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   BGH, 29.01.2013 - 4 StR 320/12   

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BGH, 29.01.2013 - 4 StR 320/12 (https://dejure.org/2013,2002)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2013 - 4 StR 320/12 (https://dejure.org/2013,2002)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12 (https://dejure.org/2013,2002)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 45 Abs. 1 StPO
    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrags: Angabe des Zeitpunkts des Wegfalls des Fristwahrungshindernis)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 Abs 1 StPO
    Wiedereinsetzung in Strafsachen: Angabe des Zeitpunkts des Wegfalls des Hindernisses im Wiedereinsetzungsantrag

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der Revisionsbegründungsfrist i.R. einer Verurteilung wegen Anstiftung zum versuchten Totschlag

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in Strafsachen: Angabe des Zeitpunkts des Wegfalls des Hindernisses im Wiedereinsetzungsantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44 S. 1; StPO § 346 Abs. 2
    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der Revisionsbegründungsfrist i.R. einer Verurteilung wegen Anstiftung zum versuchten Totschlag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verteidigerfehler: Etwas mehr Sorgfalt und Mühe bei Wiedereinsetzungsanträgen wäre angebracht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 474
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.09.2005 - 4 StR 399/05

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Auszug aus BGH, 29.01.2013 - 4 StR 320/12
    Der Antrag enthält keine Angaben dazu, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. April 2003 - 3 StR 30/03, BeckRS 2003, 04641, und vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05, NStZ 2006, 54, 55; Meyer-Goßner, aaO).

    Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch die Angeklagte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 1992 - 2 StR 114/92 und vom 13. September 2005, aaO).

  • BGH, 26.02.1991 - 1 StR 737/90

    Angabe des Zeitpunkts des Wegfalls des Hindernisses

    Auszug aus BGH, 29.01.2013 - 4 StR 320/12
    Jedenfalls in den Fällen, in denen wie hier die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags, dass die Antragstellerin mitteilt, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7 mwN, vom 5. August 2010 - 3 StR 269/10, NStZ-RR 2010, 378 mN, und vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277 mwN).
  • BGH, 03.04.1992 - 2 StR 114/92

    Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist

    Auszug aus BGH, 29.01.2013 - 4 StR 320/12
    Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch die Angeklagte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 1992 - 2 StR 114/92 und vom 13. September 2005, aaO).
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 30/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeit, Begründung des Antrags,

    Auszug aus BGH, 29.01.2013 - 4 StR 320/12
    Der Antrag enthält keine Angaben dazu, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. April 2003 - 3 StR 30/03, BeckRS 2003, 04641, und vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05, NStZ 2006, 54, 55; Meyer-Goßner, aaO).
  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 365/10

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 29.01.2013 - 4 StR 320/12
    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das der Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10).
  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 269/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Glaubhaftmachung des Zeitpunkts, zu dem

    Auszug aus BGH, 29.01.2013 - 4 StR 320/12
    Jedenfalls in den Fällen, in denen wie hier die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags, dass die Antragstellerin mitteilt, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7 mwN, vom 5. August 2010 - 3 StR 269/10, NStZ-RR 2010, 378 mN, und vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277 mwN).
  • BGH, 08.12.2011 - 4 StR 430/11

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung von

    Auszug aus BGH, 29.01.2013 - 4 StR 320/12
    Jedenfalls in den Fällen, in denen wie hier die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags, dass die Antragstellerin mitteilt, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7 mwN, vom 5. August 2010 - 3 StR 269/10, NStZ-RR 2010, 378 mN, und vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277 mwN).
  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 573/14

    Unzulässige Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt, zu dem der Angeklagte und nicht der Verteidiger Kenntnis von dem Verwerfungsbeschluss erlangt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, NStZ 2013, 474; und vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 412/13).
  • BGH, 20.11.2019 - 4 StR 522/19

    Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag (Mitteilung über den Wegfall des

    Auf den - von der Revision allein mitgeteilten - Zeitpunkt der Kenntnis des Verteidigers kommt es hingegen nicht an (Senat, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, juris, BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 412/13 und vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14, juris).
  • BGH, 26.01.2017 - 1 StR 671/16

    Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag (ausnahmsweise Entbehrlichkeit von

    Da die Einhaltung der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 StPO vorliegend nach Aktenlage offensichtlich ist, bedurfte es ausnahmsweise nicht des Vortrags und der Glaubhaftmachung, wann das der rechtzeitigen Vornahme der versäumten Handlung entgegenstehende Hindernis weggefallen ist und der Angeklagte davon Kenntnis erhalten hat (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15 Rn. 2 (in NStZ-RR 2016, 86 nur redaktioneller Leitsatz); vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, NStZ 2013, 474; vom 8. Januar 2013 - 1 StR 621/12 Rn. 4 und vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 Rn. 3).
  • BGH, 17.08.2016 - 4 StR 321/16

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Fristbeginn: Kenntnisnahme

    Entscheidend für den Fristbeginn ist dabei der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Angeklagten (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, NStZ 2013, 474; Beschluss vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05, NStZ 2006, 54, 55).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, NStZ 2013, 474; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10).

  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begründung: Angaben über den

    Auf den - von der Revision mitgeteilten - Zeitpunkt der Kenntnis des Verteidigers kommt es hingegen nicht an (Senat, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 412/13 und vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14).
  • BGH, 05.07.2022 - 4 StR 157/22

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen:

    Auf den von der Revision allein mitgeteilten Zeitpunkt der Kenntnis des Verteidigers von der Fristversäumnis kommt es nicht an (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12 Rn. 3 f.; Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 412/13 Rn. 9 f.; Beschluss vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14).
  • BGH, 12.02.2014 - 4 StR 556/13

    Revisionsbegründungsfrist (Beginn mit Zustellung: Zustellung an den Angeklagten

    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (zum Ganzen: BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 1 StR 621/12; vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, NStZ 2013, 474, jeweils mwN).
  • BGH, 03.12.2013 - 1 StR 412/13

    Unzulässige Revision (Fristversäumung); unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag

    Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12).
  • KG, 16.03.2015 - 161 Ss 20/15

    Fehlen der Prozessvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses als von

    Angaben zum Wegfall des Hindernisses waren hier entbehrlich; denn nach Aktenlage ist offensichtlich, dass die Frist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO gewahrt ist (dazu vgl. BVerfG NJW 1995, 2544 - juris Rdn. 14; BGH NStZ 2013, 474; OLG München MDR 1985, 162).
  • BGH, 29.11.2017 - 3 StR 499/17

    Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (fehlende

    Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt, zu dem der Angeklagte und nicht der Verteidiger Kenntnis von der Fristversäumung erlangt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, NStZ 2013, 474).
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