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LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2005 - 4 TaBV 38/05 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - 4 TaBV 38/05 (https://dejure.org/2005,15650)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für das Bestehen eines gemeinsamen Betriebs mehrerer Unternehmer; Anforderungen an das Eingreifen des Vermutungstatbestandes des § 1 Abs. 2 Nr. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG); Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Bestehens eines ...
- Judicialis
ArbGG § 91
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 1 Abs. 2 § 18 Abs. 2
Kein gemeinsamer Betrieb bei gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen und Bindungen - keine konkludente Führungsvereinbarung allein aufgrund zentraler Personalführung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 23.03.2005 - 1 BV 31/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2005 - 4 TaBV 38/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 9/00
Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2005 - 4 TaBV 38/05
Vielmehr müssen die Funktionen des Arbeitgebers institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (vgl. BAG vom 21.02.2001, 7 ABR 9/00 = EZA BetrVG 1972 § 1 Nr. 11).
- LAG München, 18.06.2007 - 6 TaBV 40/06
Einheitlicher Betrieb
Die von der Rechtsprechung zum Gemeinschaftsbetrieb entwickelten Grundsätze gelten aber auch nach Inkrafttreten des Betriebsverfassungsreformgesetzes weiter, wobei das Bestehen eines einheitlichen Leitungsapparates unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 BetrVG vermutet wird (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 20. Oktober 2005, 4 TaBV 38/05, Rn. 34).