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   LAG Niedersachsen, 19.12.2005 - 5 Sa 1326/04   

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https://dejure.org/2005,8931
LAG Niedersachsen, 19.12.2005 - 5 Sa 1326/04 (https://dejure.org/2005,8931)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.12.2005 - 5 Sa 1326/04 (https://dejure.org/2005,8931)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Dezember 2005 - 5 Sa 1326/04 (https://dejure.org/2005,8931)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Altersteilzeit in der Insolvenz nach Betriebsübergang

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche aus einem Altersteilzeitverhältnis; Übergang eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses bei Übernahme eines Betriebes nach Insolvenzseröffnung durch den Arbeitgeber ; Arbeitsentgelt für einen Teil der Freistellungsphase; Verpflichtung des Arbeitgebers zur ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 366; ; BGB § 613 a; ; InsO § 55

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Alterteilzeitverhältnis bei Betriebsübergang nach Insolvenzeröffnung - Einstandspflichten von Arbeitgeber und Insolvenzverwalter - Erfüllungswirkung von Arbeitgeberzahlungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Auszüge)

    Altersteilzeit, Insolvenz, Betriebsübergang

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.12.2005 - 5 Sa 1326/04
    Bei dieser "spiegelbildlichen" Zuordnung nach der Rechtsprechung des BAG (19.10.2004 - 9 AZR 647/03) handelt es sich bei geometrischer Betrachtung auf derselben Zeitachse um eine Parallelverschiebung.

    Jedenfalls müsse die Beklagte nach der Rechtsprechung des BAG vom 19.10.2004 (9 AZR 647/03) die letzten fünf Monate des Arbeitsverhältnisses vergüten, nämlich die Monate von September 2004 bis Januar 2005.

    Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis werden nach § 108 Abs. 2 InsO Insolvenzforderungen, wenn es sich um solche "für" die Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens handelt (BAG 19.10.2004 - 9 AZR 647/03 AP InsO § 55 Nr. 5 = EzA § 55 InsO Nr. 6 unter II 2 der Gründe).

    Dagegen kommt es nicht darauf an, wann der Arbeitnehmer die Zahlungen verlangen kann (BAG 19.10.2004 - 9 AZR 647/03 AP InsO § 55 Nr. 5 = EzA § 55 InsO Nr. 6 unter II 2, 3 der Gründe).

    Der Anspruch darauf ist damit im insolvenzrechtlichen Sinne "für" diese Zeit geschuldet (BAG 19.10.2004 - 9 AZR 647/03 AP InsO § 55 Nr. 5 = EzA § 55 InsO Nr. 6 unter II 2 a der Gründe).

    Das ist von Bedeutung für die konkrete Bemessung der Höhe des Entgelts, ändert jedoch nichts an dessen Rechtscharakter als Arbeitsentgelt (vgl. BAG 19.10.2004 - 9 AZR 647/03 AP InsO § 55 Nr. 5 = EzA § 55 InsO Nr. 6 unter II 5 der Gründe).

    Das entspricht der Regel des § 366 BGB, wonach eine Erfüllungsleistung zuerst auf die älteste Forderung zu zahlen ist (BAG 19.10.2004 - 9 AZR 647/03 AP InsO § 55 Nr. 5 = EzA § 55 InsO Nr. 6 unter II 5 des Gründe).

    Auch wenn zu diesem Zeitpunkt das Urteil des BAG vom 19.10.2004 (9 AZR 647/03) über die "spiegelbildliche" Zahlungspflicht bekannt war, lässt die Rücknahme der Berufung nicht den Schluss zu, die Beklagte habe damit eine Zahlung auf die Verbindlichkeit des Insolvenzverwalters vorgenommen.

  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 459/01

    Betriebsübergang - Insolvenzverfahren - Insolvenzgeld

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.12.2005 - 5 Sa 1326/04
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (st. Rspr. des Senats im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 11.03.1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 (Ayse Süzen); vgl. zB BAG 20.06.2002 - 8 AZR 459/01 - AP InsO § 113 Nr. 10, zu II. 3 a aa der Gründe).

    Einer besonderen Übertragung einer irgendwie gearteten Leitungsmacht bedarf es neben dem Merkmal der Fortführung des Betriebes nicht (vgl. BAG 20.06.2002 - 8 AZR 459/01 - AP InsO § 113 Nr. 10, zu II. 3 a dd der Gründe).

    Entscheidend ist nur, ob die unterschiedlichen Rechtsgeschäfte darauf gerichtet sind, eine funktionsfähige betriebliche Einheit zu übernehmen (BAG 20.06.2002 - 8 AZR 459/01 - AP InsO § 113 Nr. 10, zu II. 3 b cc der Gründe).

    Die Verteilungsgrundsätze des Konkursverfahrens seien daher vorrangig, § 613 a BGB sei insoweit teleologisch zu reduzieren (BAG 17. Januar 1980 aaO, zu II 3 c der Gründe; BAG 20.06.2002 - 8 AZR 459/01 - AP InsO § 113 Nr. 10, zu II. 5 a der Gründe).

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.12.2005 - 5 Sa 1326/04
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (st. Rspr. des Senats im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 11.03.1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 (Ayse Süzen); vgl. zB BAG 20.06.2002 - 8 AZR 459/01 - AP InsO § 113 Nr. 10, zu II. 3 a aa der Gründe).
  • LAG Hamm, 13.10.2006 - 4 Sa 180/06

    Altersteilzeitverhältnis, Betriebsübergang, Freistellungsphase, Insolvenz

    Dem gegenüber sieht die ganz herrschende Meinung keine Notwendigkeit, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB in dieser Weise einschränkend auszulegen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2003 - 12 (15) Sa 1205/03 = ZInsO 2004, 823; LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2003 - 12 Sa 1202/03 = NZA-RR 2004, 288 ff.; LAG Niedersachsen, Urteil vom 19.12.2005 - 5 Sa 1326/04 - Juris; ErfKomm/Rolfs, 6. Aufl. 2006, § 8 ATG Rdnr. 9; ErfKomm/Preis, § 613a BGB Rdnr. 67; MünchKomm/Müller-Glöge, Bd. 4, 4. Aufl. 2005, § 613a BGB Rdnr. 83; HWK-Willemsen/Müller-Bonnani, 2. Aufl. 2006, § 613a BGB Rdnr. 222a; Palandt/Weidenkaff, 65. Aufl. 2006, § 613a BGB Rdnr. 5; Küttner/Kreitner, Personalhandbuch 2006 "Betriebsübergang" Rdnr. 3).

    Das entspricht der Regel des § 366 BGB, wonach eine Erfüllungsleistung zuerst auf die älteste Forderung zu zahlen ist (BAG, Urteil vom 19.10.2004 - 9 AZR 647/03 = NZA 2005, 408 ff.; BAG, Urteil vom 19.10.2004 - 9 AZR 645/03 = NZA 2005, 527 ff.; LAG Niedersachsen, Urteil vom 19.12.2005 - 5 Sa 1326/04, Juris; a.A. zur Fälligkeit der Zahlungsansprüche: LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.01.2006 - 2 Sa 418/05 = NZA-RR 2006, 293 f.).

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