Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 13.03.2012 - 4 U 77/11 - 22, 4 U 77/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- autokaufrecht.info
Keine Verpflichtung des Kfz-Verkäufers zum Rückkauf bei Sonderzahlung
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 158 Abs 1 BGB, § 433 BGB
Kraftfahrzeugkaufvertrag mit Darlehensabrede: Rückkaufverpflichtung des Händlers unter aufschiebender Bedingung - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen der Sondertilgung eines zum Kauf eines Kfz aufgenommenen Darlehens hinsichtlich der Verpflichtung des Händlers zum Ankauf des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Restrate
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Drei-Wegefinanzierung - Rückkaufverpflichtung Autohändler
- Betriebs-Berater
Wegfall der Rückkaufverpflichtung des Händlers bei KfZ-Kaufvertrag
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 433 Abs. 1; BGB § 488 Abs. 1
Rechtsfolgen der Sondertilgung eines zum Kauf eines Kfz aufgenommenen Darlehens hinsichtlich der Verpflichtung des Händlers zum Ankauf des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Restrate - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Rücknahmeverpflichtung bei vorzeitiger Tilgung der Restrate
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Rückkaufverpflichtung eines Kfz-Händlers zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Restrate des Finanzierungsdarlehens
- vogel.de (Kurzinformation)
Urteil zur Rückkaufverpflichtung - Bei Sondertilgungen entfällt Eintrittspflicht des Händlers
- vogel.de (Kurzinformation)
Rückkaufverpflichtung - Bei Sondertilgungen entfällt Eintrittspflicht des Händlers
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 31.01.2011 - 6 O 171/10
- OLG Saarbrücken, 13.03.2012 - 4 U 77/11 - 22, 4 U 77/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 742
- BB 2012, 974
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98
Widerruf der Erledigungserklärung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.03.2012 - 4 U 77/11
Die nach einseitiger Erledigung im Wege der geänderten Klage stets zulässige Feststellungsklage (vgl. statt aller: BGH, Urt. v. 7.6.2001 - I ZR 157/98, NJW 2002, 442;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 91a Rdnr. 34;… P/G/Hausherr, ZPO, 3. Aufl., § 91a Rdnr. 46) bleibt in der Sache ohne Erfolg, da die Klage in ihrer ursprünglichen, auf Zahlung des Rückkaufpreises gerichteten Gestalt nicht begründet war: Dem Kläger stand der vertragliche Anspruch auf Erfüllung der Rückkaufabrede nicht zu, da die vertragliche Verpflichtung der Beklagten aus der Zusatzvereinbarung nach der Erfüllung der Darlehensforderung nicht mehr entstehen konnte.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.11.2011 - I-4 U 77/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Wettbewerbswidrigkeit der telefonischen Kontaktaufnahme von Mitarbeitern eines Wettbewerbers zum Zwecke der Abwerbung
- rechtsportal.de
Wettbewerbswidrigkeit der telefonischen Kontaktaufnahme von Mitarbeitern eines Wettbewerbers zum Zwecke der Abwerbung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Abwerbeanrufe während der Arbeitszeit, die über kurze Kontaktaufnahme hinausgehen, sind unzulässig
Verfahrensgang
- LG Münster, 11.03.2011 - 23 O 2/11
- OLG Hamm, 15.11.2011 - I-4 U 77/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01
Direktansprache am Arbeitsplatz
Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2011 - 4 U 77/11
Bei der Abwägung, ob die Anrufe während der Arbeitszeit als unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG zu beurteilen sind, sind die Interessen aller Beteiligten, also die der Arbeitnehmer sowie die der beteiligten Unternehmensinhaber zu berücksichtigen (BGH NJW 2004, 2080 - Direktansprache am Arbeitsplatz I). - BGH, 22.11.2007 - I ZR 183/04
Direktansprache am Arbeitsplatz III
Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2011 - 4 U 77/11
Ein solcher Anruf ist unter Beachtung der unterschiedlichen Interessen nicht unzumutbar, wenn er nur der ersten kurzen Kontaktaufnahme dient, bei welcher sich der Anrufer bekanntmacht, den Zweck seines Anrufs mitteilt, erfragt, ob der Angerufene an einer Kontaktaufnahme als solche und zu diesem Zeitpunkt Interesse hat und bei vorhandenem Interesse des angerufenen Arbeitnehmers die in Rede stehende offene Stelle knapp umschreibt, und, falls das Interesse des Mitarbeiters danach fortbesteht, eine Kontaktmöglichkeit außerhalb des Arbeitsbereichs verabredet, wobei eine wenige Minuten überschreitende Gesprächsdauer ein Indiz dafür ist, dass der Anrufer bereits den ersten Kontakt in wettbewerbswidriger Weise, insbesondere zu einem unzulässigen Umwerben des Angerufenen, genutzt hat (BGH - Direktansprache am Arbeitsplatz I; BGH GRUR 2008, 262 - Direktansprache am Arbeitsplatz III). - BGH, 09.02.2006 - I ZR 73/02
Direktansprache am Arbeitsplatz II
Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2011 - 4 U 77/11
Das Abwerben von Mitarbeitern ist grundsätzlich erlaubt, auch zwischen Mitarbeitern auf demselben Absatzmarkt (Köhler / Bornkamm, UWG, 29. Aufl., 2011, § 4 Rn 10.103, BGH GRUR 2006, 426 - Direktansprache am Arbeitsplatz II). - BGH, 19.11.1965 - Ib ZR 122/63
Bau-Chemie
Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2011 - 4 U 77/11
Selbst das bewusste und planmäßige Abwerben ist grundsätzlich erlaubt (…Köhler a.a.O.; BGH BB 1966, 206 - Bauchemie).