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   BGH, 23.01.1997 - 4 StR 591/96   

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https://dejure.org/1997,3214
BGH, 23.01.1997 - 4 StR 591/96 (https://dejure.org/1997,3214)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1997 - 4 StR 591/96 (https://dejure.org/1997,3214)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1997 - 4 StR 591/96 (https://dejure.org/1997,3214)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zum Missbrauch einer Schutzbefohlenen - Ausschluss der Annahme des Ausnutzens eines Abhängigkeitsverhältnisses bei zusätzlichem Einsatz von Gewalt - Rückgriff von den Umständen die zur Bestimmung des Strafrahmens gedient haben ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 174; StPO § 267

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 337
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81

    Androhung von Gewalt als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für den Leib - Fahren

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 4 StR 591/96
    Damit setzte er bewußt in einer für die Schutzbefohlene erkennbaren Weise seine Macht und Überlegenheit als Mittel ein, sich diese gefügig zu machen (vgl. BGHSt 28, 365, 367; BGH StV 1981, 543; NStZ 1982, 329; vgl. auch Laufhütte in LK StGB 11. Aufl. § 174 Rdn. 16).
  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 98/79

    Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen - Bestehen eines

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 4 StR 591/96
    Damit setzte er bewußt in einer für die Schutzbefohlene erkennbaren Weise seine Macht und Überlegenheit als Mittel ein, sich diese gefügig zu machen (vgl. BGHSt 28, 365, 367; BGH StV 1981, 543; NStZ 1982, 329; vgl. auch Laufhütte in LK StGB 11. Aufl. § 174 Rdn. 16).
  • BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76

    Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 4 StR 591/96
    Der Strafkammer war es nicht verwehrt, bei der Strafzumessung im engeren Sinne auf die Umstände, die schon zur Bestimmung des Strafrahmens gedient haben, zurückzukommen (BGHSt 26, 311).
  • BGH, 27.07.1987 - 3 StR 308/87

    Milderungsgründe - Doppelverwertung

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 4 StR 591/96
    Zwar muß der Tatrichter nach Bestimmung des anzuwendenden Strafrahmens bei der Strafzumessung im engeren Sinne erneut eine Gesamtbewertung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände vornehmen, um die schuldangemessene Strafe zu finden (BGH NStZ 1985, 164; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 1, 2, 4).
  • BGH, 17.12.1993 - 4 StR 713/93

    Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener: Doppelverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 4 StR 591/96
    Der vorliegend zur Beurteilung stehende Sachverhalt unterscheidet sich wesentlich von demjenigen, welcher der von dem Revisionsführer zitierten Senatsentscheidung (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 3) zugrunde lag.
  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 50/87

    Berücksichtigung von Umständen, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 4 StR 591/96
    Zwar muß der Tatrichter nach Bestimmung des anzuwendenden Strafrahmens bei der Strafzumessung im engeren Sinne erneut eine Gesamtbewertung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände vornehmen, um die schuldangemessene Strafe zu finden (BGH NStZ 1985, 164; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 1, 2, 4).
  • BGH, 14.09.1990 - 4 StR 398/90

    Darstellung der Strafzumessungsgründe im Urteil

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 4 StR 591/96
    Die Senatsentscheidungen BGH NStZ 1984, 214 und BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 15 besagen nichts anderes.
  • BGH, 23.09.1987 - 2 StR 453/87

    Unzulässige Doppelverwertung bei der Strafzumessung im engeren Sinne

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 4 StR 591/96
    Zwar muß der Tatrichter nach Bestimmung des anzuwendenden Strafrahmens bei der Strafzumessung im engeren Sinne erneut eine Gesamtbewertung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände vornehmen, um die schuldangemessene Strafe zu finden (BGH NStZ 1985, 164; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 1, 2, 4).
  • BGH, 14.12.1984 - 2 StR 781/84

    Strafzumessung bei einer Verurteilung wegen (heimtückischen) Mordes -

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 4 StR 591/96
    Zwar muß der Tatrichter nach Bestimmung des anzuwendenden Strafrahmens bei der Strafzumessung im engeren Sinne erneut eine Gesamtbewertung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände vornehmen, um die schuldangemessene Strafe zu finden (BGH NStZ 1985, 164; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 1, 2, 4).
  • BGH, 01.12.1983 - 4 StR 611/83

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung - Mangelnde Begründung bei

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 4 StR 591/96
    Die Senatsentscheidungen BGH NStZ 1984, 214 und BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 15 besagen nichts anderes.
  • BGH, 04.05.1982 - 1 StR 88/82

    Sexueller Mißbrauch - Abhängigkeit - Mißbrauch der Abhängigkeit - Machterkenntnis

  • BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08

    Tötungsvorsatz (aberratio ictus; dolus eventualis: hoher Indizwert gefährlicher

    Insbesondere war es dem Landgericht hier nicht verwehrt, auf die Umstände, die schon zur Bestimmung des Strafrahmens gedient haben, Bezug zu nehmen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 21).
  • BGH, 21.06.2018 - 4 StR 645/17

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Missbrauch einer aus dem

    Ausreichend ist aber auch, dass der Täter seine Macht gegenüber dem Schutzbefohlenen erkennt und die auf ihr beruhende Abhängigkeit zu sexuellen Handlungen ausnutzt, wobei der Zusammenhang des Abhängigkeitsverhältnisses mit den sexuellen Handlungen beiden Teilen bewusst sein muss (vgl. BGH, Urteile vom 4. April 1979 - 3 StR 98/79, BGHSt 28, 365, 367; vom 4. Mai 1982 - 1 StR 88/82, NStZ 1982, 329; vom 24. Oktober 1990 - 3 StR 257/90, NStZ 1991, 81, 82; vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91, bei Miebach, NStZ 1993, 223; vom 23. Januar 1997 - 4 StR 591/96, BGHR StGB § 174 Abs. 1 Missbrauch 2; Beschluss vom 17. Juni 1997 - 5 StR 232/97 aaO; Urteil vom 11. Juli 2017 - 5 StR 112/17 aaO).
  • BGH, 14.11.2001 - 3 StR 352/01

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff der Waffe);

    Im Regelfall ist es auch zulässig, bei einer mehrfach erforderlichen Gesamtabwägung der Strafzumessungsgründe (gegebenenfalls mehrfach abgestufte Strafrahmenbestimmung und Strafzumessung im engeren Sinne) auf die einmal dargestellten Gründe in späteren Stufen zu verweisen und dann nur noch die in dieser Stufe erforderliche Abwägung zu treffen, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalls eine gesonderte Erörterung gebieten (BGHR StGB § 46 I Begründung 21).
  • BGH, 19.10.2022 - 6 StR 386/22

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet

    Die zutreffenden Ausführungen in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts betreffend die Revision der Angeklagten ergänzend bemerkt der Senat, dass die Bezugnahme der Strafkammer im Rahmen ihrer Strafbemessung im engeren Sinne (§ 46 StGB) auf die Erwägungen, die eine Ablehnung des minder schweren Falls tragen (UA S. 69 f.), sachlich-rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juli 1991 - 5 StR 248/91; vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, NJW 1992, 324, 325; vom 23. Januar 1997 - 4 StR 591/96, NStZ 1997, 337, 338).
  • BGH, 23.12.1997 - 3 StR 627/97

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

    Es ist hier auch nicht zu beanstanden, daß die Strafkammer bei der Strafzumessung im engeren Sinne auf die eingehende Darlegung der bestimmenden Gesichtspunkte bei der Strafrahmenwahl Bezug genommen hat (vgl. BGHR StGB § 46 I Begründung 21).
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