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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.09.2007 - 5 SaGa 17/07   

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https://dejure.org/2007,13730
LAG Rheinland-Pfalz, 17.09.2007 - 5 SaGa 17/07 (https://dejure.org/2007,13730)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.09.2007 - 5 SaGa 17/07 (https://dejure.org/2007,13730)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. September 2007 - 5 SaGa 17/07 (https://dejure.org/2007,13730)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzung einer vorübergehenden Absenkung der Arbeitszeit bei konkreter Arbeitszeitverteilung im Wege einer einstweiligen Verfügung; Möglichkeit des Erlasses einer einstweiligen Verfügung bei schuldhafter Herbeiführung der Eilbedürftigkeit durch den Verfügungskläger

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935 § 940; TzBfG § 8
    Unbegründeter Eilantrag auf Teilzeitbeschäftigung nach Elternzeit - selbstverschuldete Eilbedürftigkeit durch langes Zuwarten in Kenntnis der häuslichen Umstände

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LAG Hamburg, 23.08.2016 - 4 SaGa 1/16

    Einstweilige Verfügung - Gewährung von Urlaub und Teilzeit - Verfügungsgrund -

    Hat der Antragsteller selbst einen größeren Zeitablauf in Kauf genommen, ohne einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, ist wegen so genannter Selbstwiderlegung ein Verfügungsgrund zu verneinen (vgl. Hessisches LArbG Beschluss vom 29. Juli 2010 - 9 TaBVGa 116/10 -, Rn. 27, Juris; LArbG Rheinland-Pfalz Urteil vom 17. September 2007 - 5 SaGa 17/07 - Rn. 26, Juris; LArbG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 25. Mai 2007 - 6 TaBVGa 6/07 - Rn. 19, Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 3 SaGa 8/20

    Einstweilige Verfügung - Unterlassung Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen

    An den für eine Leistungsverfügung in Betracht kommenden Verfügungsgrund, die Abwendung wesentlicher Nachteile i.S.d. § 940 ZPO, sind daher besonders strenge Anforderungen zu stellen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 17.09.2007 - 5 SaGa 17/07).
  • LAG Düsseldorf, 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12

    Einstweilige Verfügung; Entfallen des Berfügungsgrundes infole Zuwartens

    2.Die Eilbedürftigkeit und damit der Verfügungsgrund entfallen jedoch, wenn der Verfügungskläger durch zu langes Zuwarten die Dringlichkeit, die Angelegenheit vorläufig durch eine einstweilige Leistungsverfügung zu regeln, selbst widerlegt hat (LAG Frankfurt 05.07.2006 - 2 SaGa 632/06, juris Rn. 21; LAG Rheinland-Pfalz 17.09.2009 - 5 SaGa 17/07, juris Rn. 26).
  • LAG Hamm, 28.12.2016 - 6 SaGa 17/16

    Verfügungsantrag auf den Erlass einer Befriedigungsverfügung; Auslegung des

    Habe der Arbeitnehmer selbst einen größeren Zeitablauf in Kauf genommen, ohne einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, sei wegen der Selbstwiderlegung ein Verfügungsgrund zu verneinen (Hessisches LAG 29.07.2010 - 9 TaBVGa 116/10; LAG Rheinland-Pfalz 17.09.2007 - 5 SaGa 17/07; LAG Rheinland-Pfalz 25.05.2007 - 6 TaBVGa 6/07).
  • LAG Hessen, 17.12.2019 - 15 SaGa 1242/19

    Strenge Anforderungen an den Verfügungsgrund im einstweiligen

    Die Eilbedürftigkeit und damit der Verfügungsgrund entfallen jedoch, wenn der Antragsteller durch zu langes Zuwarten die Dringlichkeit, die Angelegenheit vorläufig durch eine einstweilige Leistungsverfügung zu regeln, selbst widerlegt hat (Hess. LAG 5. Juli 2006 - 2 SaGa 632/06, juris Rn. 21; LAG Rheinland-Pfalz 17. September 2009 - 5 SaGa 17/07, juris Rn. 26).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2021 - 3 SaGa 4/21

    Einstweilige Verfügung - Verfügungsgrund - Grundsatz der Selbstwiderlegung -

    An den für eine Leistungsverfügung in Betracht kommenden Verfügungsgrund, d. h. die Abwendung wesentlicher Nachteile i. S: d. § 940 ZPO, sind folglich besonders strenge Anforderungen zu stellen (LAG Rheinland-Pfalz 17.09.2007 - 5 SaGa 17/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2021 - 3 SaGa 6/21

    Einstweilige Verfügung - Verfügungsgrund - Grundsatz der Selbstwiderlegung -

    An den für eine Leistungsverfügung in Betracht kommenden Verfügungsgrund, d. h. die Abwendung wesentlicher Nachteile i. S: d. § 940 ZPO, sind folglich besonders strenge Anforderungen zu stellen (LAG Rheinland-Pfalz 17.09.2007 - 5 SaGa 17/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2021 - 3 SaGa 5/21

    Einstweilige Verfügung - Verfügungsgrund - Grundsatz der Selbstwiderlegung -

    An den für eine Leistungsverfügung in Betracht kommenden Verfügungsgrund, d. h. die Abwendung wesentlicher Nachteile i. S: d. § 940 ZPO, sind folglich besonders strenge Anforderungen zu stellen (LAG Rheinland-Pfalz 17.09.2007 - 5 SaGa 17/07).
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