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   LAG München, 26.04.2007 - 4 TaBV 123/06   

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https://dejure.org/2007,14391
LAG München, 26.04.2007 - 4 TaBV 123/06 (https://dejure.org/2007,14391)
LAG München, Entscheidung vom 26.04.2007 - 4 TaBV 123/06 (https://dejure.org/2007,14391)
LAG München, Entscheidung vom 26. April 2007 - 4 TaBV 123/06 (https://dejure.org/2007,14391)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats; Anforderungen an das Vorliegen einer inländischen Konzernspitze bei der inländischen Tochtergesellschaft eines dezentralisierten, vielfach vertikal gegliederten ausländischen Konzerns als Voraussetzung für die ...

  • Judicialis

    BetrVG § 54; ; AktG § 16; ; AktG § 17; ; AktG § 18 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Konzernbetriebsrat für beherrschten Konzern mit ausländischer Konzernspitze

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Auszug aus LAG München, 26.04.2007 - 4 TaBV 123/06
    "Kein Konzernbetriebsrat bei ausländischer Konzernspitze" (im Anschluss an BAG, B. v. 14.02.2007, 7 ABR 26/06 -).

    Werden jedoch die im Inland gelegenen Konzernunternehmen von einer Konzernspitze im Ausland beherrscht, kann ein Konzernbetriebsrat im Sinne des § 54 Abs. 1 BetrVG nicht gebildet werden (so jetzt auch BAG, B. v. 14.02.2007, 7 ABR 26/06 - Pressemitteilung Nr. 12/07 des BAG - siehe auch LAG Köln, B. v. 10.11.2005, 10 TaBV 15/05, AuR 2006, S. 214 (LS); LAG Hamburg, B. v. 17.02.2006, 6 TaBV 6/05 (juris); vgl. auch Mayer, AuR 2006, S. 303 f; Gaumann-Liebermann, DB 2006, S. 1157 f).

  • BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78

    Bildung eines Konzernbetriebsrats

    Auszug aus LAG München, 26.04.2007 - 4 TaBV 123/06
    Das für den vorliegenden Feststellungsantrag der Beteiligten zu 1. erforderliche Rechtsschutzinteresse ergibt sich daraus, dass die weiteren Beteiligten als Betriebsräte der Betriebe der A.-Gruppe in Deutschland sich des Vorliegens der Voraussetzungen der Bildung eines Konzernbetriebsrats gemäß § 54 Abs. 1 BetrVG berühmen (vgl. auch BAG, B. v. 21.10.1980, AP Nr. 1 zu § 54 BetrVG 1972 - II. 3. der Gründe -).

    Nach der von den Beteiligten und vom Arbeitsgericht bereits umfänglich in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.10.1980 (AP Nr. 1 zu § 54 BetrVG 1972 mit zust. Anm. Fabricius) ist die Bildung eines Konzernbetriebsrats innerhalb eines mehrstufigen, vertikal gegliederten, Konzerns auch bei einer Tochtergesellschaft als Konzernspitze eines Unterkonzerns (sog. Konzern in Konzern) dann zulässig, wenn der Tochtergesellschaft ein Entscheidungsspielraum hinsichtlich mitbestimmungspflichtiger Angelegenheiten gegenüber abhängigen/beherrschten "Enkelgesellschaften" zusteht, das Tochterunternehmen als Spitze eines Unterkonzerns im Sinne der §§ 54 Abs. 1 BetrVG, 18 Abs. 1, 17, 16 Abs. 1 AktG - also als seinerseits herrschendes Unternehmen - tatsächlich wesentlich autonome, von der Oberkonzernspitze unabhängige, personalpolitisch oder soziale und betriebsverfassungsrechtlich relevante Entscheidungen gegenüber der beherrschten abhängigen Enkelgesellschaft treffen kann - somit ein entsprechender Entscheidungsspielraum in diesem Sinn besteht -, da die betriebliche Mitbestimmung nur dort ausgeübt werden kann, wo tatsächlich Entscheidungsspielräume bestehen, unternehmerische Entscheidungen getroffen werden, unternehmerische Leitungsmacht konkret entfaltet und ausgeübt wird (vgl. auch BAG, B. v. 13.10.2004, AP Nr. 9 zu § 54 BetrVG 1972 - B. IV. 1. e cc (1) der Gründe, m. w. N. -).

  • LAG Berlin, 11.02.2005 - 2 TaBV 945/04

    Vorliegen eines Konzerns, Konzernvermutung, Voraussetzungen für den Beschluss zur

    Auszug aus LAG München, 26.04.2007 - 4 TaBV 123/06
    Abhängige Unternehmen sind solche, auf die ein anderes, als herrschendes, Unternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann, was bei Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) gesetzlich vermutet wird (§ 17 Abs. 1 und Abs. 2 AktG; vgl. auch LAG Berlin, B. v. 11.02.2005, 2 TaBV 945/04, AR-Blattei ES 530.12.1 Nr. 10 - dokumentiert auch in juris -).

    Da es jedoch, insoweit, nicht darauf ankommt, dass die gesellschaftsrechtlich qua Mehrheitsbesitz der Fa. A., B., durch die Beteiligte zu 1. begründete mögliche Einflussnahme auch tatsächlich genutzt wird, sondern somit grundsätzlich allein die rechtliche Möglichkeit der Beherrschung durch das herrschende Unternehmen für die Annahme der Abhängigkeit genügt (BAG, B. v. 22.11.1995, AP Nr. 7 zu § 54 BetrVG 1972 m. Anm. Junker - B. II. 1. b der Gründe, m. w. N. - B. v. 16.08.1995, AP Nr. 30 zu § 76 BetrVG (1952) - B. II. 1. aE der Gründe - siehe auch LAG Berlin, B. v. 11.02.2005, aaO - II. 3. der Gründe -), ist die von der Antragstellerin und Beteiligten zu 1. vorgetragene (grundsätzlich auch unter Beweis gestellte: s. u. b) Organisation der A.-Gruppe international nach Geschäftsbereichen, außerhalb von nationalen gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen/Beteiligungsverhältnissen, hier zunächst irrelevant/kaum relevant.

  • LAG Köln, 10.11.2005 - 10 TaBV 15/05

    Konzernbetriebsrat, Beherrschungsvertrag mit ausländischem herrschenden

    Auszug aus LAG München, 26.04.2007 - 4 TaBV 123/06
    Werden jedoch die im Inland gelegenen Konzernunternehmen von einer Konzernspitze im Ausland beherrscht, kann ein Konzernbetriebsrat im Sinne des § 54 Abs. 1 BetrVG nicht gebildet werden (so jetzt auch BAG, B. v. 14.02.2007, 7 ABR 26/06 - Pressemitteilung Nr. 12/07 des BAG - siehe auch LAG Köln, B. v. 10.11.2005, 10 TaBV 15/05, AuR 2006, S. 214 (LS); LAG Hamburg, B. v. 17.02.2006, 6 TaBV 6/05 (juris); vgl. auch Mayer, AuR 2006, S. 303 f; Gaumann-Liebermann, DB 2006, S. 1157 f).
  • LAG Köln, 16.12.2005 - 11 TaBV 48/05

    Einigungsstelle, Altersteilzeit, Blockmodell, Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus LAG München, 26.04.2007 - 4 TaBV 123/06
    Werden jedoch die im Inland gelegenen Konzernunternehmen von einer Konzernspitze im Ausland beherrscht, kann ein Konzernbetriebsrat im Sinne des § 54 Abs. 1 BetrVG nicht gebildet werden (so jetzt auch BAG, B. v. 14.02.2007, 7 ABR 26/06 - Pressemitteilung Nr. 12/07 des BAG - siehe auch LAG Köln, B. v. 10.11.2005, 10 TaBV 15/05, AuR 2006, S. 214 (LS); LAG Hamburg, B. v. 17.02.2006, 6 TaBV 6/05 (juris); vgl. auch Mayer, AuR 2006, S. 303 f; Gaumann-Liebermann, DB 2006, S. 1157 f).
  • LAG Hamburg, 17.02.2006 - 6 TaBV 6/05
    Auszug aus LAG München, 26.04.2007 - 4 TaBV 123/06
    Werden jedoch die im Inland gelegenen Konzernunternehmen von einer Konzernspitze im Ausland beherrscht, kann ein Konzernbetriebsrat im Sinne des § 54 Abs. 1 BetrVG nicht gebildet werden (so jetzt auch BAG, B. v. 14.02.2007, 7 ABR 26/06 - Pressemitteilung Nr. 12/07 des BAG - siehe auch LAG Köln, B. v. 10.11.2005, 10 TaBV 15/05, AuR 2006, S. 214 (LS); LAG Hamburg, B. v. 17.02.2006, 6 TaBV 6/05 (juris); vgl. auch Mayer, AuR 2006, S. 303 f; Gaumann-Liebermann, DB 2006, S. 1157 f).
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