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   BGH, 16.12.1999 - 4 StR 496/99   

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https://dejure.org/1999,3662
BGH, 16.12.1999 - 4 StR 496/99 (https://dejure.org/1999,3662)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1999 - 4 StR 496/99 (https://dejure.org/1999,3662)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1999 - 4 StR 496/99 (https://dejure.org/1999,3662)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 261 StPO; § 25 Abs. 2 StGB; § 13 StGB
    Beweiswürdigung; Unerlaubtes Handeltreiben; Mittäterschaft; Gewähren einer Gelegenheit zur Abgabe und zum Erwerb von Betäubungsmitteln; Garantenpflicht des Gastwirts

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Erwerb - Unbefugte Abgabe - Kognitionspflicht - Fahrlässigkeit - Drogenhandel - Aufhebung eines Freispruchs

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 208
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.03.1993 - 1 StR 21/93

    Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung, wenn eine Beteiligung an

    Auszug aus BGH, 16.12.1999 - 4 StR 496/99
    Das Landgericht hat insoweit seiner umfassenden Kognitionspflicht nicht genügt, die gebietet, daß der durch die zugelassene Anklage abgegrenzte Prozeßstoff durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorganges erschöpft wird (vgl. BGHSt 39, 164,166; BGH NStZ 1997, 127).

    Der neue Tatrichter wird den gegen den Angeklagten erhobenen Schuldvorwurf in vollem Umfang erneut zu prüfen und zu entscheiden haben (vgl. BGHSt 39, 164).

  • BGH, 16.10.1991 - 5 StR 445/91

    Betäubungsmittel - Fahrlässigkeit - Unbefugte Abgabe von Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 16.12.1999 - 4 StR 496/99
    Dem Angeklagten war im Hinblick auf seine Pflichten als Gastwirt (vgl. Körner aaO § 29 Rdn. 1027) auch zumutbar (vgl. BGH NStZ 1992, 86), den Drogenhandel in seiner Gaststätte zu verhindern.
  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 215/01

    Beweiswürdigung; Freispruch (Notwendige Darstellung beweiserheblicher Umstände);

    Es kann offenbleiben, in welchem Umfang der fehlenden "Aussagekonstanz" bei der Würdigung der Aussage eines Vergewaltigungsopfers besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 4; Zeuge 14), denn das Landgericht hat es unterlassen, andere gewichtige Gründe, die für die Richtigkeit der Bekundungen der Zeugin auch hinsichtlich des Vorfalls am 8. November 1998 sprechen könnten, in die gebotene Gesamtabwägung (vgl. BGH NStZ 2000, 208; BGHSt 44, 153, 158/159; BGHR § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1) einzubeziehen.
  • OLG Hamm, 04.04.2002 - 3 Ss 209/02

    BtM, Dulden von BtM-Konsum, Umfang der Feststellungen

    Ein solches bloßes Dulden des Betäubungsmittelkonsums in der gemeinsamen Wohnung reicht jedoch zur Tatbestandserfüllung noch nicht aus (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 10 Gelegenheit 2, Urteil vom 16.12.1999).
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