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   OVG Niedersachsen, 20.02.2008 - 5 ME 505/07   

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OVG Niedersachsen, 20.02.2008 - 5 ME 505/07 (https://dejure.org/2008,22475)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2008 - 5 ME 505/07 (https://dejure.org/2008,22475)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 5 ME 505/07 (https://dejure.org/2008,22475)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erfordernis einer Zweitbeurteilung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 Abs. 1 S. 1 BRRG; Nr. 9.3 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BRL; Nr. 9.3 Abs. 2 S. 1 BRL; § 40 Abs. 1 S. 2 StGB
    Regelung der Zuständigkeit für die Erst- und Zweitbeurteilung im Geschäftsbereich einer obersten Landesbehörde; Erforderlichkeit einer Zweitbeurteilung im Falle einer Beurteilung durch einen politischen Beamten durch einen weiteren dem Spannungsverhältnis nicht ...

  • Judicialis

    BRL Nr. 9.3 Abs. 2; ; BRL Nr. 9.4; ; BRRG § 31 Abs. 1 S. 1; ; NBG § 194 a; ; NBG § 47 Abs. 2 Nr. 1; ; NBG § 61 Abs. 1; ; NLVO § 40 Abs. 5; ; StGB § 59

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Regelung der Zuständigkeit für die Erst- und Zweitbeurteilung im Geschäftsbereich einer obersten Landesbehörde; Erforderlichkeit einer Zweitbeurteilung im Falle einer Beurteilung durch einen politischen Beamten durch einen weiteren dem Spannungsverhältnis nicht ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2008 - 5 ME 505/07
    Das Auswahlverfahren und in seiner Folge die Auswahlentscheidung und die Ablehnung der Bewerbung des Antragstellers sind nämlich mit erheblicher Wahrscheinlichkeit rechtlich fehlerhaft und es lässt sich nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Entscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9. 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201]).

    Mutmaßungen über den wahrscheinlichen Inhalt einer zu einem aktuellen Stichtag erstellten künftigen dienstlichen Beurteilung des Antragstellers - und des Beigeladenen - sind nämlich ohne Belang, weil dienstliche Beurteilungen bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung grundsätzlich nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden können (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 -, Juris, RdNr. 6 des Langtextes) und den Gerichten eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201 unter B I 2 b bb] sowie Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 - und vom 14.1.2008 - 5 ME 317/07 - beide veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07

    Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2008 - 5 ME 505/07
    Mutmaßungen über den wahrscheinlichen Inhalt einer zu einem aktuellen Stichtag erstellten künftigen dienstlichen Beurteilung des Antragstellers - und des Beigeladenen - sind nämlich ohne Belang, weil dienstliche Beurteilungen bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung grundsätzlich nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden können (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 -, Juris, RdNr. 6 des Langtextes) und den Gerichten eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201 unter B I 2 b bb] sowie Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 - und vom 14.1.2008 - 5 ME 317/07 - beide veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2007 - 5 ME 351/07

    Anspruch eines Beamten auf weitere Beteiligung an einem Auswahlverfahren für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2008 - 5 ME 505/07
    Mutmaßungen über den wahrscheinlichen Inhalt einer zu einem aktuellen Stichtag erstellten künftigen dienstlichen Beurteilung des Antragstellers - und des Beigeladenen - sind nämlich ohne Belang, weil dienstliche Beurteilungen bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung grundsätzlich nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden können (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 -, Juris, RdNr. 6 des Langtextes) und den Gerichten eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201 unter B I 2 b bb] sowie Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 - und vom 14.1.2008 - 5 ME 317/07 - beide veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 5 ME 137/07

    Fehlerhaftes Auswahlverfahren hinsichtlich der Beförderung eines Beamten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2008 - 5 ME 505/07
    Mutmaßungen über den wahrscheinlichen Inhalt einer zu einem aktuellen Stichtag erstellten künftigen dienstlichen Beurteilung des Antragstellers - und des Beigeladenen - sind nämlich ohne Belang, weil dienstliche Beurteilungen bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung grundsätzlich nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden können (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 -, Juris, RdNr. 6 des Langtextes) und den Gerichten eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201 unter B I 2 b bb] sowie Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 - und vom 14.1.2008 - 5 ME 317/07 - beide veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats besteht für eine einstweilige Anordnung gegen die Besetzung einer Beförderungsstelle mit einem Konkurrenten regelmäßig ein Anordnungsgrund, weil die Ernennung des Konkurrenten im Falle der Feststellung, dass dieser sich auf der Beförderungsstelle bewährt hat, (grundsätzlich) unumkehrbar wäre und der Konkurrent selbst im Falle der zeitnahen Übertragung nur des umstrittenen Dienstpostens noch immer die Möglichkeit hätte, auf der streitigen Stelle einen Bewährungsvorsprung vor dem unterlegenen Bewerber zu erlangen (Nds. OVG, Beschluss vom 20.2.2008 - 5 ME 505/07 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 10.4.2012 - 5 ME 44/12 -, juris Rn. 11; vgl. auch - in Auseinandersetzung mit BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 [- BVerwG 2 C 16.09 -, juris] - Nds. OVG, Beschluss vom 8.6.2011 - 5 ME 91/11 -, juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 ME 291/08

    Zugrundelegen dienstlicher Beurteilungen bezogen auf unterschiedliche

    Die im Vorbringen der Antragsgegnerin und im Beschluss des Verwaltungsgerichts anklingenden Mutmaßungen über fehlende wesentliche Leistungssteigerungen des Antragstellers und damit über den aktuellen Inhalt einer dienstlichen Beurteilung sind ohne Belang, weil dienstliche Beurteilungen bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung grundsätzlich nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden können (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 -, juris Langtext Rn 6) und den Gerichten eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9. 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201 unter B I 2 b bb]; Beschlüsse d. Senats v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 -, RiA 2008, 184 = juris Langtext Rn 12, v. 14.1. 2008 - 5 ME 317/07 - DÖD 2008 = juris Langtext Rn 26, u. v. 20.2.2008 - 5 ME 505/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2018 - 5 ME 104/18

    Ausschärfende Betrachtung; Ausschärfung; kommissarische Dienstpostenübertragung

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats besteht für eine einstweilige Anordnung gegen die Besetzung einer Beförderungsstelle mit einem Konkurrenten regelmäßig ein Anordnungsgrund, weil die Ernennung des Konkurrenten im Falle der Feststellung, dass dieser sich auf der Beförderungsstelle bewährt hat, (grundsätzlich) unumkehrbar wäre und der Konkurrent selbst im Falle der zeitnahen Übertragung nur des umstrittenen Dienstpostens (im laufenden Auswahlverfahren) noch immer die Möglichkeit hätte, auf der streitigen Stelle einen Bewährungsvorsprung vor dem unterlegenen Bewerber zu erlangen (Nds. OVG, Beschluss vom 20.2.2008 - 5 ME 505/07 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 10.4.2012 - 5 ME 44/12 -, juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 10.04.2012 - 5 ME 44/12

    Umsetzung eines Referatsleiters beim Niedersächsischen Finanzministerium auf eine

    11 a) Zwar besteht für eine einstweilige Anordnung gegen die Besetzung einer Beförderungsstelle mit einem Konkurrenten regelmäßig ein Anordnungsgrund, weil die Ernennung des Konkurrenten (grundsätzlich) unumkehrbar wäre und der Konkurrent selbst im Falle der zeitnahen Übertragung nur des umstrittenen Dienstpostens noch immer die Möglichkeit hätte, auf der streitigen Stelle einen Bewährungsvorsprung vor dem jeweiligen Antragsteller zu erreichen (Nds. OVG, Beschluss vom 20.2.2008 - 5 ME 505/07 -, juris Rn. 10; vgl. auch - in Auseinandersetzung mit BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 [BVerwG 2 C 16.09], juris - Nds. OVG, Beschluss vom 8.6.2011 - 5 ME 91/11 -, juris Rn. 14).
  • VG Köln, 06.10.2015 - 15 L 1747/15

    Rechtmäßige Übertragung des in den Hausnachrichten des Bundesamts für Justiz

    Zwar stellt eine Beurteilung dann keine taugliche Grundlage für eine Auswahlentscheidung dar, wenn sie im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung noch nicht bekannt gegeben ist (vgl. § 50 Abs. 3 BLV); die Auswahlentscheidung beruht dann auf einer unvollständigen Grundlage und ist rechtlich fehlerhaft; vgl. OVG NRW, Urteil vom 27.06.2013 - 6 A 63/12 -, DÖD 2014, 11 = juris (Rdz. 40) unter Hinweis auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG; ebenso OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 20.02.2008 - 5 ME 505/07 -, juris (Rdz. 21) und vom 22.04.2013 - 5 ME 81/13 -, DÖD 2013, 181 = juris (Rdz. 6), jeweils m.w.N.
  • VG Köln, 07.03.2014 - 15 L 1822/13
    Damit beruht die Auswahlentscheidung auf einer unvollständigen Grundlage und ist rechtlich fehlerhaft; vgl. OVG NRW, Urteil vom 27.06.2013 - 6 A 63/12 -, IÖD 2013, 218 = DÖD 2014, 11; juris (Rdz. 40) unter Hinweis auf die Rechtschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG; ebenso: OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 20.02.2008 - 5 ME 505/07 -, juris (Rdz: 21) und vom 22.04.2013 - 5 ME 81/13 -, DÖD 2013, 181 = juris (Rdz. 6), jeweils m.w.N.
  • VG Oldenburg, 08.06.2012 - 6 B 3528/12

    Beförderung; Beförderungsrichtlinie; Binnendifferenzierung; Leistungsgrundsatz;

    Dabei dürfen die Anforderungen an die Glaubhaftmachung nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 27. November 2008 - 2 BvR 1012/08 - und Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - und Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 - Nds. OVG, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 5 ME 505/07 -, jeweils zitiert nach juris).
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