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BGH, 23.07.1965 - 4 StR 340/65 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Eignung des fortgesetzten Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Verbindung zweier Diebstähle zu einer rechtlichen Einheit - Erfüllung des Tatbestands des § 267 StGB durch Herstellen und Gebrauchmachen von einer unechten Urkunde - "Dieselbe Handlung" i.S.d. § 73 StGB
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51
Auszug aus BGH, 23.07.1965 - 4 StR 340/65
Das Landgericht nimmt zur Begründung seiner abweichenden Ansicht auf BGHSt 3, 165 [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51] Bezug. - BGH, 23.01.1962 - 1 StR 455/61
Auszug aus BGH, 23.07.1965 - 4 StR 340/65
Herstellen und Gebrauchmachen von der unechten Urkunde erfüllen den Tatbestand des § 267 StGB nur ein Mal, wenn schon bei der Fälschung eine bestimmte Art des Gebrauchmachens beabsichtigt und sodann auch ausgeführt worden ist (BGHSt 17, 97). - BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62
Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 …
Auszug aus BGH, 23.07.1965 - 4 StR 340/65
Sie hat nicht die Kraft, die beiden Diebstähle zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden (BGHSt 18, 66, 69) [BGH 07.09.1962 - 4 StR 266/62].
- BGH, 07.09.2005 - 2 StR 342/05
Urkundenfälschung; Betrug; Tateinheit (gemeinsame Beendigung zweier separat …
'Dieselbe Handlung' im Sinne von § 52 StGB liegt daher auch vor, wenn das gleichzeitige Gebrauchmachen von mehreren gefälschten Urkunden zwei ursprünglich rechtlich selbstständige vollendete Handlungen beendet und damit zugleich bei der Erfüllung eines anderen Tatbestandes - hier des Betruges - mitwirkt (BGH VRS 21, 113, 118, 119; BGH, Urteil vom 23. Juli 1965 - 4 StR 340/65 S. 5).".