Rechtsprechung
   BGH, 23.07.1965 - 4 StR 340/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,6363
BGH, 23.07.1965 - 4 StR 340/65 (https://dejure.org/1965,6363)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1965 - 4 StR 340/65 (https://dejure.org/1965,6363)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1965 - 4 StR 340/65 (https://dejure.org/1965,6363)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,6363) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Eignung des fortgesetzten Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Verbindung zweier Diebstähle zu einer rechtlichen Einheit - Erfüllung des Tatbestands des § 267 StGB durch Herstellen und Gebrauchmachen von einer unechten Urkunde - "Dieselbe Handlung" i.S.d. § 73 StGB

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51
    Auszug aus BGH, 23.07.1965 - 4 StR 340/65
    Das Landgericht nimmt zur Begründung seiner abweichenden Ansicht auf BGHSt 3, 165 [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51] Bezug.
  • BGH, 23.01.1962 - 1 StR 455/61
    Auszug aus BGH, 23.07.1965 - 4 StR 340/65
    Herstellen und Gebrauchmachen von der unechten Urkunde erfüllen den Tatbestand des § 267 StGB nur ein Mal, wenn schon bei der Fälschung eine bestimmte Art des Gebrauchmachens beabsichtigt und sodann auch ausgeführt worden ist (BGHSt 17, 97).
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 23.07.1965 - 4 StR 340/65
    Sie hat nicht die Kraft, die beiden Diebstähle zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden (BGHSt 18, 66, 69) [BGH 07.09.1962 - 4 StR 266/62].
  • BGH, 07.09.2005 - 2 StR 342/05

    Urkundenfälschung; Betrug; Tateinheit (gemeinsame Beendigung zweier separat

    'Dieselbe Handlung' im Sinne von § 52 StGB liegt daher auch vor, wenn das gleichzeitige Gebrauchmachen von mehreren gefälschten Urkunden zwei ursprünglich rechtlich selbstständige vollendete Handlungen beendet und damit zugleich bei der Erfüllung eines anderen Tatbestandes - hier des Betruges - mitwirkt (BGH VRS 21, 113, 118, 119; BGH, Urteil vom 23. Juli 1965 - 4 StR 340/65 S. 5).".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht