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   BGH, 09.06.1981 - 4 StR 263/81   

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BGH, 09.06.1981 - 4 StR 263/81 (https://dejure.org/1981,962)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1981 - 4 StR 263/81 (https://dejure.org/1981,962)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1981 - 4 StR 263/81 (https://dejure.org/1981,962)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schriftlich abgesetzter Eröffnungsbeschluß - Fehlen - Verfahrenshindernis - Einstellung des Verfahrens - Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 207, § 354 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 448
  • StV 1981, 329
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • LG Regensburg, 24.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13

    Gustl Mollath - Wiederaufnahmeanträge abgelehnt

    Die Prozessvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses hätte das Landgericht Nürnberg-Fürth nämlich bis zum Urteilserlass nachholen können, und zwar sogar noch in der Hauptverhandlung (BGHSt 29, 1858, in juris, dort Rz. 11 f; NStZ 1981, 448, in juris, dort Rz. 3), und ­ da die Behebung des Mangels noch möglich gewesen wäre ­ nachholen müssen (Meyer-Goßner a. a. O., Rz. 12 zu § 207).
  • BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (beschränkte

    Soweit sich in mehreren Entscheidungen die Formulierung findet, dass schriftliche Abfassung und Unterzeichnung wesentliche Förmlichkeiten darstellten (BGH, Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 771/76; Beschluss vom 9. Juni 1981 - 4 StR 263/81, NStZ 1981, 448; Beschluss vom 3. April 2012 - 2 StR 46/12), war den zugrundeliegenden Fällen gemeinsam, dass es bereits an der - nach allgemeiner Meinung erforderlichen (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 3 StR 484/10, NStZ-RR 2011, 150) - schriftlichen Abfassung des Beschlusses fehlte.
  • BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05

    Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst

    Allerdings konnte die Jugendkammer den bis dahin fehlenden Eröffnungsbeschluss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch in der Hauptverhandlung nachholen (BGHSt 29, 224; BGH NStZ 1981, 448; 1985, 324; 1986, 276; 1987, 239).

    Nach alledem besteht mangels wirksamer Eröffnung des Hauptverfahrens ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Einstellung des Verfahrens führt (vgl. BGH NStZ 1981, 448, 1987, 239; BGHR StPO § 203 Unterschrift 1; Tolksdorf aaO § 207 Rdn. 33, 35).

  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses stellt ein in diesem Verfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225, 226; vom 9. Januar 1987 - 3 StR 601/86, NStZ 1987, 239; vom 15. Mai 1984 - 5 StR 283/84, NStZ 1984, 520; vom 9. Juni 1981 - 4 StR 263/81, DRiZ 1981, 343; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 207 Rn. 12 mwN; Seidl in KMR, § 203 Rn. 11 ff. (Stand Mai 2012); Stuckenberg in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 207 Rn. 84 ff.).
  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11

    Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses (Unterschriften aller Richter);

    Es kann dahinstehen, ob es wegen der fehlenden Unterschriften der beiden Beisitzer bereits an einer notwendigen Förmlichkeit für einen wirksamen Eröffnungsbeschluss fehlt (so BGH, Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 776/76; Beschluss vom 9. Juni 1981 - 4 StR 263/81, NStZ 1981, 448; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Mai 1991 - 1 Ss 43/91, NJW 1991, 2849, 2850; SKStPO/Paeffgen, 4. Aufl., § 203 Rn. 8; HKStPOJulius, 4. Aufl., § 207 Rn. 18; offen gelassen von BGH, Urteil vom 15. Dezember 1986 - StbSt (R) 5/86, BGHSt 34, 248, 249) oder ob, wie die wohl herrschende Ansicht annimmt, eine fehlende oder nicht von allen mitwirkenden Richtern vorgenommene Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses jedenfalls dann an dessen Wirksamkeit nichts ändert, wenn anderweitig nachgewiesen ist, dass der Beschluss tatsächlich von allen hierzu berufenen Richtern gefasst worden ist (s. etwa RG, Urteil vom 3. Februar 1910 - III 1038/09, RGSt 43, 217, 218; BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 1954 - 5 StR 703/53, NJW 1954, 360; vom 5. Februar 1997 - 5 StR 249/96, NJW 1997, 1380, 1381; vom 8. Juni 1999 - 1 StR 87/99, NStZ-RR 2000, 34; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., Vor § 33 Rn. 6; KK-Schneider, StPO, 6. Aufl., § 207 Rn. 29); denn eine ordnungsgemäße Beschlussfassung vermag der Senat hier nach den konkreten Umständen nicht festzustellen.
  • BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86

    Rechtsfolgen des Fehlens eines Eröffnungsbeschlusses im berufsgerichtlichen

    Ob schon allein aus diesem Grunde von seiner Unwirksamkeit auszugehen ist, weil - wie der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 771/76 -) annimmt - zu den wesentlichen Förmlichkeiten des Eröffnungsbeschlusses die schriftliche Abfassung und die Unterzeichnung durch die mitwirkenden Richter gehört (vgl. BGH StV 1981, 329; ebenso Treier a.a.O. § 203 Rn. 4), kann hier dahinstehen.

    Bei dem von dem Richter am Landgericht Kluge beschriebenen Vorgang kann es sich daher allenfalls darum gehandelt haben, daß die Mitglieder der Kammer sich gesprächsweise über die Eröffnung auch dieses Hauptverfahrens einig waren; dies ersetzt jedoch eine ordnungsgemäße Beschlußfassung nicht (BGH StV 1981, 329; 1983, 318).

    Der Mangel dieser Verfahrensvoraussetzung führt zur (Teil-)Einstellung des Verfahrens (BGH StV 1981, 329); eine Zurückverweisung kommt insoweit nicht in Betracht, zumal in der erneuten Berufungshauptverhandlung der fehlende Eröffnungsbeschluß nicht mehr nachgeholt werden kann (BGH NJW 1985, 1720 [BGH 04.04.1985 - 5 StR 193/85]).

  • BGH, 20.11.1987 - 3 StR 493/87

    Rüge des Nichtvorliegens eines ausdrücklichen Eröffnungsbeschlusses - Nachholung

    Dies führt zur Einstellung des Verfahrens in diesem Tatkomplex (BGHSt 10, 278, 279; 29, 224, 228; 29, 351, 355; BGH StV 1983, 2, 3; NStZ 1981, 448).

    Der Eröffnungsbeschluß ist weder im Verfahren vor dem Amtsgericht noch vor dem Landgericht nachgeholt worden (zur Nachholung eines Eröffnungsbeschlusses vgl. BGHSt 29, 224, 228; BGH NStZ 1981, 448; KK-Treier 2. Aufl. Rdn. 2 zu § 203 StPO).

  • OLG Zweibrücken, 07.11.1997 - 1 Ss 220/97

    Zur Klärung der Wirksamkeit eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses trotz

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  • BGH, 25.02.1983 - 3 StR 512/82

    Verfahrenseinstellung bei fehlendem Eröffnungsbeschluss

    Eine ordnungsmäßige Beschlußfassung läge auch dann nicht vor, wenn sich die Mitglieder der Kammer - wie dies der Vorsitzende in seiner Erklärung andeutet - nach Eingang der Anklage gesprächsweise über die Eröffnung des Hauptverfahrens einig geworden wären (BGH NStZ 1981, 448).

    Dieses von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis führt zur Aufhebung des Urteils und zur Einstellung des Verfahrens gegen den Beschwerdeführer (BGHSt 10, 278, 279; 29, 224, 228; 29, 351, 355; BGH NStZ 1981, 448; BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 236/82).".

  • OLG Koblenz, 06.04.2010 - 1 Ss 185/09

    Anforderungen an einen Eröffnungsbeschluss; Subjektiver Tatbestand des Fahrens

    Das Verfahren ist unter Aufhebung der ergangenen Urteile auf Kosten der Staatskasse (§ 467 Abs. 1 StPO ) einzustellen, soweit der Angeklagte wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 43 Fällen (Anklageschrift v 18. März 2008 -2080 Js 9370/07) und wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt wurde, weil es insoweit an einem Eröffnungsbeschluss fehlt (BGH NStZ 1981, 448 ; BayObLG …
  • BGH, 09.01.1987 - 3 StR 601/86

    Verfahrenseinstellung mangels wirksamen Eröffnungsbeschlusses

  • OLG Koblenz, 04.03.2009 - 1 Ss 13/09

    Strafverfahren: Verwendung eines Formulars für den Eröffnungsbeschluss und

  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 520/89

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung der Buchführungspflicht und wegen

  • BGH, 31.01.1986 - 2 StR 726/85

    Bestehen eines Verfahrenshindernis durch unterlassene Eröffnung eines

  • KG, 11.12.2012 - 161 Ss 224/12

    Wirksamkeit des amtsrichterlichen Eröffnungsbeschlusses - fehlende Unterschrift

  • OLG Zweibrücken, 22.09.1997 - 1 Ss 200/97

    Unwirksamkeit der Zulassung einer Anklage zur Hauptverhandlung mangels eines

  • BGH, 13.10.1982 - 3 StR 236/82

    Verfahrenseinstellung wegen Nichtvorliegens eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses

  • BGH, 31.03.1994 - 1 StR 680/93

    Darstellungsmangel - Beweisbehauptung - Aufklärungsrüge - Widersprüchliche

  • OLG Hamm, 04.09.2002 - 2 Ss 573/02

    Eröffnungsbeschluss unterlassen; Verbindung mit anderem Verfahren, terminiertes

  • BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
  • BayObLG, 19.04.1985 - RReg. 5 St 14/85

    Unzulässigkeit; Aufteilung; Fortgesetzte Handlung; Einzelakt; Teilakt;

  • BayObLG, 20.12.1985 - RReg. 2 St 328/85

    Zurückverweisung; Fehlen; Eröffnungsbeschluß

  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 725/84

    Von Amts wegen zu beachtendendes und zur Verfahrenseinstellung führendes

  • BGH, 30.01.1985 - 2 StR 725/84
  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 491/89

    Ersatz eines Eröffnungsbeschlusses durch einen Verbindungsbeschluss

  • BGH, 02.08.1983 - 5 StR 542/83

    Anforderungen an einen wirksamen Eröffnungsbeschluss

  • KG, 27.07.1998 - 1 Ss 118/98
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