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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2019 - 5 Sa 25/19   

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https://dejure.org/2019,44513
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2019 - 5 Sa 25/19 (https://dejure.org/2019,44513)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.10.2019 - 5 Sa 25/19 (https://dejure.org/2019,44513)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. Oktober 2019 - 5 Sa 25/19 (https://dejure.org/2019,44513)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 37 Abs 4 BetrVG, § 78 S 2 BetrVG
    Anpassung der Vergütung eines Betriebsratsmitglieds - betriebsübliche berufliche Entwicklung

  • IWW

    § 37 Abs. 4 BetrVG, § ... 78 Satz 2 BetrVG, § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 37 Abs. 4 Satz 2 BetrVG, § 611a BGB, § 78 Satz 1 BetrVG, Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrag, § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall, § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall, § 97 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 4 ; BetrVG § 78 S. 2
    Betriebsratsmitglied; berufliche Entwicklung; betriebsüblich; Betriebsratstätigkeit; Benachteiligung; Beförderung; Freistellung - Anpassung der Vergütung eines Betriebsratsmitglieds - berufliche Entwicklung

  • rechtsportal.de

    BGB § 611a
    Beachtung der betriebsüblichen beruflichen Entwicklung bei freigestellten Betriebsratsmitgliedern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anpassung der Vergütung eines Betriebsratsmitglieds - berufliche Entwicklung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 205/15

    Anpassung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2019 - 5 Sa 25/19
    Nach § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, der das Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG konkretisiert (BAG, Urteil vom 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 - Rn. 16, juris = NZA 2017, 935), darf das Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats einschließlich eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der Amtszeit nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung.

    Nach dem Zweck der Vorschrift, das Betriebsratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der Betriebsratstätigkeit zu schützen, kommt es vielmehr darauf an, ob die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds während der Dauer seiner Betriebsratstätigkeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückgeblieben ist (BAG, Urteil vom 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 - Rn. 15, juris = NZA 2017, 935).

    Nicht ausreichend ist es somit, dass das Betriebsratsmitglied bei der Amtsübernahme in seiner bisherigen beruflichen Entwicklung einem vergleichbaren Arbeitnehmer vollkommen gleichgestanden hat oder die Besserstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Arbeitnehmer auf individuellen, nur auf diese bzw. diesen Arbeitnehmer persönlich zugeschnittenen Gründen beruht (BAG, Urteil vom 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 - Rn. 16, juris = NZA 2017, 935; BAG, Urteil vom 04. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 22, juris = NZA 2016, 1339).

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2019 - 5 Sa 25/19
    Nicht ausreichend ist es somit, dass das Betriebsratsmitglied bei der Amtsübernahme in seiner bisherigen beruflichen Entwicklung einem vergleichbaren Arbeitnehmer vollkommen gleichgestanden hat oder die Besserstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Arbeitnehmer auf individuellen, nur auf diese bzw. diesen Arbeitnehmer persönlich zugeschnittenen Gründen beruht (BAG, Urteil vom 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 - Rn. 16, juris = NZA 2017, 935; BAG, Urteil vom 04. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 22, juris = NZA 2016, 1339).

    Ein Betriebsratsmitglied, das nur infolge der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann daher den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (BAG, Urteil vom 04. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 30, juris = NZA 2016, 1339; BAG, Urteil vom 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - Rn. 18, juris = ZTR 2006, 285).

    Gleichwohl kann in einem solchen Fall ein fiktiver Beförderungsanspruch des Amtsinhabers bestehen, wenn das Fehlen von feststellbarem aktuellen Fachwissen gerade aufgrund der Freistellung eingetreten ist (vgl. BAG, Urteil vom 04. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 31, juris = NZA 2016, 1339; BAG, Urteil vom 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - Rn. 20, juris = ZTR 2011, 56 zum Personalvertretungsrecht).

  • BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - betriebsübliche berufliche Entwicklung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2019 - 5 Sa 25/19
    Ein Betriebsratsmitglied, das nur infolge der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann daher den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (BAG, Urteil vom 04. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 30, juris = NZA 2016, 1339; BAG, Urteil vom 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - Rn. 18, juris = ZTR 2006, 285).
  • BAG, 14.07.2010 - 7 AZR 359/09

    Vergütungsansprüche eines Personalratsmitglieds

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2019 - 5 Sa 25/19
    Gleichwohl kann in einem solchen Fall ein fiktiver Beförderungsanspruch des Amtsinhabers bestehen, wenn das Fehlen von feststellbarem aktuellen Fachwissen gerade aufgrund der Freistellung eingetreten ist (vgl. BAG, Urteil vom 04. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 31, juris = NZA 2016, 1339; BAG, Urteil vom 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - Rn. 20, juris = ZTR 2011, 56 zum Personalvertretungsrecht).
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