehmung in der Hauptverhandlung dem Zeugen aller Voraussicht nach eine erhebliche Verschlechterung eines ernstlichen Leidens zufügen würde; ob dies der Fall ist, entscheidet das Tatgericht nach freiem Ermessen (BGHSt 9, 297/300).
  • BGH, 17.01.2002 - 3 StR 417/01

    Unzureichende Beweiswürdigung

  • BGH, 05.05.1982 - 2 StR 40/82

    Zulässigkeit der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht - Verzicht auf die

  • BGH, 22.10.1992 - 4 StR 502/92

    Ablehnung eines auf Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens gerichteten

  • OLG Naumburg, 07.06.2016 - 1 Rv 9/16

    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Voraussetzungen für die Verlesung von

    Die dem Tatgericht obliegende Entscheidung, ob diese Voraussetzung gegeben ist, erfordert vielmehr eine Abwägung der Bedeutung der Sache und der Wichtigkeit der Zeugenaussage für die Wahrheitsfindung einerseits gegen das Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens andererseits unter Berücksichtigung der Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung, § 244 Abs. 2 StPO (OLG München - Beschluss vom 18.01.2006 - 4 St RR 252/05 - m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2017 - 3 RVs 6/17

    Verlesung, Zeugenaussage, Beschlussbegründung, Anforderungen

    Auch im Rahmen der Verlesung nach § 251 Abs. 2 StPO erfordert die dem Tatgericht obliegende Entscheidung eine Abwägung aller oben genannten Umstände (vgl. OLG München, Beschluss vom 18. Januar 2006, 4 St RR 252/05, juris Rn. 15).
  • KG, 30.09.2008 - 1 Ss 70/08

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme: Verlesung polizeilicher Vernehmungsprotokolle

    9 Der Senat merkt an, dass eine andere Entscheidung in Betracht gekommen wäre, wenn der - hinsichtlich des ausgeübten Ermessens vom Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüfbare (vgl. BGHSt 9, 297, 300; OLG München, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 4 StRR 252/05 - bei juris; Diemer in Karlsruher Kommentar, StPO 5. Aufl., § 251 StPO Rdn. 7) - Beschluss nach § 251 Abs. 4 Satz 1 StPO nur die leitenden Erwägungen über die - hier nach den Urteilsgründen vergleichsweise geringe - Bedeutung der Aussagen für die Wahrheitsfindung enthalten hätte (vgl. Senat a.a.O.; KG, Beschluss vom 11. August 2003 - (5) 1 Ss 285/03 (57/03) -).
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