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   BGH, 13.03.2014 - 4 StR 15/14   

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https://dejure.org/2014,5381
BGH, 13.03.2014 - 4 StR 15/14 (https://dejure.org/2014,5381)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2014 - 4 StR 15/14 (https://dejure.org/2014,5381)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14 (https://dejure.org/2014,5381)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO ; § 261 StPO
    Anforderungen an die Urteilsgründe (Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten) und Beweiswürdigung (zusammenfassende Darstellung des Vorwurfs des Nebenklägers: Aussage gegen Aussage)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 Abs 5 S 1 StPO
    Freispruch vom Vorwurf der schweren Körperverletzung: Notwendige Urteilsfeststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an gerichtliche Feststellungen bei einem Freispruch bzgl. einer schweren Körperverletzung in einer Beziehung; Anforderungn an die Wiedergabe von Zeugenaussagen bei Stehen "Aussage gegen Aussage"

  • rewis.io

    Freispruch vom Vorwurf der schweren Körperverletzung: Notwendige Urteilsfeststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an gerichtliche Feststellungen bei einem Freispruch bzgl. einer schweren Körperverletzung in einer Beziehung; Anforderungn an die Wiedergabe von Zeugenaussagen bei Stehen "Aussage gegen Aussage"

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an gerichtliche Feststellungen bei einem Freispruch bzgl. einer schweren Körperverletzung in einer Beziehung; Anforderungn an die Wiedergabe von Zeugenaussagen bei Stehen "Aussage gegen Aussage"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 153
  • StV 2014, 723 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (Beweiswürdigung beim Vorwurf der

    Auszug aus BGH, 13.03.2014 - 4 StR 15/14
    In Fällen einer schwierigen Beweislage, etwa dann, wenn Aussage gegen Aussage steht, muss aber der entscheidende Teil einer Aussage in das Urteil aufgenommen werden, da dem Revisionsgericht ohne Kenntnis des wesentlichen Aussageinhalts die sachlich-rechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung auf Rechtsfehler verwehrt ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110, Tz. 14).
  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 507/01

    Vergewaltigung; Vorsatz (Beweiswürdigung; Anwendung des Grundsatzes in dubio pro

    Auszug aus BGH, 13.03.2014 - 4 StR 15/14
    Dies ergibt sich schon daraus, dass die aus § 261 StPO abzuleitenden Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen bei einem freisprechenden Urteil regelmäßig nicht geringer sind als im Fall der Verurteilung (BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 2 StR 507/01, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 27 mwN).
  • BGH, 11.03.2010 - 4 StR 22/10

    Beweiswürdigung bei Misshandlungen des eigenen Kindes (Anforderungen an einen

    Auszug aus BGH, 13.03.2014 - 4 StR 15/14
    Das ist auch dann der Fall, wenn vom Tatrichter getroffene Feststellungen zum Tatgeschehen ohne solche zu den persönlichen Verhältnissen nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar und deshalb lückenhaft sind (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteil vom 11. März 2010 - 4 StR 22/10, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 16, Tz. 7 mwN).
  • BGH, 13.10.2016 - 4 StR 239/16

    Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (Gefährdung einer fremden Sache von

    Solche sind zwar in erster Linie bei verurteilenden Erkenntnissen notwendig, um das Revisionsgericht in die Lage zu versetzen, die Strafzumessungserwägungen des Tatgerichts nachvollziehen zu können; bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlichrechtlichen Gründen aber zumindest dann zu Feststellungen zur Person des Angeklagten verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 2. April 2014 - 2 StR 554/13, NStZ 2014, 419, 420; vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14, juris Rn. 7 ff., NStZ-RR 2014, 153 (LS); vom 11. März 2010 - 4 StR 22/10, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 16).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Die Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen sind beim freisprechenden Urteil nicht geringer als im Fall der Verurteilung (BGH, Urteile vom 27. November 2019 - 3 StR 301/19, NStZ-RR 2020, 116, 117; vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14, juris Rn. 12; vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, NStZ 2009, 512, 513; vom 6. Februar 2002 - 2 StR 507/01, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 27).
  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: objektiver Maßstab); Tötungsvorsatz

    Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an; für eine schematische Betrachtungsweise ist kein Raum (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14, Rn. 8; Beschluss vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 18; Urteil vom 2. April 2014 - 2 StR 554/13, NStZ 2014, 419; Urteil vom 11. März 2010 - 4 StR 22/10, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 16 jeweils mwN).
  • BGH, 16.01.2023 - 5 StR 269/22

    BGH hebt Freisprüche in Sachen "Bunte Blüte" (Vertrieb CBD-Produkte) auf

    Das ist der Fall, wenn vom Tatgericht getroffene Feststellungen zum Tatgeschehen ohne solche zu den persönlichen Verhältnissen nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar und deshalb lückenhaft sind (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14).
  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15

    Aufklärungsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung:

    Bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen aber zumindest dann zu Feststellungen zur Person des Angeklagten verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14; vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14 jeweils mwN).
  • BGH, 10.05.2017 - 2 StR 258/16

    Freisprechendes Urteil (Erforderlichkeit von Feststellungen zur Person des

    Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an; für eine schematische Betrachtungsweise ist kein Raum (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14, Rn. 8; Beschluss vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 18; Urteil vom 2. April 2014 - 2 StR 554/13, NStZ 2014, 419; Urteil vom 11. März 2010 - 4 StR 22/10, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 16 jeweils mwN).
  • BGH, 05.03.2015 - 3 StR 514/14

    Unbegründete sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Freispruch

    Solche sind zwar in erster Linie bei verurteilenden Erkenntnissen notwendig, um das Revisionsgericht in die Lage zu versetzen, die Strafzumessungserwägungen des Tatgerichts nachvollziehen zu können; bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen aber zumindest dann zu Feststellungen zur Person des Angeklagten verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 2. April 2014 - 2 StR 554/13, NStZ 2014, 419, 420; vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14, juris Rn. 7 ff.; vom 11. März 2010 - 4 StR 22/10, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 16).
  • BGH, 28.04.2022 - 4 StR 299/21

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: schweigender Angeklagte, Einbeziehung

    Die Abfassung des angefochtenen Urteils gibt Anlass zu dem Hinweis, dass eine bloße schematische Aneinanderreihung des Inhalts der Aussagen sämtlicher vernommener Zeugen bis hin zu ersichtlich unwesentlichen Einzelheiten - auch und gerade in Fällen mit einer schwierigen Beweislage (vgl. dazu BGH, Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14 Rn. 10 f.) - den Anforderungen an die Darstellung der Beweiswürdigung nicht gerecht wird (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Juli 2003 - 4 StR 55/03 Rn. 13 f.; Beschluss vom 15. November 1984 - 4 StR 675/84 mwN).
  • BGH, 16.03.2022 - 4 StR 30/22

    Urteilsgründe (Beweiswürdigung: Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, besondere

    Um dem Revisionsgericht in einem solchen Fall die sachlich-rechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung zu ermöglichen, ist der entscheidende Teil der Aussage des einzigen Belastungszeugen in Form einer geschlossenen Darstellung in den Urteilsgründen wiederzugeben (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14, juris Rn. 11; Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110, 111); grundsätzlich nicht ausreichend sind einzelne, aus dem Zusammenhang der Aussage gerissene Angaben.
  • BGH, 25.05.2023 - 4 StR 479/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Gesamtschau); Gegenstand des Urteils

    Für den Fall, dass der Angeklagte im zweiten Rechtsgang erneut freigesprochen werden sollte, weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass die sich aus § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO ergebenden Darstellungsanforderungen an ein freisprechendes Urteil (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - 5 StR 36/19 Rn. 12 mwN) das Tatgericht ggf. auch verpflichten, die für den Tatvorwurf bedeutsamen persönlichen Verhältnisse des Angeklagten in den Urteilsgründen festzustellen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16 Rn. 13; Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16 Rn. 10; Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14 Rn. 8).
  • OLG Koblenz, 02.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 32/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen bei der Beweiskonstellation

  • OLG Koblenz, 24.05.2017 - 2 OLG 4 Ss 54/17

    Nötigung und Beleidigung: Überraschende Handlung als Nötigungshandlung;

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