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   BGH, 16.10.2007 - 4 StR 437/07   

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https://dejure.org/2007,10816
BGH, 16.10.2007 - 4 StR 437/07 (https://dejure.org/2007,10816)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2007 - 4 StR 437/07 (https://dejure.org/2007,10816)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 4 StR 437/07 (https://dejure.org/2007,10816)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anordnung des Wertersatzverfalls gemäß § 73a Strafgesetzbuch (StGB); Möglichkeit des Absehens von der Anordnung des Verfalls (von Wertersatz)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 73 c Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73c Abs. 1
    Überschuldung als Härtefall

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.08.1994 - 3 StR 296/94

    Aufhebung einer Anordnung des Vermögensverfalls wegen unbilliger Härte aufgrund

    Auszug aus BGH, 16.10.2007 - 4 StR 437/07
    Vor diesem Hintergrund hätte das Landgericht prüfen müssen, ob von der Anordnung des Verfalls (von Wertersatz) gemäß § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB ganz oder teilweise abgesehen werden kann (vgl. BGHR StGB § 73 c Härte 2, 3 und 5).
  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 250/95

    Anordnung des Verfalls - Gericht - Verpflichtung

    Auszug aus BGH, 16.10.2007 - 4 StR 437/07
    Vor diesem Hintergrund hätte das Landgericht prüfen müssen, ob von der Anordnung des Verfalls (von Wertersatz) gemäß § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB ganz oder teilweise abgesehen werden kann (vgl. BGHR StGB § 73 c Härte 2, 3 und 5).
  • BGH, 14.03.1990 - 2 StR 48/90

    Erforderlichkeit der Prüfung des Absehens von der Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 16.10.2007 - 4 StR 437/07
    Vor diesem Hintergrund hätte das Landgericht prüfen müssen, ob von der Anordnung des Verfalls (von Wertersatz) gemäß § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB ganz oder teilweise abgesehen werden kann (vgl. BGHR StGB § 73 c Härte 2, 3 und 5).
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