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   LG Bayreuth, 10.10.1996 - 4 T 109/96   

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LG Bayreuth, 10.10.1996 - 4 T 109/96 (https://dejure.org/1996,16631)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 10.10.1996 - 4 T 109/96 (https://dejure.org/1996,16631)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 10. Oktober 1996 - 4 T 109/96 (https://dejure.org/1996,16631)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 27.07.2010 - 34 Wx 70/10

    Aufhebung eines Erbbaurechts: Erforderlichkeit der Zustimmung der dinglich

    Die Ausnahme vom Grundsatz, dass bei Aufhebung des belasteten Rechts die Zustimmung desjenigen erforderlich ist, mit dessen Recht das aufzuhebende Recht belastet ist, wird - soweit ersichtlich - allenfalls bei der Aufhebung grundstücksgleicher Rechte wie des Erbbaurechts als solchen, im Wesentlichen aus Praktikabilitätsgründen, zugelassen (LG Köln RNotZ 2001, 391; LG Bayreuth MittBayNot 1997, 39; LG Krefeld Rpfleger 1998, 284; Staudinger/ Gursky Bearbeitung 2007 § 876 Rn. 15; MüKo/Kohler BGB 5. Aufl. § 876 Rn. 3 Fn. 6).
  • LG Krefeld, 10.02.1998 - 6 T 39/98

    Löschung der Grundpfandrechte bei Erwerb des Grundstückes durch

    Dieser Auffassung haben sich das LG Bayreuth ( MittBayNot 1997, 39 und in der Lit. Palandt/Bassenge, 56. Aufl., § 876 BGB , Rn. 3; MünchKomm/Wacke, 2. Aufl., § 876 BGB , Rn. 4; Staudinger/Ertl, 12. Aufl., § 876 BGB , Rn. 8) angeschlossen.
  • LG Wuppertal, 24.03.1998 - 6 T 239/98

    Mitbenutzung von Räumen, an denen ein Sondernutzungsrecht besteht

    Dieser Auffassung haben sich das LG Bayreuth ( MittBayNot 1997, 39 und in der Lit. Palandt/Bassenge, 56. Aufl., § 876 BGB , Rn. 3; MünchKomm/Wacke, 2. Aufl., § 876 BGB , Rn. 4; Staudinger/Ertl, 12. Aufl., § 876 BGB , Rn. 8) angeschlossen.
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