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BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 696/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte - Keine Befugnis des Gerichts einer Partei etwas zuzusprechen, was nicht beantragt ist - Abmahnung - Entfernung des Abmahnungsschreibens - Bindung an den Parteiantrag
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611; ZPO § 308 Abs. 1 Satz 1, § 91a
Abmahnung - Streitgegenstand - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 308 Abs. 1 Satz 1, § 91a; BGB § 611
Abmahnung: Streitgegenstand - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 23.09.1992 - 2 Ca 1187/92
- LAG Hamm, 17.06.1993 - 4 Sa 1714/92
- BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 696/93
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1374
- NZA 1995, 461
- BB 1995, 364
- DB 1995, 736
- JR 1996, 132
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 4/88
Betriebsrat - Bewachungsunternehmen - Wachpersonal
Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 696/93
Für das Revisionsverfahren scheidet eine solche Heilungsmöglichkeit jedoch schon deshalb aus, weil es sich um eine Klageerweiterung handelte und diese im dritten Rechtszug grundsätzlich unzulässig ist (BAG Beschluß vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 4/88 - BAGE 62, 100, 105; vgl. zur Unzulässigkeit der Klageerweiterung in der Revision auch BAG Urteil vom 18. Dezember 1974 - 5 AZR 66/74 - AP Nr. 30 zu § 615 BGB). - BAG, 18.12.1974 - 5 AZR 66/74
Annahmeverzug - Leistungsangebot - Leistungswille - Feststellbare Zeiträume - …
Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 696/93
Für das Revisionsverfahren scheidet eine solche Heilungsmöglichkeit jedoch schon deshalb aus, weil es sich um eine Klageerweiterung handelte und diese im dritten Rechtszug grundsätzlich unzulässig ist (BAG Beschluß vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 4/88 - BAGE 62, 100, 105; vgl. zur Unzulässigkeit der Klageerweiterung in der Revision auch BAG Urteil vom 18. Dezember 1974 - 5 AZR 66/74 - AP Nr. 30 zu § 615 BGB).
- LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 1358/11
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Dies ist bereits dann der Fall, wenn die Zurückweisung der Berufung beantragt wird, denn dadurch bringt die Partei zum Ausdruck, dass sie an demjenigen festhalten will, was das erstinstanzliche Gericht ihr zugesprochen hat (vgl. BAG v. 14.12.1994 - 5 AZR 696/93 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Abmahnung;… BGH v. 16.01.2005 a.a.O.;… BGH v. 06.12.1978 a.a.O.;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. Auflage 2012, § 308 Rn.7). - LAG Düsseldorf, 04.06.2013 - 6 Sa 868/12
Schließung einer Betriebskrankenkasse - Böswilliges Unterlassen anderweitigen …
Mit dem Antrag auf vollumfängliche Zurückweisung der Berufung macht sich die erstinstanzlich obsiegende Klagepartei zugleich den Antrag in der ausgeurteilten Form zu eigen (vgl. etwa BAG v. 14.12.1994 - 5 AZR 696/93 - NJW 1995, 1374; BGH v. 16.11.2005 - VIII ZR 5/05 - NJW 2006, 1062; BGH v. 20.04.1990 - V ZR 282/88 - NJW 1990, 1910;… Musielak, ZPO, 10. Auflage 2013, § 308 Rn. 20;… Zöller - Vollkommer, ZPO, 29. Auflage 2012, § 308 Rn.7). - LAG Baden-Württemberg, 07.09.2006 - 3 Ta 159/06
Abmahnung: Antrag auf Widerruf einer Abmahnung und Herausnahme aus der …
Der Antrag ging nur dahin, das Abmahnungsschreiben aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen (vgl. BAG, Beschluss vom 14. Dezember 1994 - 5 AZR 696/93 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Abmahnung). - LAG Baden-Württemberg, 11.06.2004 - 3 Ta 95/04
Streitwertfestsetzung bei einer auf die Entfernung einer Abmahnung aus der …
Der Antrag ging nur dahin, das Abmahnungsschreiben aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen (vgl. BAG, Beschluss vom 14. Dezember 1994 - 5 AZR 696/93 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Abmahnung).