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   BGH, 16.10.2008 - 4 StR 465/08   

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https://dejure.org/2008,6237
BGH, 16.10.2008 - 4 StR 465/08 (https://dejure.org/2008,6237)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2008 - 4 StR 465/08 (https://dejure.org/2008,6237)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - 4 StR 465/08 (https://dejure.org/2008,6237)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des Qualifikationsmerkmals des § 177 Abs. 3 Nr. 2 Strafgesetzbuch StGB durch das Zudrücken des Deckels einer (Ganzkörper-)Sonnenbank; Auslegung des Begriffs des "Bei sich führens" eines Tatmittels

  • Judicialis

    StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 3; ; StGB § 177 Abs. 3 Nr. 2; ; BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 3 Nr. 2
    Definition des "bei sich Führens"

  • rechtsportal.de

    StGB § 177 Abs. 3 Nr. 2
    Definition des "bei sich Führens"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 445
  • NStZ-RR 2009, 364
  • StV 2009, 468
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07

    Mit sich führen beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 4 StR 465/08
    "Bei sich führen" kann der Täter nämlich, wie beim Tatbestandsmerkmal "mit sich führen" in § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, nur bewegliche Tatmittel (vgl. BGHSt 52, 89).
  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 433/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; "Beisichführen" im Rahmen des § 177 Abs. 3 Nr. 2

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 4 StR 465/08
    Die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 433/00) steht dem nicht entgegen.
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