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   LAG Bremen, 23.07.1999 - 4 Ta 48/99   

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LAG Bremen, 23.07.1999 - 4 Ta 48/99 (https://dejure.org/1999,9963)
LAG Bremen, Entscheidung vom 23.07.1999 - 4 Ta 48/99 (https://dejure.org/1999,9963)
LAG Bremen, Entscheidung vom 23. Juli 1999 - 4 Ta 48/99 (https://dejure.org/1999,9963)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage wegen schuldhafter Klagefristversäumung durch einen Gewerkschaftssekretär der IG-Metall; Fristversäumnis für eine Kündigungsschutzklage wegen Nichtweiterleitung eines DGB-Rechtsschutzauftrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG §§ 4 5 Abs. 1 Abs. 4 Satz 2; ZPO § 85 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch die Gewerkschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 585/84

    Vertretungsmacht - Außerordentliche Kündigung - Genehmigung - Ausschlußfrist -

    Auszug aus LAG Bremen, 23.07.1999 - 4 Ta 48/99
    Bei der 3-Wochen-Frist handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer um eine prozessuale Klageerhebungsfrist (ebenso: BAG DB 1986 S. 2292 ; BAG NZA 1990 S. 935).
  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 132/89

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Außergerichtlicher Vergleich

    Auszug aus LAG Bremen, 23.07.1999 - 4 Ta 48/99
    Bei der 3-Wochen-Frist handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer um eine prozessuale Klageerhebungsfrist (ebenso: BAG DB 1986 S. 2292 ; BAG NZA 1990 S. 935).
  • LAG Bremen, 05.09.1986 - 4 Ta 47/86

    Darlegungslast und Beweislast für den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung

    Auszug aus LAG Bremen, 23.07.1999 - 4 Ta 48/99
    Der Streitwert richtet sich nach dem Wert der Hauptsache, also nach § 12 Abs. 7 ArbGG (vgl. LAG Bremen BB 1986 S. 1992 ; KR-Rost a.a.O. Rdn. 178).
  • LAG Bremen, 26.05.2003 - 2 Ta 4/03

    Zur Anwendbarkeit des § 85 Abs. 2 ZPO im Rahmen der Prüfung, ob eine verspätete

    Bei der Beurteilung der Frage des Verschuldens ist demnach der konkret betroffene Arbeitnehmer in seiner ganz individuellen Situation und nach seinen persönlichen Fähigkeiten zu beurteilen, wobei ein subjektiver Maßstab anzulegen ist (vgl. KR-Friederich, a.a.O. Rdz. 11; Berkowsky, NZA 1979 S. 352 (354); Kittner-Däubler-Zwanziger, KSchG 5. Aufl. § 5 Rdz. 4; LAG Bremen Beschluss vom 31. Oktober 2001, Az: 4 Ta 76/01 = BB 2002, 892 und vom 23.07.1999 Az.: 4 Ta 48/99).
  • LAG Köln, 15.04.2005 - 10 Ta 309/04

    Nachträgliche Klagezulassung, Betriebsrat, gewerkschaftlicher Vertrauensmann

    Nachdem Herr H den Kläger dahingehend beraten hatte, dass v in der Kündigungsschutzangelegenheit Rechtsschutz durch die D gewähren könne und ihm zugesichert hatte, dass er die Unterlagen an den v -Bezirk weiterleiten werde, durfte sich der Kläger darauf verlassen, dass Herr H die rechtzeitige Weiterleitung einer beabsichtigten Klage nicht fahrlässig unterlassen würde (vgl. LAG Bremen, Beschluss vom 23.07.1999 - 4 Ta 48/99 -).
  • LAG Bremen, 20.06.2007 - 3 Ta 22/07

    § 5 KSchG zu den Sorgfaltspflichten des Prozessbevollmächtigten bei der

    Im Interesse der Rechtssicherheit in einer für die Vertragsparteien so wichtigen Frage wie der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss vom Arbeitnehmer erwartet werden, dass er alle Vorkehrungen trifft, die in seiner Lage unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse getroffen werden können (vgl. Landesarbeitsgericht Bremen, Beschluss vom 23.07.1999, 4 Ta 48/99, LAGE § 5 KSchG Nr. 96).
  • LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99

    Voraussetzungen für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage gemäß

    Dazu zählen neben Rechtsanwälten die Rechtsschutzstellen der Gewerkschaften (vgl. LAG Bremen 23.07.99 - 4 Ta 48/99 - LAGE § 5 KSchG Nr. 96).
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