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   BGH, 05.11.1998 - 4 StR 474/98   

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https://dejure.org/1998,5460
BGH, 05.11.1998 - 4 StR 474/98 (https://dejure.org/1998,5460)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1998 - 4 StR 474/98 (https://dejure.org/1998,5460)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1998 - 4 StR 474/98 (https://dejure.org/1998,5460)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 05.11.1998 - 4 StR 474/98
    Dabei hätte das Landgericht sich vor allem mit den Vorstellungen des Angeklagten nach Abschluß der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung befassen müssen (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295; 35, 90; 39, 221, 227; Tröndle StGB 48. Aufl. § 24 Rn. 4 a).

    Dies gilt auch dann, wenn der Täter nur deshalb von weiteren Handlungen absieht, weil er sein außertatbestandsmäßiges Handlungsziel - etwa: dem Opfer einen "Denkzettel" zu verabreichen - bereits erreicht hat (vgl. BGHSt 39, 221).

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 05.11.1998 - 4 StR 474/98
    Sollte der neue Tatrichter wiederum zu einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags gelangen, so wird er zu beachten haben, daß nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine mit dem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffende vorsätzliche Körperverletzung nicht mehr zurücktritt, sondern zu diesem im Verhältnis der Tateinheit steht (Senatsurteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 05.11.1998 - 4 StR 474/98
    Dabei hätte das Landgericht sich vor allem mit den Vorstellungen des Angeklagten nach Abschluß der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung befassen müssen (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295; 35, 90; 39, 221, 227; Tröndle StGB 48. Aufl. § 24 Rn. 4 a).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 05.11.1998 - 4 StR 474/98
    Dabei hätte das Landgericht sich vor allem mit den Vorstellungen des Angeklagten nach Abschluß der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung befassen müssen (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295; 35, 90; 39, 221, 227; Tröndle StGB 48. Aufl. § 24 Rn. 4 a).
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 05.11.1998 - 4 StR 474/98
    Dabei hätte das Landgericht sich vor allem mit den Vorstellungen des Angeklagten nach Abschluß der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung befassen müssen (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295; 35, 90; 39, 221, 227; Tröndle StGB 48. Aufl. § 24 Rn. 4 a).
  • BGH, 11.02.2003 - 4 StR 8/03

    Tötungsvorsatz (individuelle Prüfung; gefährliche Handlungen); Rücktritt vom

    Angesichts dessen, daß der Angeklagte und K. sich nach dem Messerstich entfernten und der Geschädigte noch ersichtlich ohne fremde Hilfe das mehrere hundert Meter entfernte Polizeirevier aufsuchen konnte, ohne daß der Angeklagte und K. ihn noch verfolgten, drängt sich - zumal angesichts des lediglich einen Stichs - die Annahme eines (aus der allein maßgeblichen Sicht des Angeklagten) unbeendeten Versuchs auf (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 9; NStZ 1999, 449 f.; Senatsbeschlüsse vom 5. November 1998 - 4 StR 474/98 -, vom 4. Februar 1999 - 4 StR 658/98 - und vom 27. Juni 2000 - 4 StR 211/00).
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