Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
Elftes Kapitel - Einsatz des Einkommens und des Vermögens (§§ 82 - 96) |
Zweiter Abschnitt - Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel (§§ 85 - 89) |
(1) Wird im Einzelfall der Einsatz eines Teils des Einkommens zur Deckung eines bestimmten Bedarfs zugemutet oder verlangt, darf dieser Teil des Einkommens bei der Prüfung, inwieweit der Einsatz des Einkommens für einen anderen gleichzeitig bestehenden Bedarf zuzumuten ist oder verlangt werden kann, nicht berücksichtigt werden.
(2) 1Sind im Fall des Absatzes 1 für die Bedarfsfälle verschiedene Träger der Sozialhilfe zuständig, hat die Entscheidung über die Leistung für den zuerst eingetretenen Bedarf den Vorrang. 2Treten die Bedarfsfälle gleichzeitig ein, ist das über der Einkommensgrenze liegende Einkommen zu gleichen Teilen bei den Bedarfsfällen zu berücksichtigen. 3Bestehen neben den Bedarfen für Leistungen nach diesem Buch gleichzeitig Bedarfe für Leistungen nach Teil 2 des Neunten Buches, so ist das über der Einkommensgrenze liegende Einkommen nur zur Hälfte zu berücksichtigen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) vom 23.12.2016
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2020 | Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) | 23.12.2016 |
Rechtsprechung zu § 89 SGB XII
47 Entscheidungen zu § 89 SGB XII in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 11.12.2023 - L 7 SO 3406/22
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Einkommenseinsatz - ...
- VG Bayreuth, 30.01.2012 - B 3 K 11.166
Kindergartenbeitrag; Übernahme durch den Träger der Jugendhilfe; Berechnung der ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 8 SO 360/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 8 SO 121/16
- BSG, 30.04.2020 - B 8 SO 1/19 R
Anspruch auf Leistungen der Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.03.2019 - L 15 SO 54/18
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Einkommenseinsatz - Einkommensgrenze - ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.03.2019 - L 15 SO 54/18
- SG Gotha, 02.06.2008 - S 14 SO 998/06
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Berechnung des Eigenanteils ohne Einsatz ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 8 SO 259/16
- BGH, 08.05.2019 - XII ZB 560/16
Anspruch des Jobcenters auf Erteilung einer vollstreckbaren Teilausfertigung für ...
- BSG, 20.09.2017 - B 8 SO 13/17 B