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   BGH, 22.07.2008 - 4 StR 245/08   

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https://dejure.org/2008,8408
BGH, 22.07.2008 - 4 StR 245/08 (https://dejure.org/2008,8408)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2008 - 4 StR 245/08 (https://dejure.org/2008,8408)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2008 - 4 StR 245/08 (https://dejure.org/2008,8408)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 231 Abs. 2 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; § 337 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Darstellungsanforderungen bei der Rüge der Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung (Zulässigkeit der Verfahrensrüge; wesentlicher Teil der Hauptverhandlung; Ausschluss des Beruhens); rechtliches Gehör; Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Rüge eines Verfahrensfehlers wegen Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 231 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StO § 231 Abs. 2 § 338 Nr. 5 § 344 Abs. 2
    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei zeitweiser Abwesenheit des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 644
  • StV 2008, 566
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die im Revisionsverfahren erhobene Rüge

    Auszug aus BGH, 22.07.2008 - 4 StR 245/08
    Dieser Mitteilung hätte es aber bedurft, um dem Senat die Prüfung zu ermöglichen, ob es sich bei dem beanstandeten Verfahrensvorgang um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung gehandelt hat (vgl. BVerfG StraFo 2005, 512 f.; BGH StraFo 2005, 120 f.).
  • BGH, 23.11.2004 - 1 StR 379/04

    Darlegungspflichten hinsichtlich der Rüge einer fehlerhaften Ausschließung des

    Auszug aus BGH, 22.07.2008 - 4 StR 245/08
    Dieser Mitteilung hätte es aber bedurft, um dem Senat die Prüfung zu ermöglichen, ob es sich bei dem beanstandeten Verfahrensvorgang um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung gehandelt hat (vgl. BVerfG StraFo 2005, 512 f.; BGH StraFo 2005, 120 f.).
  • KG, 02.12.2013 - 161 Ss 144/13

    Abwesenheitsverhandlung gegen den nicht auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten

    Damit ist so genau angegeben, welcher Verhandlungsabschnitt in Abwesenheit des Angeklagten stattgefunden hat und - da von der Abwesenheit nur Teile der Hauptverhandlung betroffen waren - welche Verfahrensvorgänge im Zeitraum der Abwesenheit des Angeklagten geschehen sind, dass dem Senat die Prüfung möglich ist, ob der Angeklagte bei einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung gefehlt hat (vgl. BGH NStZ 2008, 644; BGHSt 26, 84; BGH NStZ 1983, 36, jeweils m.w.Nachw.).
  • KG, 24.09.2013 - 121 Ss 136/13

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, Darlegung in der Revision

    Sind von der Abwesenheit - wie hier - nur Teile der Hauptverhandlung betroffen, so müssen die Verfahrensvorgänge benannt werden, die im Zeitraum der Abwesenheit des Angeklagten geschehen sind, damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob es sich dabei um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung gehandelt hat, was allein die Aufhebung des angefochtenen Urteils rechtfertigen kann (vgl. BGH NStZ 2008, 644; BGHSt 26, 85, 91; BGH GA 1963, 19; NStZ 1983, 36; Deiters in: SK-StPO 4. Aufl., § 230 Rn. 39; Meyer-Goßner aaO, § 230 Rn. 26; Becker in LR-StPO 26. Aufl., § 230 Rn. 47).
  • OLG Hamm, 31.07.2018 - 5 RVs 77/18

    Revision; Urteilsaufhebung im Rechtsfolgenausspruch; Begründungsanforderungen an

    Dieser Mitteilung hätte es aber bedurft, um dem Senat die Prüfung zu ermöglichen, ob es sich bei dem beanstandeten Verfahrensvorgang um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung gehandelt hat (vgl. zum Erfordernis der Wiedergabe des Inhalts der Zeugenvernehmung: BGH, Beschluss vom 22, Juli 2008, 4 StR 245/08, - zitiert nach juris; BVerfG StraFo 2005, 512 f; BGH StraFo 2005, 120 f).
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