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   AG Kehl, 16.12.2020 - 5 OWi 505 Js 15819/20   

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https://dejure.org/2020,41776
AG Kehl, 16.12.2020 - 5 OWi 505 Js 15819/20 (https://dejure.org/2020,41776)
AG Kehl, Entscheidung vom 16.12.2020 - 5 OWi 505 Js 15819/20 (https://dejure.org/2020,41776)
AG Kehl, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 5 OWi 505 Js 15819/20 (https://dejure.org/2020,41776)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Besorgnis Befangenheit, Richterin, Staatsanwalt, Ehe

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 24 Abs 1 StPO, § 24 Abs 2 StPO, § 30 StPO, § 170 Abs 2 S 1 StPO
    Besorgnis der Befangenheit bei bestehender Ehe zwischen Richterin und Staatsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn Staatsanwalt und Richterin miteinander verheiratet sind: Besorgnis der Befangenheit?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Besorgnis der Befangenheit aufgrund Ehe der Richterin des Bußgeldverfahrens mit Staatsanwalt des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens - Staatsanwalt im Bußgeldverfahren nicht involviert

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Kehl, 09.11.2020 - 5 OWi 304 Js 8923/20

    Anforderungen an ein "Einhandmesser" im Sinne des Waffenrechts

    Auszug aus AG Kehl, 16.12.2020 - 5 OWi 505 Js 15819/20
    Zwar rechtfertigt nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Richters die Ehe zwischen dem zuständigen Dezernent der Staatsanwaltschaft im Bußgeldverfahren und dem zur Entscheidung in der Sache berufenen Richter regelmäßig gemäß § 24 Abs. 2 StPO das Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters (AG Kehl, Beschluss vom 15. April 2014 - 5 OWi 304 Js 2546/14 -, NStZ-RR 2014, 224, zuletzt nicht veröffentlichte Beschlüsse vom 18. August 2020 - 5 OWi 304 Js 8923/20 - und 3. Juni 2020 - 5 OWi 304 Js 6758/20 - zustimmend Artkämper, Die "gestörte" Hauptverhandlung, 5. Aufl. 2017, Praktische Fälle verdeckter Störungen in der Hauptverhandlung, Rn. 733).
  • AG Kehl, 15.04.2014 - 5 OWi 304 Js 2546/14

    Richterablehnung: Befangenheit einer mit dem sachbearbeitenden Staatsanwalt

    Auszug aus AG Kehl, 16.12.2020 - 5 OWi 505 Js 15819/20
    Zwar rechtfertigt nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Richters die Ehe zwischen dem zuständigen Dezernent der Staatsanwaltschaft im Bußgeldverfahren und dem zur Entscheidung in der Sache berufenen Richter regelmäßig gemäß § 24 Abs. 2 StPO das Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters (AG Kehl, Beschluss vom 15. April 2014 - 5 OWi 304 Js 2546/14 -, NStZ-RR 2014, 224, zuletzt nicht veröffentlichte Beschlüsse vom 18. August 2020 - 5 OWi 304 Js 8923/20 - und 3. Juni 2020 - 5 OWi 304 Js 6758/20 - zustimmend Artkämper, Die "gestörte" Hauptverhandlung, 5. Aufl. 2017, Praktische Fälle verdeckter Störungen in der Hauptverhandlung, Rn. 733).
  • OLG Karlsruhe, 21.06.2016 - 2 Ws 156/16

    Richterablehnung in der Beschwerdeinstanz eines Strafvollstreckungsverfahren:

    Auszug aus AG Kehl, 16.12.2020 - 5 OWi 505 Js 15819/20
    Unter diesen Umständen ist im vorliegenden Verfahren keine, die Besorgnis der Befangenheit begründende "Nähe" zwischen Richterin und Staatsanwalt (mehr) gegeben (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 2 Ws 156/16 -, juris), zumal sich - wie die Staatsanwalt zutreffend bemerkt - die sachliche Prüfung von Erster Staatsanwalt Z hinsichtlich der dem Betroffenen vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit lediglich darauf beschränkt hatte, ob Anhaltpunkte dafür vorhanden waren, dass die Tat als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden kann (§ 43 Abs. 1 OWiG); eine eigene, umfassende Bewertung der Sach- und Rechtslage ist - anders als bei der Entschließung nach § 69 Abs. 4 Satz 2 OWiG (KK-OWiG/Ellbogen, 5. Aufl. 2018, OWiG § 69 Rn. 86-87) - ist damit gerade nicht verbunden (KK-OWiG/Lampe, 5. Aufl. 2018, OWiG § 43 Rn. 4-5 und 11-12).
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