Rechtsprechung
   BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 724/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,21633
BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 724/13 (https://dejure.org/2015,21633)
BAG, Entscheidung vom 27.05.2015 - 5 AZR 724/13 (https://dejure.org/2015,21633)
BAG, Entscheidung vom 27. Mai 2015 - 5 AZR 724/13 (https://dejure.org/2015,21633)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,21633) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 TV-L
    Übertarifliche Vergütung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • IWW

    § 559 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Lehrers für Fachpraxis in Berlin auf Gewährung einer Zulage

  • bag-urteil.com

    Übertarifliche Vergütung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rewis.io

    Übertarifliche Vergütung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Anspruch eines Lehrers für Fachpraxis in Berlin auf Gewährung einer Zulage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertarifliche Vergütung - und der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulagengewährung nur für Lehrer mit voller Lehrbefähigung möglich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 168/09

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 724/13
    Die Zweckbestimmung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 15) .

    Somit muss die unterschiedliche Leistungsgewährung stets im Sinne materieller Gerechtigkeit sachgerecht sein (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 16) .

  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 6/13

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Überkompensation

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 724/13
    Der benachteiligte Arbeitnehmer hat Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (BAG 3. September 2014 - 5 AZR 6/13 - Rn. 18 mwN) .

    Im Bereich der Arbeitsvergütung ist der Gleichbehandlungsgrundsatz unter Beachtung der Vertragsfreiheit anwendbar, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsregelung generell angehoben werden und der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (st. Rspr., BAG 3. September 2014 - 5 AZR 6/13 - Rn. 19) .

  • BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 41/06

    Übertarifliche und außertarifliche Zulage

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 724/13
    Eine Zulage ist ua. sachlich gerechtfertigt, wenn sie gewährt wird, weil sonst bestimmte Arbeitsplätze nicht besetzt werden können, oder Angehörige einer bestimmten Gruppe überhaupt oder stärker an den Betrieb gebunden werden sollen (BAG 21. März 2001 - 10 AZR 444/00 - Rn. 32; hierzu auch BAG 7. Februar 2007 - 5 AZR 41/06 - Rn. 27) .
  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 444/00

    Zulage - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 724/13
    Eine Zulage ist ua. sachlich gerechtfertigt, wenn sie gewährt wird, weil sonst bestimmte Arbeitsplätze nicht besetzt werden können, oder Angehörige einer bestimmten Gruppe überhaupt oder stärker an den Betrieb gebunden werden sollen (BAG 21. März 2001 - 10 AZR 444/00 - Rn. 32; hierzu auch BAG 7. Februar 2007 - 5 AZR 41/06 - Rn. 27) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - 20 Sa 2514/11

    Keine übertarifliche Zulage für angestellte Lehrer für Fachpraxis in Berlin

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 724/13
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Februar 2013 - 20 Sa 2514/11 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Nürnberg, 30.11.2015 - 2 Sa 644/14

    Sonderzahlung - Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht - vergleichbare Lage -

    Der benachteiligte Arbeitnehmer hat Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (st. Rspr. BAG 27.05.2015 - 5 AZR 724/13 Rn. 14; 03.09.2014 - 5 AZR 6/13 Rn. 18 m. w. N.).

    Im Bereich der Arbeitsvergütung ist der Gleichbehandlungsgrundsatz unter Beachtung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit bei individuellen Entgeltvereinbarungen anwendbar, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsregelung generell angehoben werden und der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (st. Rspr. BAG 27.05.2015 - 5 AZR 724/13 Rn. 14; 03.09.2014 - 5 AZR 6/13 Rn. 18 m. w. N.).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2016 - 5 Sa 209/15

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Weihnachtsgeld

    Der benachteiligte Arbeitnehmer hat Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (z. B. BAG, Urteil vom 27. Mai 2015 - 5 AZR 724/13 - Rn. 14, juris = ZTR 2016, 154; BAG, Urteil vom 03. September 2014 - 5 AZR 6/13 - Rn. 18, juris = NZA 2015, 222).

    Somit muss die unterschiedliche Leistungsgewährung stets im Sinne materieller Gerechtigkeit sachgerecht sein (BAG, Urteil vom 27. Mai 2015 - 5 AZR 724/13 - Rn. 20, juris = ZTR 2016, 154; BAG, Urteil vom 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 16, juris = NZA 2010, 696).

  • LAG Hessen, 08.09.2015 - 8 Sa 1778/14

    Gehaltserhöhung - Anspruch unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten

    Der benachteiligte Arbeitnehmer hat Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 724/13 - nv. juris; BAG 3. September 2014 - 5 AZR 6/13 - NZA 2015, 222 ff. mwN.).

    Somit muss die unterschiedliche Leistungsgewährung stets im Sinne materieller Gerechtigkeit sachgerecht sein (BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 724/13 - nv. juris; BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - NZA 2010, 696 ff.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.07.2015 - 16 Sa 1952/14

    Abschluss einer Flugdienstuntauglichkeit-Versicherung für Piloten mit Leistungen

    Im Bereich der Arbeitsvergütung ist der Gleichbehandlungsgrundsatz unter Beachtung der Vertragsfreiheit anwendbar, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsregelung generell angehoben werden und der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (st.Rspr., vgl. BAG, Urteil vom 27. Mai 2015 - 5 AZR 724/13 - zitiert nach juris, dort Rz. 14; BAG, Urteil vom 3. September 2014 - 5 AZR 6/13 - zitiert nach juris, dort Rz. 19).
  • LAG Hamburg, 05.05.2020 - 4 Sa 128/19

    Anspruch auf Vergütung - außertariflich Angestellter - Mindestabstand

    Somit muss die unterschiedliche Leistungsgewährung stets im Sinne materieller Gerechtigkeit sachgerecht sein (BAG Urteil vom 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 16, Juris; BAG Urteil vom 27. Mai 2015 - 5 AZR 724/13 - Rn. 20, Juris).
  • LAG Hamburg, 05.02.2020 - 4 Sa 128/19
    Somit muss die unterschiedliche Leistungsgewährung stets im Sinne materieller Gerechtigkeit sachgerecht sein (BAG Urteil vom 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 16, Juris; BAG Urteil vom 27. Mai 2015 - 5 AZR 724/13 - Rn. 20, Juris).
  • LAG Köln, 12.09.2019 - 7 Sa 229/19

    Pflegezulage; Schichtzulage; Gleichbehandlungsgrundsatz; Vertragsfreiheit;

    Er greift nämlich immer dann ein, wenn ein Arbeitgeber Leistungen nach einem selbst gewählten, erkennbar generalisierenden Prinzip aufgrund einer abstrakten Regelung gewährt (BAG vom 27.05.2015, 5 AZR 724/13; BAG vom 12.10.2011, 10 AZR 510/10; BAG vom 31.08.2005, NZA 2006, 265 f.; LAG Köln vom 13.09.2006, NZA RR 2007, 162 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2015 - 8 Sa 84/15

    Gleichbehandlungsgrundsatz - übertarifliche Zulage - Polizeischule

    Dies hat das Arbeitsgericht unter zutreffender Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsanspruch und der Feststellung der Zweckbestimmung des Senatsbeschlusses vom 17. Februar 2009 in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 27. Februar 2013 - 20 Sa 2514/11) und der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 27. Mai 2015 - 5 AZR 724/13 - zitiert nach juris) für den Fall eines Lehrers für Fachpraxis erkannt, dass der Kläger als Lehrkraft an der Landesp.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht