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   BGH, 25.02.2004 - 4 StR 30/04   

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https://dejure.org/2004,9722
BGH, 25.02.2004 - 4 StR 30/04 (https://dejure.org/2004,9722)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2004 - 4 StR 30/04 (https://dejure.org/2004,9722)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 4 StR 30/04 (https://dejure.org/2004,9722)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 274 StPO; § 302 StPO
    Wirksamkeit des im Zusammenhang mit einer Verfahrensabsprache abgegebenen Rechtsmittelverzichtes (Beleg der Verfahrensabsprache; Beweiswirkung des Sitzungsprotokolls)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Vorliegen eines wirksamen Rechtsmittelverzichts; Anfechtbarkeit oder Widerrufbarkeit eines Rechtsmittelverzichts; Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts als Bestandteil einer dem Urteil vorausgegangenen ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 25.02.2004 - 4 StR 30/04
    Wie sich aus dem Sitzungsprotokoll (§ 274 StPO) und den Urteilsgründen ergibt, ist eine Verständigung über eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (vgl. zu den Mindestanforderungen BGHSt 43, 195) hier nicht zustandegekommen.
  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 368/02

    Anfragebeschluss; Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts infolge seines

    Auszug aus BGH, 25.02.2004 - 4 StR 30/04
    Ob der Rechtsmittelverzicht deshalb unwirksam wäre, wenn er Bestandteil einer dem Urteil vorausgegangenen Absprache gewesen wäre (vgl. Anfragebeschluß des 3. Strafsenats vom 24. Juli 2003 - 3 StR 368/02 und 3 StR 415/02 = NStZ 2003, 677), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BGH, 07.07.1995 - 3 StR 205/95

    Rechtsmittel - Rechtsmitteleinlegung - Rechtsmittelrücknahme -

    Auszug aus BGH, 25.02.2004 - 4 StR 30/04
    Ein Rechtsmittelverzicht ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 15 m.w.N.).
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