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BGH, 25.02.2004 - 4 StR 30/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 274 StPO; § 302 StPO
Wirksamkeit des im Zusammenhang mit einer Verfahrensabsprache abgegebenen Rechtsmittelverzichtes (Beleg der Verfahrensabsprache; Beweiswirkung des Sitzungsprotokolls) - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision gegen die Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Vorliegen eines wirksamen Rechtsmittelverzichts; Anfechtbarkeit oder Widerrufbarkeit eines Rechtsmittelverzichts; Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts als Bestandteil einer dem Urteil vorausgegangenen ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1
Rechtsmittelverzicht nach gescheiterter Absprache - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97
Verständigung im Strafverfahren
Auszug aus BGH, 25.02.2004 - 4 StR 30/04
Wie sich aus dem Sitzungsprotokoll (§ 274 StPO) und den Urteilsgründen ergibt, ist eine Verständigung über eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (vgl. zu den Mindestanforderungen BGHSt 43, 195) hier nicht zustandegekommen. - BGH, 24.07.2003 - 3 StR 368/02
Anfragebeschluss; Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts infolge seines …
Auszug aus BGH, 25.02.2004 - 4 StR 30/04
Ob der Rechtsmittelverzicht deshalb unwirksam wäre, wenn er Bestandteil einer dem Urteil vorausgegangenen Absprache gewesen wäre (vgl. Anfragebeschluß des 3. Strafsenats vom 24. Juli 2003 - 3 StR 368/02 und 3 StR 415/02 = NStZ 2003, 677), braucht der Senat nicht zu entscheiden. - BGH, 07.07.1995 - 3 StR 205/95
Rechtsmittel - Rechtsmitteleinlegung - Rechtsmittelrücknahme - …
Auszug aus BGH, 25.02.2004 - 4 StR 30/04
Ein Rechtsmittelverzicht ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 15 m.w.N.).