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BGH, 16.10.2007 - 4 StR 437/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 73 a StGB; § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB
Rechtsfehlerhafte Anordnung des Wertersatzverfalls (Erörterungsmangel: Härtefallklausel) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Anordnung des Wertersatzverfalls gemäß § 73a Strafgesetzbuch (StGB); Möglichkeit des Absehens von der Anordnung des Verfalls (von Wertersatz)
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 73 c Abs. 1 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73c Abs. 1
Überschuldung als Härtefall - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.08.1994 - 3 StR 296/94
Aufhebung einer Anordnung des Vermögensverfalls wegen unbilliger Härte aufgrund …
Auszug aus BGH, 16.10.2007 - 4 StR 437/07
Vor diesem Hintergrund hätte das Landgericht prüfen müssen, ob von der Anordnung des Verfalls (von Wertersatz) gemäß § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB ganz oder teilweise abgesehen werden kann (vgl. BGHR StGB § 73 c Härte 2, 3 und 5). - BGH, 22.08.1995 - 4 StR 250/95
Anordnung des Verfalls - Gericht - Verpflichtung
Auszug aus BGH, 16.10.2007 - 4 StR 437/07
Vor diesem Hintergrund hätte das Landgericht prüfen müssen, ob von der Anordnung des Verfalls (von Wertersatz) gemäß § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB ganz oder teilweise abgesehen werden kann (vgl. BGHR StGB § 73 c Härte 2, 3 und 5). - BGH, 14.03.1990 - 2 StR 48/90
Erforderlichkeit der Prüfung des Absehens von der Anordnung des Verfalls