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   BGH, 18.12.2001 - 4 StR 497/01   

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https://dejure.org/2001,5071
BGH, 18.12.2001 - 4 StR 497/01 (https://dejure.org/2001,5071)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2001 - 4 StR 497/01 (https://dejure.org/2001,5071)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - 4 StR 497/01 (https://dejure.org/2001,5071)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Zuhälterei - Beweiswürdigung - Glaubwürdigkeitsprüfung - Zeugenaussage

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Aussage gegen Aussage bei möglicherweise teilweise unwahrer Aussage des Belastungszeugen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 18.12.2001 - 4 StR 497/01
    Dies gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt (BGHSt 44, 153, 159 m.w.N.; 44, 256; BGHR StPO § 261 Zeuge 8).
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BGH, 18.12.2001 - 4 StR 497/01
    Dies gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt (BGHSt 44, 153, 159 m.w.N.; 44, 256; BGHR StPO § 261 Zeuge 8).
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    Auszug aus BGH, 18.12.2001 - 4 StR 497/01
    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, daß er alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 14 m.w.N.).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 18.12.2001 - 4 StR 497/01
    Der aufgezeigte Mangel zwingt auch zur Aufhebung der für sich gesehen rechtlich nicht zu beanstandenden Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Zuhälterei nach § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 483/90

    Rechtsfolge der Nichterörterung von für und gegen den Angeklagten sprechenden

    Auszug aus BGH, 18.12.2001 - 4 StR 497/01
    Dies gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt (BGHSt 44, 153, 159 m.w.N.; 44, 256; BGHR StPO § 261 Zeuge 8).
  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 461/02

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage - besondere Glaubwürdigkeitsprüfung;

    Es bedarf dann im Rahmen einer Gesamtschau einer lückenlosen Würdigung seiner Aussage samt aller Umstände und Indizien, die für ihre Bewertung von Bedeutung sein und das gefundene Ergebnis in Frage stellen können (vgl. BGHSt 44, 153, 158; 256, 257; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23; BGH, Beschluß vom 18. Dezember 2001 - 4 StR 497/01).
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