Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.07.2003 - 4 U 40/03   

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https://dejure.org/2003,7711
OLG Hamm, 31.07.2003 - 4 U 40/03 (https://dejure.org/2003,7711)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.07.2003 - 4 U 40/03 (https://dejure.org/2003,7711)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - 4 U 40/03 (https://dejure.org/2003,7711)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • kanzlei.biz

    Nobia.se - schwedische Domain verletzt deutsches Kennzeichenrecht

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Nobia.se - schwedische Domain verletzt deutsches Kennzeichenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr zwischen Nobilia und Nobia

  • beck.de (Leitsatz)

    Nobia.se

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MarkenG § 5 Abs. 1 § 15 Abs. 2, 4
    Verletzung eines deutschen Kennzeichenrechts durch Werbung auf einer internationalen Homepage

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung, 28.10.2004)

    Nobia.se - Markenverletzung durch Schweden-Domain

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 177
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2003 - 4 U 40/03
    Ein nicht unbeträchtlicher Teil dieser Verbraucher wird jedenfalls wegen der Zeichenähnlichkeit, der Kennzeichnungskraft des Zeichen der Klägerin und insbesondere der Branchenidentität annehmen, dass besondere organisatorische oder wirtschaftliche Zusammenhänge zwischen den Inhabern der Zeichen bestehen (BGH GRUR 2001, 507 -EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2003 - 4 U 40/03
    dd) Bei der Gesamtwürdigung kommt es auf die Betrachtungsweise des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers an, der hier situationsbedingt sogar überdurchschnittlich aufmerksam im Hinblick auf unterschiedliche Küchenhersteller ist, weil die Anschaffung einer Küche als hochwertiges Wirtschaftsgut für ihn von besonderer Bedeutung ist (vgl. BGH GRUR 2000, 506 -Attaché/Tisserand).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2003 - 4 U 40/03
    Zu bedenken ist zusätzlich, dass der Verkehr üblicherweise dem Wortanfang eine größere Bedeutung beimisst als dem Ende (BGH GRUR 1995, 50.53 Indorektal/Indohexal).
  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 259/90

    Kennzeichen apothekenpflichtiger Arzneimittel - Verwechselungsfahr einzelner

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2003 - 4 U 40/03
    Beim Wortanfang wird die Gemeinsamkeit hier allerdings im Vergleich zu anderen Fällen durch die unterschiedliche Betonung beim Aussprechen wie ## ## und ## ## eher relativiert (vgl. BGH GRUR 1992, 110, 112 -dipa/dib; BGH GRUR 1993, 118, 120 -Corvaton/Corvasal; BGH, Indorektal/Indohexal a.a.O.).
  • BGH, 14.11.1991 - I ZR 24/90

    Verwechslungsgefahr bei Branchen-und Warenidentität - "dib"

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2003 - 4 U 40/03
    Beim Wortanfang wird die Gemeinsamkeit hier allerdings im Vergleich zu anderen Fällen durch die unterschiedliche Betonung beim Aussprechen wie ## ## und ## ## eher relativiert (vgl. BGH GRUR 1992, 110, 112 -dipa/dib; BGH GRUR 1993, 118, 120 -Corvaton/Corvasal; BGH, Indorektal/Indohexal a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 6 U 9/02

    Kennzeichenverletzung im Internet: Verwechslungsgefahr zwischen den identischen

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2003 - 4 U 40/03
    Bei der erforderlichen Abwägung der Interessen kommt es hier aber entscheidend darauf an, ob die Kennzeichenbenutzung über die Abrufbarkeit der Internetseiten in Deutschland hinaus einen nach Art und Intensität spürbaren Inlandsbezug aufweist (OLG Karlsruhe MMR 2002, 814, 816 -Intel).
  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2003 - 4 U 40/03
    Die Assoziation bei "O3" geht allerdings auch nicht so weit, dass die angesprochenen Verbraucher mit dem Sehen oder Hören des Begriffs sofort eine bekannte Sinnbedeutung des Zeichens in sich aufnehmen (vgl. BGHZ 28, 320, 324 -Glück/Quick) und es dadurch nicht mit einem ähnlichen Zeichen verwechseln können, dem diese Bedeutung fehlt.
  • BPatG, 06.03.1974 - 27 W (pat) 149/73
    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2003 - 4 U 40/03
    Das Zeichen orientiert sich nicht an "mobilia", dem italienischen Wort für Möbel, sondern viel mehr an "nobel", wie das BPatG in Bezug auf die Wort-/ Bildmarke "O4" schon vor Jahren ausgeführt hat (vgl. GRUR 1974, 663, 665).
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Rechtsprechung
   KG, 20.01.2004 - 4 U 40/03   

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https://dejure.org/2004,8097
KG, 20.01.2004 - 4 U 40/03 (https://dejure.org/2004,8097)
KG, Entscheidung vom 20.01.2004 - 4 U 40/03 (https://dejure.org/2004,8097)
KG, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 4 U 40/03 (https://dejure.org/2004,8097)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Widerrufsrecht bei einem Kreditvertrag; Rechtmäßigkeit der Befristung des Widerrufsrechts; Vorrang des Gemeinschaftsrechts bei fehlender richtlinienkonformen Auslegungsmöglichkeit

  • Judicialis

    HWiG § 4

  • rechtsportal.de

    Kein Widerruf des Darlehensvertrages nach vollständiger Tilgung; kein Verstoß gegen EU-Richtlinie

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

    Auszug aus KG, 20.01.2004 - 4 U 40/03
    Zwar spricht vieles dafür, dass entsprechend den vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) dargelegten Grundsätzen (NJW 2002, 281) die Befristung des Widerrufsrechts im deutschen HaustürWG europarechtswidrig ist, denn der EuGH hat ausdrücklich darauf verwiesen, dass das nach der Richtlinie vorgeschriebene 7-tägige Rücktrittsrecht erst beginnen dürfe mit der Belehrung des Verbrauchers, was seinen Grund darin habe, dass der Verbraucher nicht widerrufen könne, wenn ihm sein Recht nicht bekannt sei und auch Gründe der Rechtssicherheit gegenüber dem Verbraucherschutz zurückzutreten hätten (vgl. dazu auch Hoffmann, ZIP 02, 145/150; Habersack/Mayer, WM 02, 253/258; offen gelassen von BGH, Urteil vom 14.10.2003 - XI ZR 134/02 = ZIP 2003, 2149/2152).

    Danach ist die Vorschrift des § 2 Abs. 1 S. 4 HaustürWG hier anzuwenden, denn eine richtlinienkonforme Auslegung kommt angesichts des klaren Wortlauts der Vorschrift nicht in Betracht (BGH ZIP 2003, 2149/2152; LG Bonn BB 02, 2300/2301; Hoffmann a.a.O.; Habersack/Mayer a.a.O.).

    Davon geht offenbar auch der BGH aus, wenn er § 2 Abs. 1, S. 4 HaustürWG anwendet unter Hinweis auf die fehlende richtlinienkonforme Auslegungsmöglichkeit, wobei er allerdings zu einer etwaigen Verwerfungskompetenz keinerlei Ausführungen macht (BGH ZIP 2003, 2149/2152; vgl. auch BGH ZIP 2003, 2319; sowie BGH v. 29.04.2003 - XI ZR 201/02).

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus KG, 20.01.2004 - 4 U 40/03
    Der EuGH verweist für diesen Fall deshalb auch ausdrücklich auf die Möglichkeit eines Staatshaftungsanspruchs (Rs C-6/90 und C-9/90, Slg. 1991, I-5357, Tz 27 - Francovich = ZIP 1991, 1610; Rs C-91/92, Slg. 1994, I-3347, Tz. 27 - Faccini Dori).
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus KG, 20.01.2004 - 4 U 40/03
    Der nationale Richter hat (nur) eine möglichst richtlinienkonforme Auslegung der nationalen Normen vorzunehmen, d.h. seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten (statt vieler: EuGH Rs C-91/92, Slg. 1994, I-3347, Tz. 26 = ZIP 1994, 1187 - Faccini Dori; BGH, Urt. v. 9.4.02 - XI ZR 91/99, WM 2002, 1181) und den Beurteilungsspielraum, den ihm das nationale Recht einräumt, auszuschöpfen (EuGH Rs 14/83, Slg. 1984, 1891 = ZIP 1984, 1386- Von Colson und Kamann; Hoffmann a.a.O, S. 151).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus KG, 20.01.2004 - 4 U 40/03
    Zwar finden sich in dessen Rechtsprechung verschiedene Fälle, in denen der EuGH fordert, dass das nationale Gericht nationale Normen, die den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts entgegenstehen und die auch nicht gemeinschaftsrechtskonform ausgelegt werden können, unangewendet lässt (Rs 106/77, Slg. 1978, I-629 - Simmenthal; Rs C-213/89, Slg. 1990, I-2433 - Factortame; Rs C-125/01 - Urteil vom 18.9.2003 - Pflücker; vgl. auch BVerfGE 85, 191).
  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

    Auszug aus KG, 20.01.2004 - 4 U 40/03
    Zwar spricht vieles dafür, dass entsprechend den vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) dargelegten Grundsätzen (NJW 2002, 281) die Befristung des Widerrufsrechts im deutschen HaustürWG europarechtswidrig ist, denn der EuGH hat ausdrücklich darauf verwiesen, dass das nach der Richtlinie vorgeschriebene 7-tägige Rücktrittsrecht erst beginnen dürfe mit der Belehrung des Verbrauchers, was seinen Grund darin habe, dass der Verbraucher nicht widerrufen könne, wenn ihm sein Recht nicht bekannt sei und auch Gründe der Rechtssicherheit gegenüber dem Verbraucherschutz zurückzutreten hätten (vgl. dazu auch Hoffmann, ZIP 02, 145/150; Habersack/Mayer, WM 02, 253/258; offen gelassen von BGH, Urteil vom 14.10.2003 - XI ZR 134/02 = ZIP 2003, 2149/2152).
  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus KG, 20.01.2004 - 4 U 40/03
    Der nationale Richter hat (nur) eine möglichst richtlinienkonforme Auslegung der nationalen Normen vorzunehmen, d.h. seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten (statt vieler: EuGH Rs C-91/92, Slg. 1994, I-3347, Tz. 26 = ZIP 1994, 1187 - Faccini Dori; BGH, Urt. v. 9.4.02 - XI ZR 91/99, WM 2002, 1181) und den Beurteilungsspielraum, den ihm das nationale Recht einräumt, auszuschöpfen (EuGH Rs 14/83, Slg. 1984, 1891 = ZIP 1984, 1386- Von Colson und Kamann; Hoffmann a.a.O, S. 151).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus KG, 20.01.2004 - 4 U 40/03
    Der nationale Richter hat (nur) eine möglichst richtlinienkonforme Auslegung der nationalen Normen vorzunehmen, d.h. seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten (statt vieler: EuGH Rs C-91/92, Slg. 1994, I-3347, Tz. 26 = ZIP 1994, 1187 - Faccini Dori; BGH, Urt. v. 9.4.02 - XI ZR 91/99, WM 2002, 1181) und den Beurteilungsspielraum, den ihm das nationale Recht einräumt, auszuschöpfen (EuGH Rs 14/83, Slg. 1984, 1891 = ZIP 1984, 1386- Von Colson und Kamann; Hoffmann a.a.O, S. 151).
  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus KG, 20.01.2004 - 4 U 40/03
    Denn die Gemeinschaft hat nicht die Befugnis, mit unmittelbarer Wirkung zu Gunsten des Einen und zu Lasten des Anderen Rechte und Pflichten zu begründen; dies darf sie nur dort, wo ihr die Befugnis zum Erlass von Verordnungen zugewiesen ist (EuGH a.a.O. - Faccini Dori, Tz 24; EuGH C-106/98-Slg. 1990, I-4135 (4158), Tz. 6).
  • BGH, 29.04.2003 - XI ZR 201/02

    Unwirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages wegen Verstoßes gegen das RBerG

    Auszug aus KG, 20.01.2004 - 4 U 40/03
    Davon geht offenbar auch der BGH aus, wenn er § 2 Abs. 1, S. 4 HaustürWG anwendet unter Hinweis auf die fehlende richtlinienkonforme Auslegungsmöglichkeit, wobei er allerdings zu einer etwaigen Verwerfungskompetenz keinerlei Ausführungen macht (BGH ZIP 2003, 2149/2152; vgl. auch BGH ZIP 2003, 2319; sowie BGH v. 29.04.2003 - XI ZR 201/02).
  • EuGH, 23.05.2000 - C-106/98

    'Comité d''entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission'

    Auszug aus KG, 20.01.2004 - 4 U 40/03
    Denn die Gemeinschaft hat nicht die Befugnis, mit unmittelbarer Wirkung zu Gunsten des Einen und zu Lasten des Anderen Rechte und Pflichten zu begründen; dies darf sie nur dort, wo ihr die Befugnis zum Erlass von Verordnungen zugewiesen ist (EuGH a.a.O. - Faccini Dori, Tz 24; EuGH C-106/98-Slg. 1990, I-4135 (4158), Tz. 6).
  • LG Bonn, 17.04.2002 - 1 O 370/01

    Kein HWiG-Widerrufsrecht mehr einen Monat nach vollständiger Erbringung der

  • KG, 02.11.2004 - 4 U 20/04

    Widerruf eines Realkreditvertrages: Reichweite einer Sicherungsvereinbarung und

    Im Übrigen wäre im Hinblick auf den nicht auslegungsfähigen Inhalt der nationalen Norm nach Auffassung des erkennenden Senats für eine richtlinienkonforme Auslegung auch kein Raum (vgl. Urteile des Senats vom 20. Januar 2004 - 4 U 40/03 - und - 4 U 126/03 - ).

    Die Gerichte hätten in einem solchen Fall, wie der Senat zur Frage der Anwendbarkeit des § 2 Abs. 1 S. 4 HWiG a. F. entschieden hat (Urteile vom 20. Januar 2004 - 4 U 40/03 - und - 4 U 126/03 -), keine Verwerfungskompetenz, sondern hätten das insoweit geltende und nicht richtlinienkonform auslegungsfähige nationale Recht anzuwenden.

  • KG, 08.11.2005 - 4 U 175/04

    Finanzierter Wohnungskaufvertrag: Bestellung einer Grundschuld; Widerruf eines

    Im Übrigen wäre im Hinblick auf den nicht auslegungsfähigen Inhalt der nationalen Norm nach Auffassung des erkennenden Senats für eine richtlinienkonforme Auslegung auch kein Raum (vgl. Urteile des Senats vom 20. Januar 2004 - 4 U 40/03 - und - 4 U 126/03 -).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.10.2003 - 4 U 40/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,62167
OLG Düsseldorf, 13.10.2003 - 4 U 40/03 (https://dejure.org/2003,62167)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.10.2003 - 4 U 40/03 (https://dejure.org/2003,62167)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Oktober 2003 - 4 U 40/03 (https://dejure.org/2003,62167)
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   OLG Düsseldorf, 30.09.2003 - I-4 U 40/03   

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https://dejure.org/2003,27777
OLG Düsseldorf, 30.09.2003 - I-4 U 40/03 (https://dejure.org/2003,27777)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.09.2003 - I-4 U 40/03 (https://dejure.org/2003,27777)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. September 2003 - I-4 U 40/03 (https://dejure.org/2003,27777)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2003 - 4 U 40/03
    Falsche Angaben zu Vorschäden sind generell geeignet, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, weil sie auf die Höhe der Entschädigungsleistung ersichtlich von Einfluss sind (BGH VersR 2002, 173, 174).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2003 - 4 U 40/03
    Sie hat keine Umstände dargetan, die dafür sprechen könnten, es handele sich lediglich um ein Fehlverhalten, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. dazu BGH VersR 1984, 228, 229).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.1999 - 4 U 127/98

    Obliegenheitsverletzung durch falsche Angaben über die Reparatur von Vorschäden;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2003 - 4 U 40/03
    Dies trifft auch auf bagatellisierende Angaben zu Vorschäden oder deren Reparatur zu (Senat NVersZ 2000, 90, 91).
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