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BGH, 31.01.2006 - 4 StR 540/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Revision mangels Rechtsfehler
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 08.11.2010 - I Ws 260/10
Kostenfestsetzungs- und Kostenansatzverfahren in Strafsachen: Differenzmethode …
Die durch das Revisionsverfahren entstanden Gebühren und Auslagen des Verteidigers sind nach dem dazu ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31.01.2006 - 4 StR 540/05 - vollumfänglich vom Beschwerdeführer zu tragen und von der Kostenbeamtin des Landgerichts Neubrandenburg unter dem 07.03.2006 antragsgemäß mit 501, 12 EUR brutto festgesetzt worden.