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   BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 5.89   

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BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 5.89 (https://dejure.org/1989,2761)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1989 - 5 CB 5.89 (https://dejure.org/1989,2761)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1989 - 5 CB 5.89 (https://dejure.org/1989,2761)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Verfahrensmängeln im Rahmen eines flurbereinigungsgerichtlichen Verfahrens - Anspruch auf eine vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Voraussetzungen für das Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 7.89

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts - Befangenheit von

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 5.89
    Im übrigen kann, was die Erteilung der Bietvollmacht und die Abgabe des Zwangsversteigerungsgebotes angeht, ergänzend auf den ebenfalls heute ergangenen Beschluß des Senats in der Verwaltungsstreitsache BVerwG 5 CB 7.89 verwiesen werden.

    Dazu wird, was das Vorbringen des Klägers angeht, die Vorinstanz hätte den Fortbestand der Teilnehmergemeinschaft Brakel prüfen müssen, auf die Ausführungen in dem oben schon genannten Beschluß in der Sache BVerwG 5 CB 7.89 verwiesen.

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 5.89
    Nach der insoweit maßgeblichen (s. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ), auf Seite 21 des angefochtenen Urteils festgehaltenen Rechtsauffassung der Vorinstanz kam es auf die in dem Antrag angeführten Beweisfragen nicht an.
  • BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80

    Gesetzlicher Richter - Rechtliches Gehör - Schlüssigkeit einer Gehörsrüge

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 5.89
    Der Kläger hätte vielmehr weiter darlegen müssen, was er im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs über sein bisheriges Vorbringen hinaus noch vorgetragen hätte (s. BVerwG, Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - und Urteil vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - ; vgl. auch Senatsbeschluß vom 13. September 1977 - BVerwG 5 CB 68.74 - ).
  • BVerwG, 11.06.1974 - VI B 42.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 5.89
    Einzugehen ist weiterhin darauf, inwiefern die geltend gemachte Abweichung entscheidungserheblich ist, d.h. inwiefern das angegriffene Urteil auf dieser Abweichung beruht (BVerwG, Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - ).
  • BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 5.89
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert ferner mindestens einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung rechtfertigen soll (BVerwGE 13.90 ; Senatsbeschluß vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - ).
  • BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 5.89
    Dies bedeutet, daß es außer der Angabe der vermeintlichen Divergenzentscheidung noch der Kenntlichmachung bedarf, zu welcher konkreten Rechtsfrage das Vordergericht in seinen rechtlichen Darlegungen von der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht, d.h. welche konkrete rechtliche Darlegung der Vorinstanz eine Abweichung von der angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darstellt (BVerwG, Beschluß vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - ).
  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 5.89
    Der Kläger hätte vielmehr weiter darlegen müssen, was er im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs über sein bisheriges Vorbringen hinaus noch vorgetragen hätte (s. BVerwG, Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - und Urteil vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - ; vgl. auch Senatsbeschluß vom 13. September 1977 - BVerwG 5 CB 68.74 - ).
  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 5.89
    Zwar soll durch § 86 Abs. 2 VwGO sichergestellt werden, daß die Partei schon vor Erlaß des Urteils die Auffassung des Gerichts über die Erheblichkeit eines Beweisthemas erfährt, um sich darauf rechtzeitig einstellen zu können (BVerwGE 30, 57 [BVerwG 26.06.1968 - V C 111/67]); dies dient auch der Wahrung des rechtlichen Gehörs (vgl. BVerwGE 17.172 ).
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 5.89
    Der Umstand allein, daß der Kläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält, gibt dem Rechtsstreit eine solche Bedeutung noch nicht (vgl. BVerwG. Beschluß vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - ).
  • BVerwG, 25.09.1987 - 9 CB 59.87

    Herleitung der Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts aus

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 5.89
    Das erkennende Gericht ist vielmehr nur dann nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind, wobei es nicht entscheidend darauf ankommt, ob ein vorsätzliches Fehlverhalten festgestellt werden kann (Beschluß vom 25. September 1987 - BVerwG 9 CB 59.87 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.09.1974 - IV ZR 55/73

    Nichtigkeitsklage nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO

  • BVerwG, 15.04.1983 - 1 B 133.82

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Nachprüfung einer Sache bei

  • BVerwG, 08.11.1982 - 7 CB 98.81

    Rüge einer nicht ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts innerhalb einer

  • BVerwG, 13.09.1977 - V CB 68.74

    Ablehnungsgründe - Tatsachenvortrag - Beweismittel - Mündliche Verhandlung -

  • BVerwG, 19.11.1970 - IV B 51.69

    Nichtzulassung der Revision - Erfordernisse der Beschleunigung des Verfahrens und

  • BVerwG, 29.04.1982 - 5 C 81.80

    Nutzungsausfallentschädigung für ein zum Ausbau eines Gewässers in Anspruch

  • BFH, 07.08.1969 - V K 2/68

    Nichtigkeitsklage - Finanzgerichtliches Verfahren - Ordnungsgemäß vertretene

  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Überdies führt selbst eine unrichtige Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch noch nicht zur vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts im Sinne des § 138 Nr. 1 VwGO (vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. November 1982 - BVerwG 7 CB 98.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 38 S. 12, vom 25. September 1987 - BVerwG 9 CB 59.87 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 72 S. 5, vom 14. März 1989 - BVerwG 5 CB 5.89 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 88 S. 32 und vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 8 B 112.94 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 51 S. 1 f.).

    Ein Gericht ist nur dann nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind (vgl. etwa Beschlüsse vom 25. September 1987, a.a.O. S. 5, vom 14. März 1989, a.a.O. S. 32, vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 ER 614.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 28 S. 1 m.w.N. und vom 31. Oktober 1994, a.a.O. S. 1 f.).

  • BVerwG, 17.05.1989 - 5 CB 6.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Der Kläger stützt dieses Gesuch allein darauf, daß die vorbezeichneten Richter an den zu seinen Ungunsten ergangenen Beschlüssen vom 14. März 1989 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 5 CB 5.89, 5 CB 6.89 und 5 CB 7.89 beteiligt waren.

    Dies gilt, wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 14. März 1989 - BVerwG 5 CB 5.89 und 5 CB 7.89 - ausgesprochen hat, auch für das Begründungserfordernis des § 86 Abs. 2 VwGO.

    Zur Begründung nimmt der Senat insoweit auf die Ausführungen auf den Seiten 12 und 13 des in der Verwaltungsstreitsache BVerwG 5 CB 5.89 ergangenen Beschlusses vom 14. März 1989 Bezug (zum Fehlen der Vorgreiflichkeit in der Bedeutung des § 94 VwGO s. außerdem das angegriffene Urteil auf S. 14).

  • BVerwG, 11.12.2006 - 5 PKH 34.06

    Kündigungszustimmung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf freiem Arbeitsplatz

    Da die Befangenheitsgesuche frei von Rechtsmängeln beschieden worden sind, bedarf es keiner Prüfung, ob eine i.S.d. § 138 Nr. 1 oder Nr. 2 VwGO vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts auch in Fällen hier nicht vorliegender fehlerhafter Nichtbescheidung oder hier ebenfalls fehlenden Anhaltspunkten für eine manipulative oder willkürliche Ablehnung (s. m.w.N. Beschlüsse vom 21. März 2000 BVerwG 7 B 36.00 juris, vom 14. März 1989 BVerwG 5 CB 5.89 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 88) in Betracht kommt.
  • BVerwG, 13.06.1991 - 5 ER 614.90

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anspruch auf eine vorschriftsmäßige

    Das erkennende Gericht ist vielmehr nur dann nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind, wobei es nicht entscheidend darauf ankommt, ob ein vorsätzliches Fehlverhalten festgestellt werden kann (Beschlüsse vom 25. September 1987 - BVerwG 9 CB 59.87 - , vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 9 CB 20.87 - <NJW 1988, 722> und vom 14. März 1989 - BVerwG 5 CB 5.89 - ).
  • BVerwG, 21.01.1991 - 5 ER 671.90

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereits in seinemBeschluß vom 14. März 1989 - BVerwG 5 CB 5.89 - entschieden, daß derartige Fragen in die Entscheidungszuständigkeit der Zivilgerichte fallen (Beschlußabdruck S. 8, 10).

    Es kann deshalb wie im Beschluß BVerwG 5 CB 5.89 (Beschlußabdruck S. 10) offenbleiben, ob Zwischenfeststellungsklagen überhaupt im Verwaltungsprozeß statthaft sind.

  • BVerwG, 26.07.1996 - 1 B 121.96

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Ein Gericht ist nur dann nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn willkürliche oder manipulierte Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorganges bestimmend gewesen sind (vgl. z.B. Beschluß vom 14. März 1989 - BVerwG 5 CB 5.89 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 88).
  • BVerwG, 14.06.1991 - 4 C 19.91

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Ein Gericht ist nämlich nur dann im Sinne dieser Vorschrift nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn willkürliche oder manipulierte Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind (vgl. z.B. Beschluß vorn 14. März 1989 - BVerwG 5 CB 5.89 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 88).
  • BVerwG, 10.10.2000 - 5 B 41.00

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfrage -

    Das Berufungsgericht ist vielmehr nur dann nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 1987 - BVerwG 9 CB 59.87 - , vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 9 CB 20.87 - <NJW 1988, 722> und vom 14. März 1989 - BVerwG 5 CB 5.89 - ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.01.1992 - 4 L 13/92

    Einzelrichterentscheidung; Kammerinterner Geschäftsverteilungsplan;

    Das erkennende Gericht ist vielmehr nur dann nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind, wobei es nicht entscheidend darauf ankommt, ob ein vorsätzliches Fehlverhalten festgestellt werden kann (BVerwG, Beschluß vom 14. März 1989 - 5 CB 5.89 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 88, Seite 32; Beschluß vom 25. September 1987 - 9 CB 59.87 -Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 27, Seite 4 (5) mwN).
  • BVerwG, 09.05.1990 - 4 B 55.90

    Anforderungen an die Geltendmachung der Aufklärungsrüge - Umfang der

    Ein solcher Verstoß würde zudem materiell voraussetzen, daß willkürliche oder manipulierte Erwägungen für die Trennung der Verfahren bestimmend gewesen wären (vgl. z.B. Beschluß vom 14. März 1989 - BVerwG 5 CB 5.89 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 88).
  • BVerwG, 18.03.1991 - 4 CB 36.90

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 24.01.1997 - 1 B 11.97

    Verfahrensmangel - Mangel - weitere Beschwerde - Abweichung - Befangenheit

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