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   OLG Celle, 26.05.1995 - 4 W 65/95   

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https://dejure.org/1995,11347
OLG Celle, 26.05.1995 - 4 W 65/95 (https://dejure.org/1995,11347)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.05.1995 - 4 W 65/95 (https://dejure.org/1995,11347)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Mai 1995 - 4 W 65/95 (https://dejure.org/1995,11347)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1420
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 11.04.2013 - V ZB 109/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Voraussetzungen der Löschung eines durch Zeitablauf

    Wie diese Unrichtigkeit zu beseitigen ist, ist - mit Ausnahme des nach der unangegriffenen Feststellung des Beschwerdegerichts nicht gegebenen Falls, dass der Entschädigungsanspruch ausgeschlossen wurde (siehe dazu OLG Celle, NJW-RR 1995, 1420, 1421; Lemke/Czub, Immobilienrecht, § 27 ErbbauRG Rn. 4) - in Rechtsprechung und Literatur umstritten.

    c) Nach anderer Ansicht ist gemäß §§ 23, 24 GBO diese Löschung erst nach dem Ablauf eines Jahres nach dem Erlöschen des Erbbaurechts möglich (OLG Celle, NJW-RR 1995, 1420, 1421; KEHE/Dümig, Grundbuchrecht, 6. Aufl., § 24 Rn. 16; Meikel/Morvilius, GBO, 10. Aufl., Einl. C Rn. 277; Bauer/von Oefele/Kohler, GBO, 2. Aufl., §§ 23, 24 Rn. 41; Böttcher, Praktische Fragen des Erbbaurechts, 6. Aufl., Rn. 605 ff.; ders., Rpfleger 2004, 21, 23 f.).

  • OLG Hamm, 15.03.2007 - 15 W 404/06

    Berichtigungseintragung nach Erlöschen des Erbbaurechts infolge Zeitablaufs

    Sind jedoch - wie hier - Realgläubiger vorhanden, soll aber auch danach für die Löschung deren Zustimmung erforderlich sein (vgl. OLG Celle NJW-RR 1995, 1420, 1421; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, Grundbuchrecht, 6. Aufl., § 24 GBO, Rdnr. 16 ff.; Schöner-Stöber, a.a.O., Rdnr. 1880, 1882; Kohler in Bauer/von Oefele-, a.a.O., §§ 23, 24, Rdnr. 66; Meikel-Böttcher, a.a.O., §§ 23, 24, Rdnr. 65, 69).
  • OLG Frankfurt, 14.05.2012 - 20 W 340/11

    Grundbuch: Voraussetzungen der Löschung eines Erbbaurechts

    Auch eine Anwendung der §§ 23, 24 GBO mit der Folge einer Löschung des Erbbaurechts auf einseitigen Antrag nach Ablauf der einjährigen Sperrfrist ohne Rücksicht auf eine etwaige Entschädigungsforderung (so: OLG Celle NJW-RR 1995, 1420; Meikel/Morvilius, GBO, 10. Aufl., Einl. C Rn. 277) kommt nicht in Betracht, da es sich bei der Entschädigungsforderung nicht um Rückstände des Erbbaurechts im Sinne dieser Vorschriften handelt, sondern dieser vielmehr gerade erst mit dem Erlöschen des Erbbaurechtes entsteht und fällig wird.

    Im Hinblick auf die zur der Löschung des Erbbaurechts nach Zeitablauf im Hinblick auf die Entschädigungsforderung vertretenen unterschiedlichen Auffassungen in der Literatur und die divergierenden Rechtsauffassungen des OLG Celle (NJW-RR 1995, 1420) und des OLG Hamm (FGPrax 2007, 209) hat der Senat die Rechtsbeschwerde zugelassen.

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