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   BVerwG, 18.07.2007 - 5 B 95.06   

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BVerwG, 18.07.2007 - 5 B 95.06 (https://dejure.org/2007,12999)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2007 - 5 B 95.06 (https://dejure.org/2007,12999)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 5 B 95.06 (https://dejure.org/2007,12999)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Aufklärungsrüge und Gehörsrüge wegen einer unterbliebenen persönlichen Anhörung der Kläger zu ihren Sprachkenntnissen; Beherrschung der deutschen Sprache auf dem Niveau der Stufe A 1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprache; Beantragung einer Vertagung zum Zwecke der ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.01.2003 - 5 B 261.02

    Schwerbehinderte; unentgeltliche Beförderung; Fahrgeldausfälle; Erstattung im

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2007 - 5 B 95.06
    Soweit die von dem Kläger zu 1 hiergegen nach Ablauf der Begründungsfrist mit Schriftsätzen vom 18. April 2007 und 5. Juli 2007 erhobenen weiteren Einwände insbesondere verfassungsrechtlicher Art als zulässige nachträgliche Erläuterung des rechtzeitigen Beschwerdevorbringens angesehen werden können, führt dies nicht auf einen weitergehenden Klärungsbedarf; auch in Ansehung dieses Vorbringens bestehen keine die Revisionszulassung rechtfertigenden ernsthaften Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG (F. 2005) und seiner Anwendbarkeit auf das Begehren des Klägers zu 1 (zum Prüfungsmaßstab s. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2003 BVerwG 5 B 261.02 Buchholz 436.61 § 62 SchwbG Nr. 1 = NVwZ 2003, 866).
  • BVerwG, 18.01.2007 - 5 C 9.06

    Bekenntnissachverhalt; Nationalitätenerklärung; Volkszählung, Verhalten bei einer

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2007 - 5 B 95.06
    10 6. Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO, die Streitwertfestsetzung auf §§ 47, 52 Abs. 1 GKG i.V.m. § 5 ZPO (4 x 2 000 EUR; vgl. Beschluss vom 18. Januar 2007 BVerwG 5 C 9.06 ).
  • BVerwG, 30.10.2006 - 5 B 55.06

    Voraussetzungen der Einbeziehung und "Härtefall" nach § 27 Abs. 1, Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2007 - 5 B 95.06
    6 2. Die Grundsatzrüge, mit welcher der Kläger zu 1 das erforderliche Niveau der "Grundkenntnisse der deutschen Sprache" geklärt haben möchte (Nr. 3 der Beschwerdebegründung), hat aus den vom Senat bereits in seinem dem Prozessbevollmächtigten bekannten Beschluss vom 30. Oktober 2006 BVerwG 5 B 55.06 dargelegten Gründen, auf die Bezug genommen wird (Beschlussausdruck S. 3 4 unter 3.), keinen Erfolg.
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 118.03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Nichtverlegung der

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2007 - 5 B 95.06
    "Erhebliche Gründe" im Sinne des gemäß § 173 Satz 1 VwGO geltenden § 227 Abs. 1 ZPO sind vielmehr nur solche Umstände, die zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebots erfordern, weil die Beteiligten sich trotz aller zumutbaren eigenen Bemühungen nicht in hinreichender Weise rechtliches Gehör verschaffen können (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 29. April 2004 BVerwG 3 B 118.03 juris Rn. 3).
  • BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19

    Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer; Wartepflicht bei Ablehnungsgesuch;

    Unter erheblichen Gründen sind solche Umstände zu verstehen, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des im Falle der Aufhebung bzw. Verlegung des bereits anberaumten Termins berührten Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern, weil sich der Beteiligte trotz aller zumutbaren eigenen Bemühungen nicht in hinreichender Weise rechtliches Gehör verschaffen konnte (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 1995 - 9 B 1.95 - NJW 1995, 1231 und vom 18. Juli 2007 - 5 B 95.06 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.06.2021 - 5 B 22.20

    Nach einer bereits ausdrücklich erhobenen Verzögerungsrüge vorgebrachte Kritik an

    Unter erheblichen Gründen sind solche Umstände zu verstehen, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des im Falle der Aufhebung bzw. Verlegung des bereits anberaumten Termins berührten Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern, weil sich der Beteiligte trotz aller zumutbaren eigenen Bemühungen nicht in hinreichender Weise rechtliches Gehör verschaffen konnte (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 1995 - 9 B 1.95 - NJW 1995, 1231 und vom 18. Juli 2007 - 5 B 95.06 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.01.2022 - 5 B 8.21

    Bestimmung eines (allgemeinen) entschädigungsrechtlichen Verfahrensbegriffs;

    Unter erheblichen Gründen im Sinne des § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO i.V.m. § 173 Satz 1 VwGO sind solche Umstände zu verstehen, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des im Falle der Aufhebung bzw. Verlegung des bereits anberaumten Termins berührten Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern, weil sich der Beteiligte trotz aller zumutbaren eigenen Bemühungen nicht in hinreichender Weise rechtliches Gehör verschaffen konnte (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 1995 - 9 B 1.95 - NJW 1995, 1231 und vom 18. Juli 2007 - 5 B 95.06 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2016 - 2 L 23/15

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Berufungsverfahren bei Weiterverfolgung eines in

    "Erhebliche Gründe" in diesem Sinne sind vielmehr nur solche Umstände, die zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebots erfordern, weil die Beteiligten sich trotz aller zumutbaren eigenen Bemühungen nicht in hinreichender Weise rechtliches Gehör verschaffen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.07.2007 - BVerwG 5 B 95.06 -, juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2011 - 12 A 1154/10

    Falschberatung durch die Gesellschaft "Wiedergeburt" i.R.e. Einbeziehung im

    Einen Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache - unterste Stufe des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachentwicklung - A1 -, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18.07.2007 - 5 B 95.06 - und vom 30. Oktober 2006 - 5 B 55.06 -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 24. August 2010 - 12 E 799/10 -, vom 25. Februar 2009 - 12 A 3169/08 -, vom 11. September 2008 - 2 E 1085/07 - vom 23. Juni 2008 - 2 E 723/08 -, vom 16. April 2007 - 2 A 602/06 - und vom 21. Februar 2006 - 2 A 4798/05 - OVG NRW, Urteil vom 26. Oktober 2005 - 2 A 980/05 -, NVwZ-RR 2006, 732, juris.
  • OVG Bremen, 14.10.2022 - 2 LA 22/22

    Ablehnung eines Vertagungsantrags; Ablehnung von Beweisanträgen; Ausweisung;

    Unter erheblichen Gründen sind solche Umstände zu verstehen, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des im Falle der Aufhebung bzw. Verlegung des bereits anberaumten Termins berührten Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern, weil sich der Beteiligte trotz aller zumutbaren eigenen Bemühungen nicht in hinreichender Weise rechtliches Gehör verschaffen konnte (BVerwG, Beschl. v. 23.01.1995 - 9 B 1.95 - NJW 1995, 1231 und v. 18.07.2007 - 5 B 95.06, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 15.01.2009 - 7 ZB 06.3284

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags; Zulassung zur Prüfung; Rechtskraft;

    Die Rechtsprechung sieht dabei nur solche Gründe als erheblich i.S.d. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO an, die zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebots erfordern, wobei die Gründe gemäß § 227 Abs. 2 ZPO auf Verlangen des Vorsitzenden glaubhaft zu machen sind (BVerwG vom 23.1.1995 BayVBl 1995, 317, und vom 18.7.2007 Az. 5 B 95/06; BGH vom 13.1.2004 GRUR 2004, 354; BayVerfGH vom 25.2.2008 Az. Vf.79-VI-06).
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