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   BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 13.03   

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https://dejure.org/2005,2669
BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 13.03 (https://dejure.org/2005,2669)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.2005 - 5 C 13.03 (https://dejure.org/2005,2669)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - 5 C 13.03 (https://dejure.org/2005,2669)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    WoGG F. 2001 § 10; WoGV F. 2001 § 8; SGB X §§ 104, 107; BSHG § 91a
    Wohngeld, im Wege der Erstattung vereinnahmte Rente als Einkommen bei der Berechnung von ...; Einkommen, im Wege der Erstattung vereinnahmte Rente als - im Wohngeldrecht; Erstattung, im Wege der - vereinnahmte Rente als Einkommen im Wohngeldrecht; Rente als Einkommen.

  • Bundesverwaltungsgericht

    WoGG F. 2001 § 10
    Einkommen, im Wege der Erstattung vereinnahmte Rente als - im Wohngeldrecht; Erstattung, im Wege der - vereinnahmte Rente als Einkommen im Wohngeldrecht; Rente als Einkommen; Wohngeld, im Wege der Erstattung vereinnahmte Rente als Einkommen bei der Berechnung von -

  • Wolters Kluwer

    Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 10. Buch (SGB X); Berücksichtigung der Erwerbsunfähigkeitsrente bei der Berechnung des Wohngeldes als Einkommen; Vorrang-Nachrang-Verhältnis zwischen Wohngeldanspruch und Sozialhilfeanspruch

  • Judicialis

    WoGV F. 2001 § 8; ; WoGG F. 2001 § 10; ; SGB X § 104; ; SGB X § 107; ; BSHG § 91a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einer vom Sozialhilfeträger vereinnahmten Rente bei der Berechnung des Wohngeldes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 124, 75
  • NJW 2006, 310 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1428
  • FamRZ 2006, 266 (Ls.)
  • DVBl 2006, 307
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.12.2003 - 5 C 83.02

    Anrechnung von Sozialhilfeleistungen (Hilfe zur Pflege bei Heimunterbringung),

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 13.03
    Dies folgt, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat (BVerwGE 119, 322 ), daraus, dass Sozialhilfeleistungen gegenüber den Leistungen des Wohngeldgesetzes nachrangig sind (vgl. § 2 Abs. 1 BSHG) und der Kläger im Falle des Bestehens des geltend gemachten Wohngeldanspruchs erstattungsberechtigt ist (§ 104 Abs. 1 SGB X, § 26 SGB I).

    2.3 Ungeachtet der Frage, ob § 10 Abs. 2 Nr. 16 WoGG, § 8 WoGV F. 2001 auch auf Fälle nach § 27 Abs. 3 BSHG anzuwenden ist (vgl. dazu BVerwGE 119, 322 ), ist im vorliegenden Fall der Pauschbetrag nach § 8 WoGV F. 2001 nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

    Die Festsetzung des Betrages von (im Streitjahr) 1 100 DM für die in einem Heim mitgewährte Sozialhilfe zum Lebensunterhalt ist dann unbedenklich, wenn der Hilfebedürftige kein anderweitiges Einkommen hat (BVerwGE 119, 322 ).

    Dagegen ist es nicht gerechtfertigt, die Pauschale in § 8 WoGV F. 2001 in Höhe von 1 100 DM als einen absoluten Festbetrag zu verstehen, der auch dann maßgeblich bleiben soll, wenn der Hilfeempfänger anderweitiges Einkommen hat und sich deshalb die geleistete Sozialhilfe (infolge Kostenbeitrags oder Erstattungsanspruchs in Bezug auf Kostenbeitrag) um dieses Einkommen verringert hat (BVerwGE 119, 322 mit weiterer Begründung).

  • BVerwG, 29.08.1997 - 8 C 13.96

    Schwerbehinderte - Unterbringung in einem Heim für Behinderte -

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 13.03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. August 1997 - BVerwG 8 C 13.96 - ) zählten zum Einkommen eines Hilfebedürftigen nicht Zahlungen, die an den Sozialhilfeträger auf einen nach § 91 BSHG auf ihn übergegangenen Unterhaltsanspruch des Hilfebedürftigen geleistet würden.

    Diese Auffassung lässt sich nicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1997 - BVerwG 8 C 13.96 - (Buchholz 454.71 § 10 WoGG Nr. 9 = NDV-RD 1998, 27 = ZMR 1998, 113) stützen.

  • BVerwG, 21.10.2004 - 5 C 30.03

    Anrechnung von Kindergeld auf Jugendhilfeleistungen; Kindergeld, Anrechnung auf

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 13.03
    Zwar ist die "Doppelanrechnung" von Einkommen ausgeschlossen, wie es für das Sozialhilferecht ausdrücklich in § 87 Abs. 1 BSHG (jetzt § 89 Abs. 1 SGB XII) angeordnet ist und wie es der Senat im Urteil vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 5 C 30.03 - (Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 40 = DVBl 2005, 763 = FEVS 56, 341 = NDV-RD 2005, 44 = NVwZ 2005, 341) für Kindergeld, das auf einen Jugendhilfebedarf anzurechnen ist, entschieden hat.
  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 12 BV 14.163

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Träger der

    Zur Vermeidung eines systemwidrigen Zirkelschlusses tritt vielmehr an Stelle der Leistung an den Auszubildenden die Feststellung einer entsprechenden Leistungspflicht des Beklagten gegenüber dem Auszubildenden (so ausdrücklich bezüglich der Vorgängervorschrift des § 95 SGB XII - § 91a BSHG - BVerwG, U.v. 7.7.2005 - 5 C 13.03 - BVerwGE 124, 75 = NVwZ 2005, 1428 ff. [1428]; BSG, U.v. 26.1.2000 - B 13 RJ 37/98 R - FEVS 54, 481 = BeckRS 2000, 40672; U.v. 22.4.1998 - B 9 VG 6/96 R - BSGE 82, 112 = BeckRS 1998, 30012278 Rn. 23; für die Parallelbestimmung § 97 Satz 1 SGB VIII vgl. BSG, U.v. 12.10.2017 - B 11 AL 20/16 - BeckRS 2017, 137673 Rn.13 f.; vgl. ferner Kirchhoff in Hauck/Noftz, SGB XII, Stand 03/2015, § 95 Rn. 20).
  • BFH, 07.04.2011 - III R 88/09

    Klage des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers gegen die

    In den Erstattungsfällen nach §§ 102 ff. SGB X geht der Anspruch auf eine andere Sozialleistung (hier Kindergeld) nicht mit der Erbringung von Leistungen zum Lebensunterhalt auf den nachrangig verpflichteten Leistungsträger über, d.h. es findet kein Wechsel des Anspruchsinhabers statt (vgl. z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 7. Juli 2005  5 C 13/03, BVerwGE 124, 75).
  • BVerwG, 29.09.2005 - 5 C 7.03

    Antragsberechtigung, wohngeldrechtliche Antragsberechtigung von Heimbewohnern;

    Dies folgt, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat (BVerwGE 119, 322 und Urteil vom 7. Juli 2005 - BVerwG 5 C 13.03 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt), daraus, dass Sozialhilfeleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz gegenüber den Leistungen des Wohngeldgesetzes nachrangig sind (vgl. § 2 Abs. 1 BSHG) und der Kläger im Falle des Bestehens des geltend gemachten Wohngeldanspruchs erstattungsberechtigt ist (§ 104 Abs. 1 SGB X, § 26 SGB I).
  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 12 BV 14.236

    Erstattung der Kosten des Sozialhilfeträgers für Unterbringung im Internat eines

    Zur Vermeidung eines systemwidrigen Zirkelschlusses tritt vielmehr an Stelle der Leistung an die Auszubildende die Feststellung einer entsprechenden Leistungspflicht des Beklagten gegenüber der Auszubildenden (so ausdrücklich bzgl. der Vorgängervorschrift des § 95 SGB XII - § 91a BSHG - BVerwG, U.v. 7.7.2005 - 5 C 13.03 - BVerwGE 124, 75 = NVwZ 2005, 1428 ff. [1428]; BSG, U.v. 26.1.2000 - B 13 RJ 37/98 R - FEVS 54, 481 = BeckRS 2000, 40672; U.v. 22.4.1998 - B 9 VG 6/96 R - BSGE 82, 112 = BeckRS 1998, 30012278 Rn. 23; für die Parallelbestimmung § 97 Satz 1 SGB VIII vgl. BSG, U.v. 12.10.2017 - B 11 AL 20/16 - BeckRS 2017, 137673 Rn. 13 f.; vgl. ferner Kirchhoff in Hauck/Noftz, SGB XII, Stand 03/2015, § 95 Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2019 - 12 E 1035/17
    Auch der Hinweis der Klägerin auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 2005 - 5 C 13.03 - greift nicht zu ihren Gunsten.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 5 C 13.03 -, juris Rn. 14 ff.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2006 - 7 S 2426/05

    Gerichtskostenfreiheit bei Betreiben der Feststellung einer Sozialleistung durch

    § 91a BSHG gibt einem Sozialleistungsträger damit keinen über die §§ 102 bis 105 SGB X hinausgehenden, zusätzlichen Erstattungsanspruch (vgl. zu alledem Oestreicher/Schelter/Kunz/Decker, BSHG, § 91a Rn. 22; W. Schellhorn/H. Schellhorn, BSHG, 16. Aufl., 2002, § 91a Rn. 16); vielmehr begehrt der Sozialleistungsträger im Verfahren nach § 91a BSHG die Feststellung eines Sozialleistungsanspruchs als Voraussetzung eines Erstattungsanspruchs (BVerwG, Urteil vom 07.07.2005 - 5 C 13.03 -, NDV-RD 2005, 112 ).
  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 12 BV 14.174

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Träger der

    Zur Vermeidung eines systemwidrigen Zirkelschlusses tritt vielmehr an Stelle der Leistung an den Auszubildenden die Feststellung einer entsprechenden Leistungspflicht des Beklagten gegenüber dem Auszubildenden (so ausdrücklich bezüglich der Vorgängervorschrift des § 95 SGB XII - § 91a BSHG - BVerwG, U.v. 7.7.2005 - 5 C 13.03 - BVerwGE 124, 75 = NVwZ 2005, 1428 ff. [1428]; BSG, U.v. 26.1.2000 - B 13 RJ 37/98 R - FEVS 54, 481 = BeckRS 2000, 40672; U.v. 22.4.1998 - B 9 VG 6/96 R - BSGE 82, 112 = BeckRS 1998, 30012278 Rn. 23; für die Parallelbestimmung § 97 Satz 1 SGB VIII vgl. BSG, U.v. 12.10.2017 - B 11 AL 20/16 - BeckRS 2017, 137673 Rn.13 f.; vgl. ferner Kirchhoff in Hauck/Noftz, SGB XII, Stand 03/2015, § 95 Rn. 20).
  • BVerwG, 13.06.2003 - 5 B 274.02

    Aufhebung der Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision - Zulassung der

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 13.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • SG Osnabrück, 01.08.2006 - S 1 RA 251/03
    Soweit die Beklagte im Hinblick auf den Mietzuschuss zu dem Ergebnis gekommen ist, dass bei der Berechnung des Wohngeldes auch eine vom Sozialhilfeträger im Wege der Erstattung vereinnahmte Rente als Einkommen des Ren-tenberechtigten zu berücksichtigen ist, ist diese Auffassung inzwischen höchstrichterlich bestätigt worden, vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.07.2005 zum Akten-zeichen 5 C 13/03, BVerwGE 124, 75.
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