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BGH, 28.06.2005 - 4 StR 133/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 420 StPO; § 20 StGB; § 63 StGB
Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (fehlerfreie Feststellung einer Tatbegehung bei Schuldunfähigkeit: Alternativen, Steuerungsfähigkeit, Einsichtsfähigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus
- Judicialis
StGB § 20
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 63
Gefahr von Aggressionsdelikten im Umfeld des Täters - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03
Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; …
Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 4 StR 133/05
Den Urteilsgründen können darüber hinaus sowohl die erforderlichen Anknüpfungstatsachen für die Beurteilung der Schuldfähigkeit (…vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 20; BGH NStZ-RR 2003, 232) als auch die tatkausale Bedeutung der Erkrankung des Beschuldigten entnommen werden. - BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86
Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der …
Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 4 StR 133/05
Dem Inhalt des Urteils ist, anders als der Generalbundesanwalt meint, mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, daß die Strafkammer bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit von einer fehlenden Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten ausgegangen ist und die Anwendung des § 20 StGB nicht etwa rechtsfehlerhaft auf beide Alternativen, nämlich sowohl auf das Fehlen der Einsichtsfähigkeit als auch auf das Fehlen der Steuerungsfähigkeit gestützt hat (vgl. BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1). - BGH, 21.01.1997 - 1 StR 622/96
Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach …
Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 4 StR 133/05
Den Urteilsgründen können darüber hinaus sowohl die erforderlichen Anknüpfungstatsachen für die Beurteilung der Schuldfähigkeit (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 20; BGH NStZ-RR 2003, 232) als auch die tatkausale Bedeutung der Erkrankung des Beschuldigten entnommen werden. - BGH, 28.03.1989 - 1 StR 80/89
Möglichkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei …
Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 4 StR 133/05
Es ist vielmehr unter Würdigung des Werdegangs und der Erkrankung des Beschuldigten sowie der von ihm in zurückliegender Zeit begangenen rechtswidrigen Taten ohne Rechtsfehler zu dem Ergebnis gelangt, daß von ihm infolge seines Zustandes auch künftig nicht nur Taten im untersten Bereich der Kriminalität, sondern auch gewichtigere Straftaten, insbesondere Aggressionsdelikte gegen Personen aus seinem näheren Umfeld, zu erwarten sind (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 9).