Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
| Elftes Kapitel - Einsatz des Einkommens und des Vermögens (§§ 82 - 96) |
| Zweiter Abschnitt - Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel (§§ 85 - 89) |
(1) Die Aufbringung der Mittel kann, auch soweit das Einkommen unter der Einkommensgrenze liegt, verlangt werden,
| 1. | soweit von einem anderen Leistungen für einen besonderen Zweck erbracht werden, für den sonst Sozialhilfe zu leisten wäre, | |
| 2. | wenn zur Deckung des Bedarfs nur geringfügige Mittel erforderlich sind. |
Darüber hinaus soll in angemessenem Umfang die Aufbringung der Mittel verlangt werden, wenn eine Person für voraussichtlich längere Zeit Leistungen in einer stationären Einrichtung bedarf.
(2) Bei einer stationären Leistung in einer stationären Einrichtung wird von dem Einkommen, das der Leistungsberechtigte aus einer entgeltlichen Beschäftigung erzielt, die Aufbringung der Mittel in Höhe von einem Achtel der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 zuzüglich 25 vom Hundert des diesen Betrag übersteigenden Einkommens aus der Beschäftigung nicht verlangt. § 82 Abs. 3 ist nicht anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 88 SGB XII
70 Entscheidungen zu § 88 SGB XII in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 50/05
Sozialhilfe - Einkommenseinsatz - Zinsen aus Schmerzensgeld
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2009 - L 8 SO 154/07
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung - ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - L 15 SO 75/09
Maßregelvollzug - Barbetrag - Arbeitstherapiegeld - Einkommensanrechnung
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 23 SO 19/07
Zur Hilfe zur Pflege u. Einkommenseinsatz oberhalb und unterhalb der ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 8 SO 171/08
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe für eine studienbedingt erforderliche ...
- VG Würzburg, 28.02.2013 - W 3 K 11.204
Kinder- und Jugendhilfe; Übernahme von Teilnahmebeiträgen für Hortbesuch; ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 9 SO 607/10
- SG Karlsruhe, 29.01.2009 - S 4 SO 5201/07
Sozialhilfe - Kostenbeitrag bei vollstationärer Pflege - erweiterte Hilfe gem § ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 8 SO 5/08
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung - ...
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Querverweise
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Kostenbeteiligung
- Pauschalierte Kostenbeteiligung
- § 90 (Pauschalierte Kostenbeteiligung)