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   OLG Braunschweig, 30.12.2021 - 4 U 643/21   

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https://dejure.org/2021,54491
OLG Braunschweig, 30.12.2021 - 4 U 643/21 (https://dejure.org/2021,54491)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30.12.2021 - 4 U 643/21 (https://dejure.org/2021,54491)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30. Dezember 2021 - 4 U 643/21 (https://dejure.org/2021,54491)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 43 GKG; § 45 Abs. 1 S. 3 GKG; § 45 Abs. 4 GKG; § 52 Abs. 2 GKG; § 23 Abs. 3 S. 2 RVG; GNotKG § 36 Abs. 3; § 3 ZPO; § 45 Abs. 1 S. 2 GKG
    Rückabwicklung eines zur Finanzierung der Anschaffung eines Fahrzeugs geschlossenen Darlehensvertrages; Streitwertfestsetzung für ein Berufungsverfahren; Niederschlag einer Hilfswiderklage in einem Vergleich; Fortsetzung eines Vertragsverhältnisses

  • IWW

    § 45 Abs. 1 S. 3 GKG
    Kostenrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einer Hilfswiderklage bei der Festsetzung des Gebührenstreitwerts im Berufungsverfahren nach Abschluss eines Vergleichs

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung einer Hilfswiderklage bei der Festsetzung des Gebührenstreitwerts im Berufungsverfahren nach Abschluss eines Vergleichs

Verfahrensgang

  • LG Braunschweig - 5 O 3896/19
  • OLG Braunschweig, 30.12.2021 - 4 U 643/21
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • OLG Stuttgart, 29.10.2021 - 6 U 646/20

    Streitwertfestsetzung für eine Feststellungsklage sowie eine Hilfswiderklage in

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.12.2021 - 4 U 643/21
    Die Parteien haben eine umfassende Abgeltungsklausel bezüglich aller wechselseitigen Ansprüche vorgesehen, damit deren Schicksal geregelt und das hinter den Anträgen stehende wirtschaftliche Interesse der Beklagten bewusst in den Vergleich einbezogen (so auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2021 - 4 W 25/21 -, Rn. 4, juris, OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Oktober 2021 - 6 U 646/20 -, juris).

    Unabhängig davon kommt es für die Wertermittlung auf die tatsächlich bestehenden Interessen und nicht die maximal denkbaren Interessen der Beklagten an (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Oktober 2021 - 6 U 646/20 -, Rn. 14, juris).

    Aus diesem Grund ist das Interesse der Beklagten an der begehrten Feststellung in Anlehnung an die Bestimmungen in § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 Alt. 1 RVG, § 52 Abs. 2 GKG, § 36 Abs. 3 GNotKG mit 5.000,- Euro zu bewerten (vgl. allgemein etwa BGH, Beschluss vom 24. August 2021 - VI ZR 1265/20 -, Rn. 10 f., juris; so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Oktober 2021 - 6 U 646/20 -, Rn. 13, juris).

  • BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.12.2021 - 4 U 643/21
    Zweck der Vorschrift ist es, den Gebührenstreitwert niedrig zu halten, wenn die gemeinschaftliche Behandlung von Klage und Widerklage die Arbeit des Gerichts vereinfacht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03 -, Rn. 8, juris).

    Der Gegenstandsbegriff des § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG ist nicht gleichbedeutend mit dem zivilprozessualen Streitgegenstandsbegriff (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03 -, Rn. 8, juris).

    Es handelt es sich um einen selbständigen kostenrechtlichen Begriff, der eine wirtschaftliche Betrachtung erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2019 - I ZR 205/18 -, Rn. 7, juris; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03 -, Rn. 8, juris; BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 61/11 -, Rn. 6, juris).

  • OLG Bamberg, 09.11.2021 - 8 W 55/21

    Festsetzung des Streitwerts beim Widerruf eines Verbraucherdarlehens bei einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.12.2021 - 4 U 643/21
    Dagegen kann auch nicht eingewandt werden, dass sich die Parteien gegen eine Rückabwicklung des Darlehensvertrages entschieden haben, es insoweit bei dem verbundenen Vertrag bleibt und deshalb keine Regelung über den Wertersatzanspruch der Beklagten getroffen worden ist, weil solche Ansprüche bei der Fortsetzung des Vertrages nicht in Rede stehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Februar 2020 - 17 W 37/19 -, Rn. 15, juris; offengelassen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 6 U 418/20 -, Rn. 7, juris; offengelassen: OLG Bamberg, Beschluss vom 9. November 2021 - 8 W 55/21 -, Anlagenband Beklagte).

    Insoweit vermag auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 09. November 2021 (Az.: 8 W 55/21, Anlagenband Beklagte) die Argumentation der Beklagten nicht zu stützen.

  • BGH, 29.05.2015 - XI ZR 335/13

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.12.2021 - 4 U 643/21
    Begehrt der Darlehensnehmer - wie vorliegend der Kläger - so gestellt zu werden, als hätte er den Darlehensvertrag nicht abgeschlossen, bemisst sich der Gesamtstreitwert bei verbundenen Geschäften nach der Höhe des Nettodarlehensbetrages (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2015 - XI ZR 335/13 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 7. April 2015 - XI ZR 121/14 -, juris Rn. 3).

    Hinzu kommt ggf. ein aus Eigenmitteln aufgebrachter Betrag (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2015, a. a. O.).

  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 61/11

    Streitwertfeststellung bei Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung,

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.12.2021 - 4 U 643/21
    Es handelt es sich um einen selbständigen kostenrechtlichen Begriff, der eine wirtschaftliche Betrachtung erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2019 - I ZR 205/18 -, Rn. 7, juris; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03 -, Rn. 8, juris; BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 61/11 -, Rn. 6, juris).

    Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein einheitliches wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 61/11 -, Rn. 6, juris).

  • OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - 10 W 114/08

    Streitwert bei Erhebung einer Widerklage

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.12.2021 - 4 U 643/21
    Wirtschaftliche Identität ist mithin immer dann anzunehmen, wenn sich die Anträge der Klage und der Widerklage gegenseitig ausschließen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. November 2008 - I-10 W 114/08 -, Rn. 2, juris; OLG Köln, Beschluss vom 12. Januar 2012 - I-18 W 76/11 -, Rn. 7, juris; Toussaint/ Elzer , 51. Aufl. 2021, GKG, § 45 Rn. 14).

    Selbst wenn sich die Ansprüche indes ausschließen und grundsätzlich von einer Identität auszugehen ist, erfährt der Nämlichkeitsgrundsatz wiederum dann eine Ausnahme, wenn mit der Klage und Widerklage Teilansprüche aus demselben Rechtsverhältnis hergeleitet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - VIII ZR 261/12 -, Rn. 5, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. November 2008 - I-10 W 114/08 -, Rn. 2, juris).

  • BGH, 11.04.2019 - I ZR 205/18

    Bestimmung des Streitwerts im Rechtsmittelverfahren

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.12.2021 - 4 U 643/21
    Es handelt es sich um einen selbständigen kostenrechtlichen Begriff, der eine wirtschaftliche Betrachtung erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2019 - I ZR 205/18 -, Rn. 7, juris; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03 -, Rn. 8, juris; BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 61/11 -, Rn. 6, juris).

    Wirtschaftliche Identität in diesem Sinne liegt vor, wenn die Ansprüche aus Klage und Widerklage nicht in der Weise nebeneinanderstehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2019 - I ZR 205/18 -, Rn. 7, juris; Toussaint/ Elzer, 51. Aufl. 2021, GKG, § 45 Rn. 14).

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2021 - 6 U 418/20

    Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung Festsetzung des Streitwertes

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.12.2021 - 4 U 643/21
    Dagegen kann auch nicht eingewandt werden, dass sich die Parteien gegen eine Rückabwicklung des Darlehensvertrages entschieden haben, es insoweit bei dem verbundenen Vertrag bleibt und deshalb keine Regelung über den Wertersatzanspruch der Beklagten getroffen worden ist, weil solche Ansprüche bei der Fortsetzung des Vertrages nicht in Rede stehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Februar 2020 - 17 W 37/19 -, Rn. 15, juris; offengelassen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 6 U 418/20 -, Rn. 7, juris; offengelassen: OLG Bamberg, Beschluss vom 9. November 2021 - 8 W 55/21 -, Anlagenband Beklagte).

    Dass die von den Parteien geltend gemachten Ansprüche entweder beide bestehen oder beide nicht bestehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 6 U 418/20 -, Rn. 11, juris), sagt über die wirtschaftliche Identität der Ansprüche nichts aus.

  • OLG Frankfurt, 24.02.2020 - 17 W 37/19

    Festsetzung des Streitwerts bei Hilfswiderklage

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.12.2021 - 4 U 643/21
    Eine durch die Hilfswiderklage vermittelte Erhöhung des Gebührenstreitwerts gemäß § 45 Abs. 1 S. 2, Abs. 4 GKG kommt mithin dann in Betracht, wenn eine Entscheidung über diese ergeht oder die Hilfswiderklage gleichbedeutend Eingang in einen verfahrensbeendenden Vergleich der Parteien gefunden hat (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Februar 2020 - 17 W 37/19 -, Rn. 13, juris).

    Dagegen kann auch nicht eingewandt werden, dass sich die Parteien gegen eine Rückabwicklung des Darlehensvertrages entschieden haben, es insoweit bei dem verbundenen Vertrag bleibt und deshalb keine Regelung über den Wertersatzanspruch der Beklagten getroffen worden ist, weil solche Ansprüche bei der Fortsetzung des Vertrages nicht in Rede stehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Februar 2020 - 17 W 37/19 -, Rn. 15, juris; offengelassen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 6 U 418/20 -, Rn. 7, juris; offengelassen: OLG Bamberg, Beschluss vom 9. November 2021 - 8 W 55/21 -, Anlagenband Beklagte).

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.12.2021 - 4 U 643/21
    Die aus einem Rückgewährschuldverhältnis resultierenden Ansprüche werden auch dann nicht automatisch saldiert, wenn sie gleichartige Leistungen betreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15 -, Rn. 16, juris; BGH, Urteil vom 25. April 2017 - XI ZR 108/16 -, Rn. 19 - 20, juris).
  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 108/16

    Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Berücksichtigung der

  • BGH, 12.07.2012 - VII ZR 134/11

    Nichtzulassungsbeschwerde im Prozess wegen Baumängeln: Darlegungslast des

  • BGH, 24.08.2021 - VI ZR 1265/20

    Erreichen des Revisionswerts für die Geltendmachung eines Anspruchs gegen einen

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 125/91

    Berufungsgericht - Beschwererhöhung - Rechnungsposten - Gegenforderung -

  • OLG Stuttgart, 30.06.2022 - 19 U 135/21

    Zulässigkeit der (Wider-) Klage des Erbprätendenten gegen den Nachlasspfleger auf

  • BGH, 07.04.2015 - XI ZR 121/14

    Streitwertbemessung: Rückabwicklung eines Darlehensvertrags zur Finanzierung

  • BGH, 11.03.2014 - VIII ZR 261/12

    Streitwertfestsetzung für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren:

  • BGH, 19.12.2016 - XI ZR 539/15

    Festsetzung des Streitwerts in einem Beschluss über den Verlust eines

  • OLG Stuttgart, 25.11.2010 - 10 W 54/10

    Streitwertfestsetzung: Streitwerterhöhung bei Aufrechnung gegen eine

  • OLG Brandenburg, 05.02.2014 - 11 W 52/13

    Gebührenstreitwertfestsetzung: Voraussetzungen einer Wertaddition bei Aufrechnung

  • BGH, 25.08.2020 - XI ZR 108/20

    Wirtschaftliche Bedeutung des Antrags auf Feststellung eines Annahmeverzugs?

  • KG, 24.05.2018 - 4 W 17/18

    Höhe der Beschwer für eine Streitwertbeschwerde der Staatskasse

  • OLG Köln, 12.01.2012 - 18 W 76/11

    Streitwert; Hilfsantrag; Identität

  • OLG Frankfurt, 24.11.2021 - 17 U 111/20

    Festsetzung des Gebührenstreitwerts im Berufungsverfahren bei einer

  • OLG Brandenburg, 22.07.2021 - 4 W 25/21

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung Hilfsaufrechnung und Hilfswiderklage

  • OLG Karlsruhe, 30.07.2018 - 15 W 87/18

    Streitwert antragsgemäß festgesetzt: Beschwerdeführer ist beschwert!

  • OLG Braunschweig, 22.08.2023 - 7 W 8/23

    Streitwert; Beschwerde; Hilfsaufrechnung; wirtschaftliche Identität; Streitwert

    c) Ob wirtschaftliche Identität auch in einem Fall des Darlehenswiderrufs zwischen dem eingeklagten Anspruch des Darlehensnehmers und Käufers des Fahrzeugs auf Rückerstattung seiner Leistungen und dem mit der Hilfswiderklage verfolgten Anspruch auf Ersatz des am finanzierten Fahrzeug durch die Nutzung entstandenen Wertverlusts besteht (so OLG Frankfurt a.M. 24.11.2021 - 17 U 111/20, in Juris Rz. 10-15 - sowie wohl auch die dort Rz. 12 a.E. zitierten, in Juris nicht veröffentlichten Entscheidungen; auch OLG Braunschweig 30.12.2021 - 4 U 643/21, in Juris Rz. 2-5, 9-28 - 07.01.2022 - 4 U 602/21, in Juris Rz. 37-60 - a.M. mit Begründungen wie vorstehend zum Leasingvertrag vertreten etwa OLG Düsseldorf 09.12.2021 - 16 W 43/21, in Juris Rz. 14-22, bes.
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