Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 15.11.2011

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 13.03.2012 - 4 U 77/11 - 22, 4 U 77/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7744
OLG Saarbrücken, 13.03.2012 - 4 U 77/11 - 22, 4 U 77/11 (https://dejure.org/2012,7744)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.03.2012 - 4 U 77/11 - 22, 4 U 77/11 (https://dejure.org/2012,7744)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. März 2012 - 4 U 77/11 - 22, 4 U 77/11 (https://dejure.org/2012,7744)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Sondertilgung eines zum Kauf eines Kfz aufgenommenen Darlehens hinsichtlich der Verpflichtung des Händlers zum Ankauf des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Restrate

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Drei-Wegefinanzierung - Rückkaufverpflichtung Autohändler

  • Betriebs-Berater

    Wegfall der Rückkaufverpflichtung des Händlers bei KfZ-Kaufvertrag

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 433 Abs. 1; BGB § 488 Abs. 1
    Rechtsfolgen der Sondertilgung eines zum Kauf eines Kfz aufgenommenen Darlehens hinsichtlich der Verpflichtung des Händlers zum Ankauf des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Restrate

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Rücknahmeverpflichtung bei vorzeitiger Tilgung der Restrate

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Rückkaufverpflichtung eines Kfz-Händlers zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Restrate des Finanzierungsdarlehens

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Urteil zur Rückkaufverpflichtung - Bei Sondertilgungen entfällt Eintrittspflicht des Händlers

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Rückkaufverpflichtung - Bei Sondertilgungen entfällt Eintrittspflicht des Händlers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 742
  • BB 2012, 974
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.03.2012 - 4 U 77/11
    Die nach einseitiger Erledigung im Wege der geänderten Klage stets zulässige Feststellungsklage (vgl. statt aller: BGH, Urt. v. 7.6.2001 - I ZR 157/98, NJW 2002, 442; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 91a Rdnr. 34; P/G/Hausherr, ZPO, 3. Aufl., § 91a Rdnr. 46) bleibt in der Sache ohne Erfolg, da die Klage in ihrer ursprünglichen, auf Zahlung des Rückkaufpreises gerichteten Gestalt nicht begründet war: Dem Kläger stand der vertragliche Anspruch auf Erfüllung der Rückkaufabrede nicht zu, da die vertragliche Verpflichtung der Beklagten aus der Zusatzvereinbarung nach der Erfüllung der Darlehensforderung nicht mehr entstehen konnte.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.11.2011 - I-4 U 77/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,45665
OLG Hamm, 15.11.2011 - I-4 U 77/11 (https://dejure.org/2011,45665)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.11.2011 - I-4 U 77/11 (https://dejure.org/2011,45665)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. November 2011 - I-4 U 77/11 (https://dejure.org/2011,45665)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abwerbeanrufe während der Arbeitszeit, die über kurze Kontaktaufnahme hinausgehen, sind unzulässig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2011 - 4 U 77/11
    Bei der Abwägung, ob die Anrufe während der Arbeitszeit als unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG zu beurteilen sind, sind die Interessen aller Beteiligten, also die der Arbeitnehmer sowie die der beteiligten Unternehmensinhaber zu berücksichtigen (BGH NJW 2004, 2080 - Direktansprache am Arbeitsplatz I).
  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 183/04

    Direktansprache am Arbeitsplatz III

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2011 - 4 U 77/11
    Ein solcher Anruf ist unter Beachtung der unterschiedlichen Interessen nicht unzumutbar, wenn er nur der ersten kurzen Kontaktaufnahme dient, bei welcher sich der Anrufer bekanntmacht, den Zweck seines Anrufs mitteilt, erfragt, ob der Angerufene an einer Kontaktaufnahme als solche und zu diesem Zeitpunkt Interesse hat und bei vorhandenem Interesse des angerufenen Arbeitnehmers die in Rede stehende offene Stelle knapp umschreibt, und, falls das Interesse des Mitarbeiters danach fortbesteht, eine Kontaktmöglichkeit außerhalb des Arbeitsbereichs verabredet, wobei eine wenige Minuten überschreitende Gesprächsdauer ein Indiz dafür ist, dass der Anrufer bereits den ersten Kontakt in wettbewerbswidriger Weise, insbesondere zu einem unzulässigen Umwerben des Angerufenen, genutzt hat (BGH - Direktansprache am Arbeitsplatz I; BGH GRUR 2008, 262 - Direktansprache am Arbeitsplatz III).
  • BGH, 09.02.2006 - I ZR 73/02

    Direktansprache am Arbeitsplatz II

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2011 - 4 U 77/11
    Das Abwerben von Mitarbeitern ist grundsätzlich erlaubt, auch zwischen Mitarbeitern auf demselben Absatzmarkt (Köhler / Bornkamm, UWG, 29. Aufl., 2011, § 4 Rn 10.103, BGH GRUR 2006, 426 - Direktansprache am Arbeitsplatz II).
  • BGH, 19.11.1965 - Ib ZR 122/63

    Bau-Chemie

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2011 - 4 U 77/11
    Selbst das bewusste und planmäßige Abwerben ist grundsätzlich erlaubt (Köhler a.a.O.; BGH BB 1966, 206 - Bauchemie).
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