Weitere Entscheidung unten: LAG Düsseldorf, 03.02.2011

Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 04.08.2011 - 5 Sa 1351/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,47171
LAG Niedersachsen, 04.08.2011 - 5 Sa 1351/10 (https://dejure.org/2011,47171)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.08.2011 - 5 Sa 1351/10 (https://dejure.org/2011,47171)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. August 2011 - 5 Sa 1351/10 (https://dejure.org/2011,47171)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zahlungsklagen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 1 AGG; § 15 Abs. 2 AGG; § 22 AGG
    Indizwirkung von Verfahrensverstößen bei der Stellenbesetzung; Entschädigungsklage wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung im Auswahlverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Indizwirkung von Verfahrensverstößen bei der Stellenbesetzung; Entschädigungsklage wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung im Auswahlverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 15 Abs. 1; AGG § 15 Abs. 2; AGG § 22
    Indizwirkung von Verfahrensverstößen bei der Stellenbesetzung; unbegründete Entschädigungsklage wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung im Auswahlverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.08.2011 - 5 Sa 1351/10
    Dies ist der Fall, wenn die vorgetragenen Tatsachen aus objektiver Sicht nach allgemeiner Lebenserfahrung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass die Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Merkmals erfolgt ist (BAG, Urteil vom 17.08.2010, AZ: 9 AZR 839/08 - Juris).

    Die vom Prozessbevollmächtigten der Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 17.08.2010, AZ: 9 AZR 839/08 - NZA 2011, 153 bis 159) zeigt dies eindrucksvoll: Entscheidend stellte dort das höchste deutsche Gericht für Arbeitssachen darauf ab, die Beklagte habe gegen die besonderen Förderungspflichten, die für Schwerbehinderte gelten, verstoßen (Verstoß gegen § 81 Abs. 1 Satz 1 und Satz 6 SGB IX; Randnummer 36 der Entscheidung).

    Allerdings ist dieses Indiz nicht geeignet, nach "allgemeiner Lebenserfahrung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen zu lassen, dass die Benachteiligung wegen eines in §§ 1 genannten Merkmals erfolgt sei" (BAG, Urteil vom 17.08.2010, a.a.O.).

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 636/08

    Bewerbung - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.08.2011 - 5 Sa 1351/10
    Ein solcher Schadensersatzanspruch setzt voraus, dass jede andere Einstellung als die der Klägerin verfahrensfehlerhaft gewesen sei, d. h. dass das beklagte Land nur ihr die ausgeschriebene Stelle hätte übertragen dürfen (vgl. BAG, Urteil vom 24.09.2009; AZ: 8 AZR 636/08 - EZA-Nr. 3 zu § 15 AGG).
  • VG Berlin, 18.04.2018 - 28 K 6.14

    Benachteiligung/Diskriminierung aufgrund des Alters, der Religion und der

    Denn Verfahrensfehler im Auswahlverfahren haben eine indizielle Bedeutung nur, wenn sie Bezug zu einem der in § 1 AGG genannten Merkmale aufweisen (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 04. August 2011 - 5 Sa 1351/10 -).
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 03.02.2011 - 5 Sa 1351/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13217
LAG Düsseldorf, 03.02.2011 - 5 Sa 1351/10 (https://dejure.org/2011,13217)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.02.2011 - 5 Sa 1351/10 (https://dejure.org/2011,13217)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - 5 Sa 1351/10 (https://dejure.org/2011,13217)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Benachteiligung, Teilzeitkraft, kirchliche Einrichtung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 4 TzBfG, AVR-Caritas
    Benachteiligung, Teilzeitkraft, kirchliche Einrichtung

  • Wolters Kluwer

    Nichtige Herabsetzung der Vergütung für Teilzeitkräfte des Caritasverbandes; Zahlungsklage einer teilzeitbeschäftigten Betreuerin bei Verstoß gegen Benachteiligungsverbot

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 4 TzBfG, AVR-Caritas
    Benachteiligung, Teilzeitkraft, kirchliche Einrichtung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Nichtige Herabsetzung der Vergütung für Teilzeitkräfte des Caritasverbandes; Zahlungsklage einer teilzeitbeschäftigten Betreuerin bei Verstoß gegen Benachteiligungsverbot

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    AVR und Teilzeitbeschäftigte bei kirchlichen Trägern

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94

    Arbeitnehmerstatus: Tankwart; Arbeitentgelt: Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.02.2011 - 5 Sa 1351/10
    Dass der Arbeitnehmer infolge des geringeren Umfangs seiner Arbeitsverpflichtung sozialversicherungsrechtlich anders als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer behandelt werden kann, hat keinen Einfluss auf den Wert seiner Arbeitsleistung (vgl. hierzu: BAG 12.06.1996 - 5 AZR 960/94 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Werksstudent; LAG Hamm 18.03.2009 - 6 Sa 1214/08 - AIB 2009, 133).

    Nach dieser Begründung wird nämlich letztlich das Geschlecht das maßgebende Differenzierungsmerkmal, was mit Art. 3 Abs. 3 GG nicht zu vereinbaren ist (BAG 25.04.2007, a. a. O.; BAG 12.06.1996 - a. a. O.; BAG 01.11.1995 - 5 AZR 84/94 - BAGE 81, 233).

  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 710/07

    Befristung - Tariföffnungsklausel - Kirche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.02.2011 - 5 Sa 1351/10
    Betrifft das die Freiheit der Kirchen einschränkende Gesetz keine rein innerkirchlichen Angelegenheiten, ist der im Grundgesetz angelegten Wechselwirkung von Kirchenfreiheit und Schrankenzweck durch entsprechende Güterabwägung Rechnung zu tragen, wobei bei der Interpretation des Individualarbeitsrechts dem Selbstverständnis der Kirchen ein besonderes Gewicht beizumessen ist (vgl. zu allem: BAG 25.03.2009 - 7 AZR 710/07 - AP Nr. 59 zu § 14 TzBfG mit vielfältigen Nachweisen insbesondere auch auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    1.2Bei den im kirchlich-diakonischen Bereich tätigen Religionsgemeinschaften kommt nach Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV hinzu, dass die ihnen zustehende Freiheit bei der Ordnung ihrer Angelegenheiten auch die weitgehende inhaltliche Ausgestaltung der kirchlichen Arbeitsverhältnisse durch die auf dem dritten Weg zustande gekommenen Arbeitsrechtsregelungen als eigene Angelegenheiten umfasst (BAG 25.03.2009, a. a. O.).

  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 160/05

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsverpflichtung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.02.2011 - 5 Sa 1351/10
    Sind aber Tarifverträge allein daraufhin zu untersuchen, ob sie gegen die Verfassung, gegen anderes höherrangiges zwingendes Recht oder gegen die guten Sitten verstoßen, gilt dies gleichermaßen für die AVR des beklagten Vereins (BAG 17.11.2005 - 6 AZR 160/05 - NZA 2006, 872).
  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08

    Ausschluss einer Ausgleichszulage für Teilzeitbeschäftigte wegen Absenkung einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.02.2011 - 5 Sa 1351/10
    Eine unterschiedliche Behandlung von Teilzeitbeschäftigten kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn sich ihr Grund aus dem Verhältnis von Leistungszweck und Umfang der Teilzeitarbeit herleiten lässt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 05.08.2009 - 10 AZR 634/08 - AP Nr. 21 zu § 4 TzBfG).
  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 84/94

    Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.02.2011 - 5 Sa 1351/10
    Nach dieser Begründung wird nämlich letztlich das Geschlecht das maßgebende Differenzierungsmerkmal, was mit Art. 3 Abs. 3 GG nicht zu vereinbaren ist (BAG 25.04.2007, a. a. O.; BAG 12.06.1996 - a. a. O.; BAG 01.11.1995 - 5 AZR 84/94 - BAGE 81, 233).
  • LAG Hessen, 05.08.2009 - 6 Sa 1214/08

    Berechnungsgrundlage einer Sozialplanabfindung - Geltungsbereich einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.02.2011 - 5 Sa 1351/10
    Dass der Arbeitnehmer infolge des geringeren Umfangs seiner Arbeitsverpflichtung sozialversicherungsrechtlich anders als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer behandelt werden kann, hat keinen Einfluss auf den Wert seiner Arbeitsleistung (vgl. hierzu: BAG 12.06.1996 - 5 AZR 960/94 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Werksstudent; LAG Hamm 18.03.2009 - 6 Sa 1214/08 - AIB 2009, 133).
  • LAG Hamm, 29.07.2011 - 18 Sa 2049/10

    Vergütung geringfügig Beschäftigter in kirchlichen Einrichtungen; Benachteiligung

    Kirchliche Arbeitsvertragsregelungen, die nicht auf dem Verfahren des Dritten Weges zustande gekommen, sondern durch ein erzbischöfliches Dekret in Kraft gesetzt worden sind, verstoßen gegen § 4 Abs. 1 TzBfG, falls geringfügig Beschäftigte nach diesen Arbeitsvertragsregelungen ein geringeres Entgelt als das Bruttoentgelt vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter erhalten sollen (ebenso LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2011 - 5 Sa 1351/10).

    Der Inhalt kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen ist an übergeordnetes Recht und damit auch an das Benachteiligungsverbot des § 4 Abs. 1 TzBfG gebunden (so auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2011 - 5 Sa 1351/10).

    Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte (LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2011 - 5 Sa 1351/10; Hanau, DB 2005, 946, 947 f.; Sievers, 3. Auflage 2010, § 4 TzBfG Rn. 40; wohl auch Thüsing, ZTR 2005, 118, 121).

    Das ist bei einem erzbischöflichen Dekret nicht der Fall (so auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2011 - 5 Sa 1351/10).

    Im Hinblick auf erzbischöfliche Dekrete fehlt es an Verfahrensregeln, die einen gleichgewichtigen Einfluss der Arbeitnehmerseite auf die Entscheidungsfindung und den Inhalt der getroffenen Arbeitsvertragsregelungen sicherstellen (so auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2011 - 5 Sa 1351/10).

  • ArbG Essen, 08.01.2015 - 5 Ca 1987/14

    Feststellungsbegehren einer geringfügig Beschäftigten bzgl. des Zahlungsanspruchs

    Es handelt sich um eine Spezialregelung gegenüber dem allgemeinen Benachteiligungsverbot nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, wobei die in § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG vorgesehene Rechtfertigungsmöglichkeit durch sachliche Gründe auch für § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG gilt (LAG Hamm v. 29.07.2011 - 18 Sa 2049/10 - juris; LAG Düsseldorf v. 03.02.2011 - 5 Sa 1351/10 - juris).
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