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   BGH, 12.11.1996 - 4 StR 519/96   

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https://dejure.org/1996,3220
BGH, 12.11.1996 - 4 StR 519/96 (https://dejure.org/1996,3220)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1996 - 4 StR 519/96 (https://dejure.org/1996,3220)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1996 - 4 StR 519/96 (https://dejure.org/1996,3220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer Alkoholaufnahme im Zustand verminderter Schuldfähigkeit - Prüfung der Gebotenheit einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Vorliegen einer süchtigen alkoholgenen Fehlentwicklung eines Täters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 323a, § 64, § 46

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 21.09.1993 - 4 StR 374/93

    Revision gegen den Freispruch vom Vorwurf des Totschlags, des Vollrausches und

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 4 StR 519/96
    Dieser Rechtsfehler berührt nur den Rechtsfolgenausspruch; denn es kann nach den Urteilsfeststellungen ausgeschlossen werden, daß der Angeklagte bereits schuldunfähig (§ 20 StGB) war, als er sich in den Rauschzustand versetzt hat (vgl. BGH NStZ 1994, 30, 31 mit Anm. Müller-Dietz NStZ 1994, 336, 337).

    Wenn die Alkoholaufnahme im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit erfolgte (vgl. BGH bei Detter NStZ 1996, 186), wird im Hinblick auf die in dem angefochtenen Urteil festgestellte Persönlichkeitsstörung beim Angeklagten und seine "süchtige alkohologene Fehlentwicklung" (UA 14) zu prüfen sein, ob seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) geboten ist (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 4, 5, 6, 9, 12; Müller-Dietz NStZ 1994, 336, 337 f.).

  • BGH, 04.11.1970 - 2 StR 476/70

    Strafschärfende Berücksichtigung der Motive und der Gesinnung eines Täters einer

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 4 StR 519/96
    Die Strafzumessungserwägung in dem angefochtenen Urteil, dem Angeklagten sei "eine beträchtliche Rohheit und Gefühlskälte" vorzuwerfen, begegnet schon im Hinblick auf die Art der Persönlichkeitsstörung bei dem Angeklagten (UA 10, 13/14 - vgl. BGHSt 16, 360, 364) Bedenken; vor allem aber dürfen im Rausch begangene Tatmodalitäten strafschärfend nur insoweit herangezogen werden, als sie mit der Verwirklichung des Tatbestandes des § 323 a StGB in vorwerfbarer Weise in Verbindung gebracht werden können (BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 7; vgl. auch BGHSt 23, 375, 376/377; 38, 356, 361; BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 1, 2).
  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 299/90

    Sachrüge gegen Anordnung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 4 StR 519/96
    Wenn die Alkoholaufnahme im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit erfolgte (vgl. BGH bei Detter NStZ 1996, 186), wird im Hinblick auf die in dem angefochtenen Urteil festgestellte Persönlichkeitsstörung beim Angeklagten und seine "süchtige alkohologene Fehlentwicklung" (UA 14) zu prüfen sein, ob seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) geboten ist (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 4, 5, 6, 9, 12; Müller-Dietz NStZ 1994, 336, 337 f.).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 4 StR 519/96
    Darüber hinaus hat das Landgericht - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 7. Oktober 1996 zu Recht beanstandet - auch nicht berücksichtigt, daß nach den Feststellungen (UA 5) bei der Bemessung der Strafe ein Härteausgleich für die nicht mehr mögliche Gesamtstrafenbildung mit der Strafe aus der Verurteilung vom 8. März 1995 in Betracht kommt (vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 3 m.w.N.).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 4 StR 519/96
    Die Strafzumessungserwägung in dem angefochtenen Urteil, dem Angeklagten sei "eine beträchtliche Rohheit und Gefühlskälte" vorzuwerfen, begegnet schon im Hinblick auf die Art der Persönlichkeitsstörung bei dem Angeklagten (UA 10, 13/14 - vgl. BGHSt 16, 360, 364) Bedenken; vor allem aber dürfen im Rausch begangene Tatmodalitäten strafschärfend nur insoweit herangezogen werden, als sie mit der Verwirklichung des Tatbestandes des § 323 a StGB in vorwerfbarer Weise in Verbindung gebracht werden können (BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 7; vgl. auch BGHSt 23, 375, 376/377; 38, 356, 361; BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 1, 2).
  • BGH, 17.10.1991 - 4 StR 465/91

    Strafzumessung bei Vollrausch

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 4 StR 519/96
    Falls der Totschlag als minder schwerer Fall (§ 213 StGB) gewertet werden und außerdem eine Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB in Betracht kommen sollte, wird die Senatsentscheidung in BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 5 (= MDR 1992, 504 = StV 1992, 231) zu beachten sein.
  • BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92

    Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 4 StR 519/96
    Die Strafzumessungserwägung in dem angefochtenen Urteil, dem Angeklagten sei "eine beträchtliche Rohheit und Gefühlskälte" vorzuwerfen, begegnet schon im Hinblick auf die Art der Persönlichkeitsstörung bei dem Angeklagten (UA 10, 13/14 - vgl. BGHSt 16, 360, 364) Bedenken; vor allem aber dürfen im Rausch begangene Tatmodalitäten strafschärfend nur insoweit herangezogen werden, als sie mit der Verwirklichung des Tatbestandes des § 323 a StGB in vorwerfbarer Weise in Verbindung gebracht werden können (BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 7; vgl. auch BGHSt 23, 375, 376/377; 38, 356, 361; BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 1, 2).
  • BGH, 16.10.1987 - 4 StR 522/87

    Verurteilung wegen Raubes - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 4 StR 519/96
    Wenn die Alkoholaufnahme im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit erfolgte (vgl. BGH bei Detter NStZ 1996, 186), wird im Hinblick auf die in dem angefochtenen Urteil festgestellte Persönlichkeitsstörung beim Angeklagten und seine "süchtige alkohologene Fehlentwicklung" (UA 14) zu prüfen sein, ob seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) geboten ist (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 4, 5, 6, 9, 12; Müller-Dietz NStZ 1994, 336, 337 f.).
  • BGH, 05.05.1987 - 4 StR 208/87

    Berücksichtigung des Werdegang und der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 4 StR 519/96
    In einem solchen Falle müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter die strafmildernden Umstände in seine Erwägungen einbezogen hat, er aber gleichwohl im Hinblick auf die Strafschärfungsgründe die Höchststrafe als schuldangemessen erachtet (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 3; BGH NStZ 1983, 268, 269).
  • BGH, 22.09.1987 - 1 StR 378/87

    Anforderungen an den Vorsatz bei vorsätzlich herbeigeführtem Vollrausch -

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 4 StR 519/96
    Diesen Anforderungen wird das angefochtene Urteil schon aus folgenden Gründen nicht gerecht: Das Landgericht hat nicht geprüft, ob wegen des den Angeklagten beherrschenden "Zwangs zur Einnahme von Alkohol" (UA 10, 14, 17) dessen Fähigkeit, der Versuchung zum Alkoholmißbrauch zu widerstehen, erheblich vermindert war und deshalb der Strafrahmen des § 323 a Abs. 1 StGB nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB möglicherweise zu mildern ist (vgl. BGH bei Theune NStZ 1986, 154; BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Sichberauschen 1; Abs. 2 Strafzumessung 4, 7; BGH, Beschluß vom 8. Februar 1996 - 4 StR 732/95 - und Urteil vom 4. Juli 1996 - 5 StR 166/96).
  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 235/88

    Möglichkeit der strafschärfenden Zurechnung von täterbezogenen Merkmalen der

  • BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96

    Totschlag - Alkoholvergiftung - Züchtigung

  • BGH, 15.04.1988 - 3 StR 113/88

    Grundlage der Strafzumessung beim Vollrausch - Strafschärfende Berücksichtigung

  • BGH, 04.09.1987 - 3 StR 389/87

    Anordnung zur Unterbringung auf Grund tiefgreifender alkoholbedingter

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

  • BGH, 26.04.1988 - 4 StR 147/88

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund krankhaften Alkoholsucht als Voraussetzung

  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 732/95

    Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels - Erheblich verminderte

  • BGH, 24.10.1995 - 4 StR 563/95

    Ausschluß der Schuldfähigkeit - Sachverständiger - Triebanomalie

  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84

    Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer

  • BGH, 04.07.1996 - 5 StR 166/96

    Grundsätzliche Verringerung des Schuldgehalts der Tat durch erheblich

  • BGH, 17.11.1987 - 5 StR 575/87

    Sinn und Zweck einer einstweiligen Unterbringung - Bestehen einer

  • BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96

    Rechtsstaatsprinzip - Schuldgrundsatz - Gefährliche Körperverletzung - Rauschtat

  • BGH, 15.12.1982 - 2 StR 619/82

    Strafausspruch - Anforderungen - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Höchststrafe

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

  • BGH, 04.04.2000 - 5 StR 94/00

    Verwerfung der Revision als unbegründet, Anordnung der Unterbringung in einer

    Bei diesen Gegebenheiten brauchte der Tatrichter in den Urteilsgründen nicht zu erläutern, daß er die Möglichkeit für ausgeschlossen hielt, der Angeklagte werde sich etwa im Maßregelvollzug nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnen und an ihr mitwirken (vgl. zu solchen besonderen Fallgestaltungen BGHR StGB § 64 Abs. 1 - Erfolgsaussicht 7; BGH, Beschluß vom 12. November 1996 - 4 StR 519/96 - BGH, Beschluß vom 27. August 1997 - 2 StR 406/97 - BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 492/98 -).
  • BGH, 13.10.1998 - 4 StR 492/98

    Voraussetzung für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Reformatio in

    Eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg (vgl. BVerfG NStZ 1994, 578) kann grundsätzlich auch bei einem therapieunwilligen Angeklagten bestehen, sofern zu erwarten ist, er werde sich im Maßregelvollzug nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnen und an ihr mitwirken (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH, Beschlüsse vom 12. November 1996 - 4 StR 519/96 und 27. August 1997 - 2 StR 406/97).
  • BGH, 21.05.1997 - 2 StR 115/97

    Anforderungen an eine verminderte Steuerungsfähigkeit bei der Tathandlung des

    Dies trifft zwar zu, wenn der Täter, der sich in einen Rauschzustand versetzt, infolge psychischer und physischer Alkoholabhängigkeit unter einem derart starken Drang zur Alkoholaufnahme stand, daß seine Fähigkeit, der Versuchung zum übermäßigen Genuß alkoholischer Getränke zu widerstehen, erheblich herabgesetzt war (BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Sichberauschen 1 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 12. November 1996 - 4 StR 519/96).
  • BGH, 27.08.1997 - 2 StR 406/97

    Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei

    Eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg (vgl. BVerfG NStZ 1994, 578) kann grundsätzlich auch bei einem therapieunwilligen Angeklagten bestehen, sofern zu erwarten ist, er werde sich im Maßregelvollzug nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnen und an ihr mitwirken (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH bei Detter NStZ 1996, 428; 1997, 177; BGH, Beschl. v. 12. November 1996 - 4 StR 519/96).
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