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   OLG Zweibrücken, 03.01.2005 - 4 W 142/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9124
OLG Zweibrücken, 03.01.2005 - 4 W 142/04 (https://dejure.org/2005,9124)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.01.2005 - 4 W 142/04 (https://dejure.org/2005,9124)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. Januar 2005 - 4 W 142/04 (https://dejure.org/2005,9124)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens im selbstständigen Beweisverfahren; Antragsberechtigung für einen Antrag auf Fristsetzung zur Klageerhebung im Insolvenzverfahren; Fehlen einer erforderlichen Verfahrensführungsbefugnis

  • Judicialis

    ZPO § 240; ; ZPO § 494 a; ; InsO § 35; ; InsO § 80 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 240; ZPO § 494a; InsO § 35; InsO § 80 Abs. 1
    Antrag auf Fristsetzung zur Klageerhebung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren: Insolvenz des Antragsgegners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verfügungsbefugnis in der Insolvenz (IBR 2005, 1203)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.12.2003 - VII ZB 14/03

    Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens durch die Insolvenz einer Partei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.01.2005 - 4 W 142/04
    Zwar wurde dadurch das selbstständige Beweisverfahren nicht gemäß § 240 ZPO unterbrochen (vgl. BGH NJW 2004, 1388, 1389 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.2008 - IX ZB 232/08

    Unterbrechung eines Rechtsstreits nach Einreichung der Klage bei Gericht

    Aus diesen Erwägungen wird der prozessuale Kostenerstattungsanspruch grundsätzlich als pfändbar erachtet (RGZ 145, 13, 15; Musielak/Wolst, aaO Rn. 14 vor § 91; Musielak/Becker, aaO § 829 Rn. 37; MünchKomm-ZPO/Giebel, aaO; Zöller/Herget, aaO; Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz 4. Aufl. § 829 Rn. 7; Stein/Jonas/Bork, aaO Rn. 15 vor § 91; Stein/Jonas/Brehm, aaO § 829 Rn. 6; Hk-ZPO/Gierl, aaO Rn. 12 vor §§ 91 bis 107; Thomas/Putzo/Hüßtege, aaO Rn. 9 vor § 91; Ganter, aaO S. 108; ebenso im Ergebnis BGH, Urt. v. 21. April 1988, aaO), so dass er in die Insolvenzmasse fällt (KG ZInsO 2003, 802; OLG Zweibrücken ZInsO 2005, 383 ).
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