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   VGH Baden-Württemberg, 26.03.2002 - 5 S 2308/01   

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https://dejure.org/2002,3873
VGH Baden-Württemberg, 26.03.2002 - 5 S 2308/01 (https://dejure.org/2002,3873)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.03.2002 - 5 S 2308/01 (https://dejure.org/2002,3873)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. März 2002 - 5 S 2308/01 (https://dejure.org/2002,3873)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aufstellen von Baugeräten im öffentlichen Verkehrsraum durch Anlieger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absperrung einer öffentlichen Straße durch Anlieger für Baumaßnahmen; Sondernutzungsgebührenbescheid; Öffentliche Straße i.S. des § 2 Abs. 1 StrG; Begriff der öffentlichen Sacheigenschaft

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1; ; StrG § 2 Abs. 2 Nr. 1b; ; StrG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; StrG § 16 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenbenutzung, Anbauverbot - öffentliche Straße, Gehweg, Parkbucht, Indienststellung, Bauzaun, Baukran, Gemeingebrauch, Anliegergebrauch, Sondernutzung

  • rechtsportal.de

    Straßenbenutzung, Anbauverbot - öffentliche Straße, Gehweg, Parkbucht, Indienststellung, Bauzaun, Baukran, Gemeingebrauch, Anliegergebrauch, Sondernutzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kranaufstellung: Gemeingebrauch einer Straße?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 168
  • VBlBW 2002, 343
  • DÖV 2003, 214 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.11.1989 - 7 C 81.88

    Kunstfreiheit und straßenrechtliche Behandlung von Straßenkunst

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2002 - 5 S 2308/01
    Eine Beschränkung des "gesteigerten Gemeingebrauchs" auf die räumliche und zeitliche Größenordnung von Straßenbenutzungen, wie sie in den Gesetzesmaterialien als gewohnheitsrechtlich anerkannt erwähnt sind, ist im Hinblick auf das seither gewachsene Verkehrsaufkommen, das die Verkehrsteilnehmer mehr denn je auf das "knappe Rechtsgut Straße" (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.11.1989 - 7 C 81.88 - BVerwGE 84, 71) angewiesen sein lässt, unabdingbar.
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2002 - 5 S 2308/01
    Im Beschluss vom 11.05.1999 - 4 VR 7.99 - (NVwZ 1999, 1341 = DVBl. 1999, 1513 = DÖV 1999, 963), der im Zulassungsantrag selbst erwähnt ist, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Anliegergebrauch keine aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ableitbare Rechtsposition vermittelt; wie weit er gewährleistet ist, richtet sich nach dem einschlägigen Straßenrecht, das insoweit i. S. des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums am "Anliegergrundstück" bestimmt.
  • BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55

    Umfang des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen; Eingriff in einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2002 - 5 S 2308/01
    Für ihren Standpunkt beruft sich die Klägerin auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 28.01.1957 - III ZR 141.55 - BGHZ 23, 157): Danach ist es dem Anlieger einer öffentlichen Straße auf Grund des gesteigerten Gemeingebrauchs erlaubt, bei Bauarbeiten an seinem Grundstück auch Teile der dem Gemeingebrauch gewidmeten Flächen vorübergehend zur Lagerung von Baumaterialien, zum Aufstellen von Bauzäunen und Baugerüsten und gelegentlich auch zum Aufstellen von Baugeräten (Betonmischmaschinen, Aufzügen, Kranen) in Anspruch zu nehmen; diese Inanspruchnahme muss sich aber in angemessenen Grenzen halten und darf keinesfalls den unbedingt notwendigen Umfang überschreiten; allerdings lassen sich feste Raum- wie Zeitmaße dafür nicht allgemein bestimmen, da der Gemeingebrauch seinem Umfang nach - wie in allen Beziehungen - so auch in diesen Beziehungen örtlich verschieden ist und in seinem Umfang auch durch die technische Entwicklung (hier vor allem in der Bautechnik) wesentlichen Schwankungen unterworfen ist (so auch BGH, Urt. v. 02.10.1967 - III ZR 89.65 - DVBl. 1968, 214).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1994 - 5 S 2037/94

    Bauzaun in Form von Großplakatanschlagtafeln: getrennte Sondernutzungsgebühr für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2002 - 5 S 2308/01
    Dementsprechend hat der Senat auch in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urt. v. 01.09.1994 - 5 S 2037/94 -) die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Einrichtung einer Baustelle im öffentlichen Verkehrsraum grundsätzlich gebilligt und damit eine derartige Straßenbenutzung durch den Anlieger nicht mehr als "gesteigerten Gemeingebrauch" eingestuft (so auch Lorenz, a.a.O., § 13 RdNr. 46).
  • BGH, 02.10.1967 - III ZR 89/65

    Voraussetzungen für die Wertung polizeilicher Anordnungen über die Benutzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2002 - 5 S 2308/01
    Für ihren Standpunkt beruft sich die Klägerin auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 28.01.1957 - III ZR 141.55 - BGHZ 23, 157): Danach ist es dem Anlieger einer öffentlichen Straße auf Grund des gesteigerten Gemeingebrauchs erlaubt, bei Bauarbeiten an seinem Grundstück auch Teile der dem Gemeingebrauch gewidmeten Flächen vorübergehend zur Lagerung von Baumaterialien, zum Aufstellen von Bauzäunen und Baugerüsten und gelegentlich auch zum Aufstellen von Baugeräten (Betonmischmaschinen, Aufzügen, Kranen) in Anspruch zu nehmen; diese Inanspruchnahme muss sich aber in angemessenen Grenzen halten und darf keinesfalls den unbedingt notwendigen Umfang überschreiten; allerdings lassen sich feste Raum- wie Zeitmaße dafür nicht allgemein bestimmen, da der Gemeingebrauch seinem Umfang nach - wie in allen Beziehungen - so auch in diesen Beziehungen örtlich verschieden ist und in seinem Umfang auch durch die technische Entwicklung (hier vor allem in der Bautechnik) wesentlichen Schwankungen unterworfen ist (so auch BGH, Urt. v. 02.10.1967 - III ZR 89.65 - DVBl. 1968, 214).
  • VG Hamburg, 27.03.2012 - 10 E 552/12

    Zur Rechtmäßigkeit einer Verfügung zur Beseitigung von Heizstrahlern vor einer

    Vielmehr bestimmt sich der Umfang seiner Gewährleistung nach dem einschlägigen Landesstraßenrecht, das insoweit im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums am "Anliegergrundstück" bestimmt (BVerwG, Beschl. v. 19.9.2007, 9 B 22/06, Rn. 6 - zitiert nach juris; Beschl. v. 11.5.1999, 4 VR 7.99, Rn. 5 - zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.3.2002, 5 S 2308/01, Rn. 10 - zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 11.02.2013 - 1 B 241/12

    Mehrmonatige Absperrung von Geh- und Radweg als Anliegergebrauch?

    Der nach dem geltenden sächsischen Landesrecht gewährleistete erlaubnisfreie Anliegergebrauch, von dem das Verwaltungsgericht Dresden in dem angegriffenen Urteil zutreffend ausgegangen ist, gestattet dem Anlieger (Eigentümer oder Besitzer) eines Grundstücks an einer öffentlichen Straße innerhalb der geschlossenen Ortslage, der auf die Straßennutzung angewiesen ist, eine nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angemessene Nutzung des öffentlichen Straßenraums (namentlich des Gehwegs), soweit diese Benutzung den Gemeingebrauch nicht dauernd ausschließt, erheblich beeinträchtigt oder in den Straßenkörper eingreift (Sauthoff a. a. O. Rn. 344 ff; Stahlhut a. a. O. Kapitel 26 Rn. 24 ff.; Fickert a. a. O. § 14a Rn. 9 ff; VGH BW, Beschl. v. 26. März 2002 - 5 S 2308/01 -, juris 10).

    15 Die Grenze des erlaubnisfreien Anliegergebrauchs wird allerdings dort erreicht, wo der Gemeingebrauch anderer in regelungsbedürftiger Weise erheblich behindert wird, etwa wenn Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen (so Sauthoff a. a. O. Rn. 352) oder größere Flächen des öffentlichen Verkehrsraums für einen mehrmonatigen Zeitraum abgesperrt werden (so bereits VGH BW, Beschl. v. 26. März 2002, VBlBW 2002, 343 für die Sperrung eines Gehwegs mit Parkbucht auf einer Fläche von nahezu 100 m² für einen Zeitraum von etwa acht Monaten).

  • OVG Sachsen, 05.03.2012 - 1 A 966/10

    Aufstellen von Altpapiertonnen für private Sammlung als Anliegergebrauch

    34 Der nach dem geltenden sächsischen Landesrecht gewährleistete erlaubnisfreie Anliegergebrauch, von dem das Verwaltungsgericht Dresden in dem angegriffenen Urteil zutreffend ausgegangen ist, gestattet dem Anlieger (Eigentümer oder Besitzer) eines Grundstücks an einer öffentlichen Straße innerhalb der geschlossenen Ortslage, der auf die Straßennutzung angewiesen ist, eine nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angemessene Nutzung des öffentlichen Straßenraums (namentlich des Gehwegs), soweit diese Benutzung den Gemeingebrauch nicht dauernd ausschließt, erheblich beeinträchtigt oder in den Stra- ßenkörper eingreift (Sauthoff a. a. O. Rn. 344 ff; Stahlhut a. a. O. Kapitel 26 Rn. 24 ff.; Fickert a. a. O. § 14a Rn. 9 ff; VGH BW, Beschl. v. 26. März 2002 - 5 S 2308/01 -, juris 10).
  • OLG Stuttgart, 13.03.2020 - 5 U 351/19

    Unterlassung betriebsbezogener Verwendung von an einen landwirtschaftlichen

    Dessen ungeachtet besteht aber Einigkeit darüber, dass Anlieger über den Gemeingebrauch hinausgehende Rechte haben (dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2002 - 5 S 2308/01 - juris, Rn. 10, mit Herleitung aus der Gesetzgebungsgeschichte).

    Zum Anliegergebrauch gehört auch das Abladen und kurzfristige Lagern von Material auf dem Gehweg (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2002, a.a.O., Rn. 10).

  • VG Stuttgart, 12.12.2003 - 11 K 1393/02

    Sondernutzungsgebühr im Fall der Lagerung von Baumaterial auf Gehweg

    Zutreffend geht die Satzung im Gebührenverzeichnis davon aus, dass ein Bauzaun als Baustelleneinrichtung und Lagerungen von Baumaterial über den gesteigerten Gemeingebrauch des Anliegers hinaus zu einer Sondernutzung führen können, jedenfalls wenn es sich wie hier um eine nicht nur vorübergehende Nutzung größeren Ausmaßes handelt (vgl. ausführlich VGH Baden-Württ., Beschl. v. 26. März 2002 - 5 S 2308/01 - ESVGH 52, 168 = VBlBW 2002, 343).
  • VG Hamburg, 27.03.2012 - 10 E 556/12

    Wegerecht: Heizstrahler an der Außenfassade einer Gaststätte als Sondernutzung

    Vielmehr bestimmt sich der Umfang seiner Gewährleistung nach dem einschlägigen Landesstraßenrecht, das insoweit im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums am "Anliegergrundstück" bestimmt (BVerwG, Beschl. v. 19.9.2007, 9 B 22/06, Rn. 6 - zitiert nach juris; Beschl. v. 11.5.1999, 4 VR 7.99, Rn. 5 - zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.3.2002, 5 S 2308/01, Rn. 10 - zitiert nach juris).
  • VG Hamburg, 27.03.2012 - 10 E 557/12

    Wegerecht: Heizstrahler an der Außenfassade einer Gaststätte als Sondernutzung

    Vielmehr bestimmt sich der Umfang seiner Gewährleistung nach dem einschlägigen Landesstraßenrecht, das insoweit im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums am "Anliegergrundstück" bestimmt (BVerwG, Beschl. v. 19.9.2007, 9 B 22/06, Rn. 6 - zitiert nach juris; Beschl. v. 11.5.1999, 4 VR 7.99, Rn. 5 - zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.3.2002, 5 S 2308/01, Rn. 10 - zitiert nach juris).
  • VG Magdeburg, 17.03.2004 - 8 B 19/04
    Insoweit ist der vorliegende Sachverhalt auch nicht vergleichbar mit der Situation, welche der Entscheidung des VGH Mannheim vom 26.03.2002 (VBlBW 2002, 343) zugrunde lag.
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