Rechtsprechung
   BAG, 24.01.2001 - 5 AZR 228/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3922
BAG, 24.01.2001 - 5 AZR 228/00 (https://dejure.org/2001,3922)
BAG, Entscheidung vom 24.01.2001 - 5 AZR 228/00 (https://dejure.org/2001,3922)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 5 AZR 228/00 (https://dejure.org/2001,3922)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3922) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Berufungsurteil trotz Verfahrensunterbrechung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Pauschal- und Einmalbetrag bei Austreten des Arbeitgebers aus Arbeitgeberverband

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungsurteil trotz Verfahrensunterbrechung nach § 240 ZPO; wirksame Revisionseinlegung trotz fortdauernder Unterbrechung; Prozessführungsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis für Schuldner und Insolvenzverwalter; absoluter Revisionsgrund nach § 551 Nr. 5 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 351
  • NZA 2002, 352 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 220/96

    Abweisung der Klage während der Verfahrensunterbrechung durch Konkurseröffnung

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 5 AZR 228/00
    Die Revision stellt auch keine "in Ansehung der Hauptsache vorgenommene Rechtshandlung" dar, sondern soll lediglich die Unterbrechung des Verfahrens zur Geltung bringen (vgl. BGH 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96 - NJW 1997, 1445 mwN; BGH 21. Juni 1995 - VIII ZR 224/94 - NJW 1995, 2563).

    Der Schuldner kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Rechtsfolge der Unterbrechung eines Gerichtsverfahrens nach § 240 ZPO mit einem Rechtsmittel zur Geltung bringen, wenn das mit der Sache befaßte Gericht diese Rechtsfolge außer acht gelassen und ein Urteil verkündet hat (BGH 16. Januar 1997 aaO; Jaeger/Henckel Konkursordnung 9. Aufl. § 10 Rn. 65; Kuhn/Uhlenbruck Konkursordnung 10. Aufl. Vorbemerkung §§ 10 bis 12 Rn. 19; Kübler/Prütting/Lüke Insolvenzordnung Stand 22. Dezember 2000 § 85 Rn. 43).

    Er kann das Urteil anfechten, ohne die Unterbrechung des Verfahrens beenden zu müssen, weil der Rechtsstreit dadurch in der Sache nicht weiter betrieben wird (BGH 16. Januar 1997 aaO; BAG 3. Juni 1954 - 1 AZB 6/54 - BAGE 1, 22, 23; BAG 7. Mai 1963 - 5 AZR 127/63 - AP ZPO § 249 Nr. 2).

    Sie würde zu einer Unklarheit bei der Kompetenzzuweisung führen und das Insolvenzverfahren lähmen (BGH 16. Januar 1997 aaO).

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Anrufung der höheren Instanz entsteht regelmäßig allein mit der Beschwer durch ein Urteil (BGH 16. Januar 1997 aaO mwN auch zu abweichenden Auffassungen).

  • BGH, 21.06.1995 - VIII ZR 224/94

    Rechtsfolgen der Unterbrechung des Rechtsstreits wegen Eröffnung des

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 5 AZR 228/00
    Die Revision stellt auch keine "in Ansehung der Hauptsache vorgenommene Rechtshandlung" dar, sondern soll lediglich die Unterbrechung des Verfahrens zur Geltung bringen (vgl. BGH 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96 - NJW 1997, 1445 mwN; BGH 21. Juni 1995 - VIII ZR 224/94 - NJW 1995, 2563).

    Auf eine Kenntnis des Gerichts vom Unterbrechungsgrund kommt es dabei nicht an (BGH 21. Juni 1995 aaO).

  • LAG Düsseldorf, 23.02.2000 - 12 Sa 1850/99

    BaTV-Klausel: Fortgeltung bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 5 AZR 228/00
    Auf die Revision der Beklagten und des Insolvenzverwalters werden das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. Februar 2000 - 12 Sa 1850/99 - und ab dem 6. Dezember 1999 auch das ihm zugrundeliegende Verfahren aufgehoben.
  • RG, 15.11.1906 - VI 111/06

    Neue Tatsachen in der Revisionsinstanz

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 5 AZR 228/00
    Ihm ist deshalb die Befugnis einzuräumen, eine solche Entscheidung mit Hilfe des gesetzlichen Rechtsmittels zu beseitigen und auf diese Weise den gesetzmäßigen Zustand wiederherzustellen (so schon RGZ 64, 361, 363).
  • BAG, 03.06.1954 - 1 AZB 6/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anfechtbarkeit einer nach Konkurseröffnung ergangenen

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 5 AZR 228/00
    Er kann das Urteil anfechten, ohne die Unterbrechung des Verfahrens beenden zu müssen, weil der Rechtsstreit dadurch in der Sache nicht weiter betrieben wird (BGH 16. Januar 1997 aaO; BAG 3. Juni 1954 - 1 AZB 6/54 - BAGE 1, 22, 23; BAG 7. Mai 1963 - 5 AZR 127/63 - AP ZPO § 249 Nr. 2).
  • BAG, 07.05.1963 - 5 AZR 127/63

    Unterbrechung des Verfahrens - Konkurseröffnung - Revision - Außerachtlassung der

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 5 AZR 228/00
    Er kann das Urteil anfechten, ohne die Unterbrechung des Verfahrens beenden zu müssen, weil der Rechtsstreit dadurch in der Sache nicht weiter betrieben wird (BGH 16. Januar 1997 aaO; BAG 3. Juni 1954 - 1 AZB 6/54 - BAGE 1, 22, 23; BAG 7. Mai 1963 - 5 AZR 127/63 - AP ZPO § 249 Nr. 2).
  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 478/07

    Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung - Berufung gegen ein zu

    Die Berufung stellt auch keine "in Ansehung der Hauptsache" vorgenommene Rechtshandlung dar, sondern soll lediglich die Unterbrechung des Verfahrens zur Geltung bringen (BAG 24. Januar 2001 - 5 AZR 228/00 - ZInsO 2001, 727, 728; vgl. auch BGH 21. Juni 1995 - VIII ZR 224/94 - AP ZPO § 240 Nr. 4; 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96 - NJW 1997, 1445).

    Der Insolvenzschuldner kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gegen ein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenes Urteil mit einem Rechtsmittel geltend machen, der Rechtsstreit sei infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor Urteilsverkündung nach § 240 ZPO unterbrochen worden, wenn das mit der Sache befasste Gericht diese Rechtsfolge außer Acht gelassen und ein Urteil verkündet hat, durch das der Insolvenzschuldner materiell beschwert ist (vgl. BAG 24. Januar 2001 - 5 AZR 228/00 - ZInsO 2001, 727, 728; zum Konkursverfahren BGH 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96 - NJW 1997, 1445; 21. Juni 1995 - VIII ZR 224/94 - AP ZPO § 240 Nr. 4; RG 15. November 1906 - VI 111/06 - RGZ 64, 361, 363).

    Die Prozessvollmacht dient lediglich dazu, den gesetzmäßigen Zustand wieder herzustellen (vgl. in Bezug auf die Prozessführungsbefugnis BAG 24. Januar 2001 - 5 AZR 228/00 - ZInsO 2001, 727, 728; RG 15. November 1906 - VI 111/06 - RGZ 64, 361, 363).

    Der Insolvenzverwalter bleibt seinerseits befugt, das gesetzwidrig ergangene Urteil selbst mit Rechtsmitteln anzugreifen (BAG 24. Januar 2001 - 5 AZR 228/00 -aaO; ebenso zur Konkursordnung BGH 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96 - NJW 1997, 1445).

  • BAG, 06.12.2006 - 5 AZR 844/06

    Absoluter Revisionsgrund

    Die Revision ist aber nicht "der anderen Partei gegenüber" vorzunehmen und stellt auch keine "in Ansehung der Hauptsache vorgenommene Rechtshandlung" dar, sondern soll lediglich die Unterbrechung des Verfahrens zur Geltung bringen (vgl. BAG 24. Januar 2001 - 5 AZR 228/00 - ZInsO 2001, 727, zu I 1 der Gründe mwN).

    Der Insolvenzverwalter kann für die Schuldnerin als deren Rechtsnachfolger auftreten (vgl. BAG 24. Januar 2001 - 5 AZR 228/00 - ZinsO 2001, 727, zu I 2 der Gründe; BGH 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96 - NJW 1997, 1445, zu B II 1 der Gründe).

    Auf eine Kenntnis des Gerichts vom Unterbrechungsgrund kommt es nicht an (vgl. BAG 24. Januar 2001 - 5 AZR 228/00 - ZInsO 2001, 727, zu II und III der Gründe; BGH 21. Juni 1995 - VIII ZR 224/94 - AP ZPO § 240 Nr. 4; BGH 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96 - NJW 1997, 1445, zu C der Gründe).

  • LAG Köln, 20.04.2007 - 4 Sa 22/07

    Zweites Versäumnisurteil trotz zwischenzeitlicher Verhandlung in einem weiteren

    Nach Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1969, 48; BGH 16.01.1997, NJW 1997, 1445 m. w. N.) und des BAG (24.01.2001 - 5 AZR 228/00) beschränkt sich die durch § 249 Abs. 2 ZPO angeordnete Unwirksamkeit auf Prozesshandlungen, die dem Gegner gegenüber vorzunehmen sind.

    Insoweit, als es um die Aufhebung eines unter Verstoß gegen § 240 ZPO ergangenen Urteils geht, ist auch der Gemeinschuldner weiterhin prozessführungsbefugt (BGH 16.01.1997 a. a. O.; BAG 24.01.2001 a. a. O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - L 4 B 746/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung

    Im Übrigen stellt die Beschwerde auch keine "in Ansehung der Hauptsache" vorgenommene Rechtshandlung dar, sondern soll lediglich die Unterbrechung des Verfahrens zur Geltung bringen (vgl. Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 24. Januar 2001, 5 AZR 228/00; Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 16. Januar 1997, IX ZR 220/96; beide zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 02.02.2002 - 4 (14) Ta 24/02

    Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 02.02.2002 - 4 (14) Ta 24/01

    Prozesskostenhilfe: Beiordnungsanspruch des unzulässig mitverklagten vorläufigen

    In den Fällen des § 240 Satz 1 und Satz 2 ZPO ist das Verfahren kraft Gesetzes unterbrochen, ohne daß es auf eine Kenntnis des Gerichts vom Unterbrechungsgrund ankäme (OLG Koblenz v. 14.12.1995 - 5 U 454/95, InVo 1997, 125 = KTS 1997, 231 ; BAG v. 24.01.2001 - 5 AZR 228/00, KTS 2001, 371 = ZInsO 2001, 727 ).
  • OLG Hamm, 13.01.2011 - 17 U 98/10

    Wirksamkeit eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer

    Für solche Fallkonstellationen kann eine vor Insolvenzeröffnung erteilte Prozessvollmacht abweichend von § 117 InsO als fortbestehend behandelt werden (BGH, NJW 1995, 2563; NJW 1997, 1445; NZI 2009, 783; BAG, ZInsO 2001, 727; NZA 2008, 1204; Zöller/Greger, 28. Auflage, § 249 ZPO, Rn. 10; Erfurter Kommentar, 10. Auflage, Einführung, Rn. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht