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BGH, 15.03.2005 - 4 StR 17/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 346 StPO; § 302 Abs. 1 StPO
Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Verwerfungskompetenz des Tatgerichts) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Revision wegen Rechtsmittelverzichts
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 346 Abs. 1
Entscheidungskompetenz bei mehreren Unzulässigkeitsgründen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.05.1999 - 4 StR 79/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittelverzicht
Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 4 StR 17/05
Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- und Fristeinhaltung zusammentrifft, also etwa - wie hier - die Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht zwar fristgerecht eingelegt, aber nicht frist - und formgerecht begründet worden ist (vgl. BGH NStZ 1999, 526; 2000, 217; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2001- 4 StR 149/01 - und vom 14. Januar 2005 - 2 StR 512/04). - BGH, 07.06.2001 - 4 StR 149/01
Wirksamer Rechtsmittelverzicht
Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 4 StR 17/05
Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- und Fristeinhaltung zusammentrifft, also etwa - wie hier - die Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht zwar fristgerecht eingelegt, aber nicht frist - und formgerecht begründet worden ist (vgl. BGH NStZ 1999, 526; 2000, 217; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2001- 4 StR 149/01 - und vom 14. Januar 2005 - 2 StR 512/04). - BGH, 24.11.1999 - 2 StR 534/99
Verwerfungskompetenz des Landgerichts bei eingelegter Revision
Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 4 StR 17/05
Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- und Fristeinhaltung zusammentrifft, also etwa - wie hier - die Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht zwar fristgerecht eingelegt, aber nicht frist - und formgerecht begründet worden ist (vgl. BGH NStZ 1999, 526; 2000, 217; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2001- 4 StR 149/01 - und vom 14. Januar 2005 - 2 StR 512/04). - BGH, 14.01.2005 - 2 StR 512/04
Zuständigkeit zur Verwerfung der Revision als unzulässig
Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 4 StR 17/05
Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- und Fristeinhaltung zusammentrifft, also etwa - wie hier - die Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht zwar fristgerecht eingelegt, aber nicht frist - und formgerecht begründet worden ist (vgl. BGH NStZ 1999, 526; 2000, 217; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2001- 4 StR 149/01 - und vom 14. Januar 2005 - 2 StR 512/04).
- BGH, 05.10.2006 - 4 StR 375/06
Kompetenz zur Entscheidung über die Zulässigkeit der Revision; wirksamer …
Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- und Fristeinhaltung zusammentrifft (vgl. BGH NStZ 2000, 217; NStZ-RR 2005, 150; BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - 4 StR 17/05;… vgl. auch Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 346 Rdn. 2 m.w.N.). - BGH, 11.05.2015 - 1 StR 116/15
Verwerfung der Revision (Zuständigkeit des Tatgerichts)
Soweit die Revision dagegen aus einem anderen Grund als unzulässig zu verwerfen ist, steht die Befugnis hierzu allein dem Revisionsgericht zu (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2005 - 2 StR 512/04 und vom 15. März 2005 - 4 StR 17/05). - BGH, 28.06.2005 - 1 StR 177/05
Wirksamer Rechtsmittelverzicht (unzulässige Willensbeeinflussung); mangelnde …
Soweit die Revision dagegen aus einem anderen Grund als unzulässig zu verwerfen ist, steht die Befugnis hierzu allein dem Revisionsgericht zu (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2005 - 2 StR 512/04 - und vom 15. März 2005 - 4 StR 17/05). - BGH, 17.06.2020 - 2 StR 161/20
Verspätete oder formwidrige Einlegung der Revision (Verwerfungsbefugnis des …
Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- oder Fristeinhaltung zusammentrifft (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. Januar 2005 - 2 StR 512/04, juris Rn. 3;… vom 24. November 1999 - 2 StR 534/99, juris Rn. 3;… BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2015 - 1 StR 116/15, juris Rn. 5, vom 15. März 2005 - 4 StR 17/05, juris Rn. 3;… vom 27. April 1988 - 3 StR 150/88, juris Rn. 2, jeweils mwN).