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   OLG Frankfurt, 11.05.2020 - 4 UF 17/20   

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https://dejure.org/2020,17736
OLG Frankfurt, 11.05.2020 - 4 UF 17/20 (https://dejure.org/2020,17736)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.05.2020 - 4 UF 17/20 (https://dejure.org/2020,17736)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Mai 2020 - 4 UF 17/20 (https://dejure.org/2020,17736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • familienrecht-deutschland.de (Entscheidungsbesprechung)

    Umgangsrecht für Partner der Kindsmutter eines durch Fremdinsemination gezeugten Kindes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1204
  • FamRZ 2020, 1923
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.11.2016 - XII ZB 298/15

    Änderung des Familiennamens eines Kindes gemeinsam sorgeberechtigter Eltern:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2020 - 4 UF 17/20
    Eine erneute persönliche Anhörung der Beteiligten in der Beschwerdeinstanz war - worauf der Senat bereits hingewiesen hat - ausnahmsweise nicht veranlasst, weil diese bereits im ersten Rechtszug mehrfach und zeitnah zur Entscheidung durchgeführt wurde und von einer wiederholten Vornahme keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind, § 68 Abs. 3 FamFG (vgl. BGH FamRZ 2017, 119).
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 20 UF 63/13

    Umgangssache: Umgangsrecht des biologischen Kindesvaters bei ernsthaften

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2020 - 4 UF 17/20
    Regelmäßige Umgangskontakte mit dem Antragsteller würden - jedenfalls solange dieser und die Kindesmutter ihre Beziehung nicht hinreichend aufgearbeitet haben - einer Stabilisierung der Familienstrukturen in der Vorstellungswelt des Kindes entgegenwirken (vgl. Senat aaO.; OLG Karlsruhe FamRZ 2015, 1624).
  • OLG Brandenburg, 05.06.2014 - 10 UF 47/14

    Kindschaftsrecht: Umgangsrecht mit einem nicht leiblichen Kind; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2020 - 4 UF 17/20
    Vielmehr kommt - vor allem angesichts des durch den langjährigen Kontaktabbruch bedingten Bindungsabbruchs zwischen dem Antragsteller und X - die Anordnung von Umgangskontakten nur dann in Betracht, wenn feststeht, dass der Umgang dem Kindeswohl tatsächlich dient (Senat aaO.; OLG Brandenburg FamRZ 2014, 1717).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2016 - 6 UF 98/16

    Kindeswohlprüfung bei Umgangsrecht des leiblichen Vaters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2020 - 4 UF 17/20
    Zwar spricht die nicht nur vom Antragsteller selbst, sondern auch von Sachverständiger und Verfahrensbeiständin vertretene Erwägung für einen Kontakt zwischen Antragsteller und Kind, dass dieser trotz fehlender biologischer Vaterschaft des Antragstellers dem Kindeswohl dienen kann, weil er es X ermöglicht, eine Beziehung zu einer außerhalb ihrer sozialen Familie stehenden Person zu entwickeln und ihr dadurch zu Klarheit über ihre Familienverhältnisse und ihre eigene Herkunft im Sinne einer Identitätsfindung zu verhelfen (vgl. Senat aaO.; OLG Frankfurt FamRZ 2017, 307).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2018 - 4 UF 52/18

    Umgangsverfahren: Keine eidesstattliche Versicherung des biologischen Vaters bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2020 - 4 UF 17/20
    Diese Vorschrift gelangt mangels biologischer Vaterschaft des Antragstellers nicht zur Anwendung, so dass auch die Frage nach einem möglichen Vorrang der Norm im Verhältnis zu § 1685 Abs. 2 BGB dahinstehen kann (vgl. dazu Senat FamRZ 2019, 37; zum Meinungsstand Staudinger/ Dürbeck BGB (2019), § 1686a, Rz. 8 mwN.).
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2022 - 18 UF 22/22

    Umgangsrecht für in einer gleichgeschlechtlichen nichtehelichen

    Die Anordnung von Umgangskontakten kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn positiv feststeht, dass der Umgang dem Kindeswohl tatsächlich dient (OLG Frankfurt vom 11.05.2020 - 4 UF 17/20, juris Rn. 13), was ausschließlich aus dem Blickwinkel des Kindes zu beurteilen ist (OLG Braunschweig vom 05.10.2020 - 2 UF 185/19, juris Rn. 35).
  • OLG Nürnberg, 04.08.2021 - 11 UF 655/20

    Umgangsrecht der vom Vater des Kindes getrennt lebenden Ehefrau

    Enge Bezugspersonen eines Kindes haben gemäß § 1685 Abs. 1 und 2 BGB ein Recht auf Umgang, wenn dieser seinem Wohl dient, sofern sie für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder zuvor getragen haben (sozial-familiäre Beziehung), womit auch der Schutz des Familienlebens zwischen einer sozialen Mutter und einem Kind gemäß Art. 8 EMRK (hierzu EuGHMR FamRZ 2021, 194 m. Anm. Hammer; zum Umgangsrecht des intendierten Elternteils auch OLG Frankfurt FamRZ 2020, 1923; OLG Braunschweig FamRZ 2021, 195) verwirklicht wird.
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