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   VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 408/03   

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https://dejure.org/2004,4259
VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 408/03 (https://dejure.org/2004,4259)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.02.2004 - 5 S 408/03 (https://dejure.org/2004,4259)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 5 S 408/03 (https://dejure.org/2004,4259)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gemeinde; Eisenbahntunnel; Planfeststellung; Planungsmängel; Ausbruchmaterial; Tunneldienstbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausbau des Schienenverkehrs zwischen Karlsruhe und Basel durch viergleisigen Ausbau; Geltendmachung eines Planungsmangels durch eine Gemeinde; Festschreibung einer bestimmten Bauweise ohne Sprengungen für den Bau eines Eisenbahntunnels; Anforderungen an eine feste ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 3; ; GG Art. 28 Abs. 2; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 1; ; VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2; ; VwVfG § 74 Abs. 3; ; VwVfG § 75 Abs. 1 Satz 1; ; AEG § 18 Abs. 1 Satz 2; ; AEG § 20 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planung - Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel, Katzenberg-Tunnel, Planfeststellung, Gemeinde, Planungshoheit, Konkretisierung, Präklusion, Rettungskonzept, Tunnelbauweise, Sprengungen, Ausbruchmaterial, Abtransport, öffentliches Straßennetz, Förderband, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Vierspuriger Ausbau der Rheintalbahn Karlsruhe - Basel im Abschnitt Schliengen - Efringen-Kirchen - Eimeldingen zulässig

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlung über Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 408/03
    Hierdurch entstehen den Betroffenen insofern keine Nachteile, als sich gegebenenfalls der nach § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG erforderliche Nachweis, dass sich die Annahmen der Planungsbehörde nicht bestätigt haben, desto früher führen lässt, je kürzer der Prognosezeitraum bemessen ist (vgl. zu alldem BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 A 10.95 - NVwZ 1996, 1006 = UPR 1996, 346).

    Vor diesem Hintergrund ist es naheliegend, wenn nicht gar geboten, bei einem Vorhaben, das wie die Neu- und Ausbaustrecke Karlsruhe - Basel einschließlich des umstrittenen Planungsabschnitts im vordringlichen Bedarfsplan enthalten ist, auch für die Frage des zu gewährenden Immissionsschutzes auf denselben Zeitpunkt abzustellen (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 A 10.95 - a.a.O., Urt. v. 01.10.1997 - 11 A 10.06 - DVBl. 1998, 330 und Urt. v. 03.03.1999 - 11 A 9.07 - NVwZ-RR 1999, 729 = UPR 1999, 388).

  • BVerwG, 03.07.1996 - 11 A 64.95

    Verwaltungsverfahrensrecht: Auslegung von Plänen im Planfeststellungsverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 408/03
    Der Senat verkennt nicht die damit gegebene "Ungleichbehandlung" der vom planfestgestellten Abschnitt 9.1 Immissionsbetroffenen - wie der Kläger - gegenüber den von der laufenden Planung für den Folgeabschnitt 9.2 betroffenen Bürgern hinsichtlich des für die Emissionsermittlung bedeutsamen Parameters "Zugaufkommen", zumal im Eisenbahnrecht - im Gegensatz zum Straßenrecht - für die einzelnen Planungsabschnitte eine jeweils selbständige Verkehrsfunktion nicht Voraussetzung ist und naturgemäß auch gar nicht verlangt werden kann (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 03.07.1996 - 11 A 64.95 - NVwZ 1997, 391 = UPR 1997, 31).

    Wie die isolierte Betrachtung der einzelnen Planungsabschnitte es ausschließt, dass Einwendungen, die in einem Planfeststellungsverfahren erhoben worden sind, damit zugleich als in allen oder einzelnen folgenden Abschnitten erhoben anzusehen wären (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.1996 - 11 A 64.95 - a.a.O.), so kann eine Unzulänglichkeit der einem planfestgestellten Abschnitt zugrunde liegenden Verkehrsprognose nicht allein mit der höheren Verkehrsbelastung begründet werden, die in einem anschließenden, noch in der Planung befindlichen Abschnitt des Gesamtvorhaben Grundlage für die Immissionsprognose ist.

  • BVerwG, 12.02.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Umfang des fernstraßenrechtlichen Einwendungsausschlusses

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 408/03
    Die Vorschrift normiert eine materielle Verwirkungspräklusion, die sich nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung auch auf ein nachfolgendes verwaltungsgerichtliches Verfahren erstreckt, in dem sie als zwingendes Recht von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.02.1996 - 4 A 38.95 - NVwZ 1997, 171 = DÖV 1996, 608 sowie ständige Rechtsprechung des erk. Senats).

    Zu der dem Betroffenen mit dem Einwendungsausschluss auferlegten Mitwirkungslast gehört es, dass seine Einwendungen zumindest erkennen lassen, welche seiner Rechtsgüter er als gefährdet ansieht; er muss diese Rechtsgüter bezeichnen und die Beeinträchtigungen darlegen; die Einwendungen müssen erkennen lassen, in welcher Hinsicht Bedenken gegen die Planung - aus der Sicht des Einwenders - bestehen könnten; das Vorbringen muss so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.02.1996 - 4 A 38.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99

    Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 408/03
    Diese (verfassungs-)rechtliche Einordnung gilt allerdings nicht für die Klägerin zu 1, da eine Gemeinde nicht Grundrechtsträgerin ist und sich deshalb nicht auf den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG berufen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.01.2001 - 11 A 12.99 - m.w.N., NVwZ 2001, 1160 - DÖV 2001, 692).

    Auch wenn die Planfeststellungsbehörde auf bauleitplanerisch noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde abwägend soweit wie möglich Rücksicht nehmen muss, nämlich in der Weise, dass durch die Fachplanung von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötigerweise "verbaut" werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.01.2001 - 4 A 12.99 - NVwZ 2001, 1160 = DÖV 2001, 692), liegt kein Abwägungsmangel vor.

  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95

    Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 408/03
    Eine wehrfähige Rechtsposition ist ferner das einer Gemeinde zustehende Eigentum an Grundstücken, auch wenn dieses nur einfach-gesetzlich gewährleistet ist und nicht dem Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG unterfällt, weshalb - mangels enteignungsrechtlicher Vorwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses - auch insoweit kein Anspruch auf eine umfassende objektiv-rechtliche Planprüfung besteht, wie sie ein privater planbetroffener Eigentümer verlangen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.03.1995 - 11 VR 2.95 - NVwZ 1995, 905 = UPR 1995, 268).

    Eine Stellungnahme im Rahmen der Behördenbeteiligung reicht dazu jedenfalls dann nicht aus, wenn sie erst nach Ablauf der Einwendungsfrist bei der Anhörungsbehörde eingeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.03.1995 - 11 VR 2.95 - UPR 1995, 268).

  • BVerwG, 05.12.1996 - 11 VR 8.96

    Recht des Schienenverkehrs - Ausweisung im Bundesschienenwegegesetz als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 408/03
    Dieser können nicht deshalb wehrfähige Rechte zustehen, weil der Allgemeinheit oder (einzelnen) Privatpersonen - die ihre Rechte selbst geltend zu machen haben - ein Schaden droht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.12.1996 - 11 VR 8.96 - NVwZ-RR 1997, 339).

    Insoweit hätten die (Immissions-)Betroffenen ihre Abwehrrechte selbst geltend zu machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.12.1996 - 11 VR 8.96 - a.a.O.), wie dies auch der Kläger des Verfahrens 5 S 402/03 tut.

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 408/03
    Dabei unterliegt die Zuordnung eines Sachverhalts zu einem der genannten drei Bereiche nicht dem behördlichen Ermessen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 = NVwZ 2001, 429).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 408/03
    Er führt daher nicht - wie beantragt - zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO und auch nicht - was vom Antrag mit erfasst wäre - zur Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit nach § 20 Abs. 7 Satz 2 AEG (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 19.94 - NVwZ 1996, 1016 = DVBl. 1996, 907), da er durch "schlichte" Planergänzung behoben werden kann.
  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 408/03
    Da die Zuordnung eines Sachverhalts zu einem der drei genannten (Prognose-)Bereiche nicht dem planerischen Ermessen unterliegt und zudem ein entsprechender Vorbehalt nach § 74 Abs. 3 VwVfG die nach § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG aktuell zu treffende (Schutzauflagen-)Entscheidung nicht tangiert bzw. nicht tangieren kann, ist er insoweit auch nicht nach den sonst für einen Entscheidungsvorbehalt nach § 74 Abs. 3 VwVfG geltenden Abwägungsmaßstäben, insbesondere mit Blick auf das Gewicht des vorbehaltenen Belangs für eine "Rückwirkung" auf die Planungsentscheidung (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 03.05.1997 - 11 A 25.95 - BVerwGE 104, 123 = NVwZ 1998, 513), zu beurteilen.
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 408/03
    Dass mit dem Verfahren BüG eine solche dauerhafte Lärmminderung erzielt werden kann, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.2000 - 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 = NVwZ 2001, 71 = DVBl. 2000, 1342).
  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

  • BVerwG, 13.11.2001 - 9 B 57.01

    Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

  • BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 94.95

    Anforderungen an den Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses -

  • BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96

    Schienenverkehrsrecht - Konflikt um die Offenhaltung oder Schließung eines

  • VGH Bayern, 10.08.1999 - 22 A 96.40055
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1885/99

    Planfeststellungsverfahren: Präklusion von Einwendungen

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 402/03

    Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1994 - 5 S 1648/94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Konzentrationswirkung; Abwägung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2000 - 8 C 11634/98

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme von Privatgrundstücken als Ablagerungsflächen

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 8 S 1892/97

    Straßenbauvorhaben: Enteignung von Grundstücken - Seitenablage von Bodenaushub

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2011 - 5 S 2100/11

    Zur Beteiligung von Naturschutzvereinigungen an Planfeststellungsverfahren -

    Es wird im Rahmen der Begründetheitsprüfung noch näher auszuführen sein, dass auch Baubehelfsmaßnahmen unter Umständen im Planfeststellungsverfahren zu bewältigen sind (BVerwG, Beschl. v. 26.11.1991 - 7 C 16.89 -, UPR 1992, 154, juris Rdnr. 8,9; Urt. v. 11.04.2002 - 4 A 22.01 -, UPR 2002, 390, juris Rdnr. 22 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.02.2004 - 5 S 408/03 -, UPR 2004, 360 [nur Leits.], juris Rdnr. 102).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2004 - 1 C 10517/04

    Auswirkungen eines wasserstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses auf das

    Aufgrund der aus § 75 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz VwVfG folgenden Konzentrationswirkung des wasserstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (vgl. S. 32 des Planfeststellungsbeschlusses unter II 2 und dazu Friesecke, a.a.O., § 14 Rdnrn. 1 und 38) ist eine derartige abfallrechtliche Planfeststellung jedoch nicht erforderlich (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. Februar 2004 - 5 S 408/03 - UPR 2004, 360 - Leitsätze 4 und 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2004 - 1 C 10517/04
    Aufgrund der aus § 75 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz VwVfG folgenden Konzentrationswirkung des wasserstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (vgl. S. 32 des Planfeststellungsbeschlusses unter II 2 und dazu Friesecke, a.a.O., § 14 Rdnrn. 1 und 38) ist eine derartige abfallrechtliche Planfeststellung jedoch nicht erforderlich (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. Februar 2004 - 5 S 408/03 - UPR 2004, 360 - Leitsätze 4 und 5).
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