Rechtsprechung
LG Bayreuth, 10.10.1996 - 4 T 109/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
ErbbauVO § 11 Abs. 1; BGB §§ 875, 876
Gläubigerzustimmung zur Aufhebung eines Erbbaurechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Betroffensein ohne Rechtsbeeinträchtigung
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 27.07.2010 - 34 Wx 70/10
Aufhebung eines Erbbaurechts: Erforderlichkeit der Zustimmung der dinglich …
Die Ausnahme vom Grundsatz, dass bei Aufhebung des belasteten Rechts die Zustimmung desjenigen erforderlich ist, mit dessen Recht das aufzuhebende Recht belastet ist, wird - soweit ersichtlich - allenfalls bei der Aufhebung grundstücksgleicher Rechte wie des Erbbaurechts als solchen, im Wesentlichen aus Praktikabilitätsgründen, zugelassen (LG Köln RNotZ 2001, 391; LG Bayreuth MittBayNot 1997, 39; LG Krefeld Rpfleger 1998, 284;… Staudinger/ Gursky Bearbeitung 2007 § 876 Rn. 15;… MüKo/Kohler BGB 5. Aufl. § 876 Rn. 3 Fn. 6). - LG Krefeld, 10.02.1998 - 6 T 39/98
Löschung der Grundpfandrechte bei Erwerb des Grundstückes durch …
- LG Wuppertal, 24.03.1998 - 6 T 239/98
Mitbenutzung von Räumen, an denen ein Sondernutzungsrecht besteht