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   BGH, 18.03.1998 - 5 StR 1/98   

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BGH, 18.03.1998 - 5 StR 1/98 (https://dejure.org/1998,9842)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1998 - 5 StR 1/98 (https://dejure.org/1998,9842)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1998 - 5 StR 1/98 (https://dejure.org/1998,9842)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 721/94

    Bande - Bandenmitgliedschaft - Besonderes Persönliches Merkmal - Bandendiebstahl

    Auszug aus BGH, 18.03.1998 - 5 StR 1/98
    Damit fehlte der Angeklagten ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB (vgl. BGH StV 1995, 408), so daß bei ihr lediglich eine Bestrafung wegen Beihilfe zum Diebstahl in Betracht kam.
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 339/99

    Bandendiebstahl des tatortsabwesenden Mittäters I

    a) Die Mitgliedschaft in einer Bande ist nach inzwischen herrschender Meinung ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB (BGH bei Holtz MDR 1978, 624 unter Bezugnahme auf BGHSt - GSSt - 12, 220; BGH StV 1995, 408; NStZ 1996, 128; BGH, Beschl. vom 18. März 1998 5 StR 1/98; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 244 Rdn. 15; Lackner/Kühl StGB 23. Aufl. § 244 Rdn. 7; Herdegen in LK 11. Aufl. § 250 Rdn. 32; Ruß in LK 11. Aufl. § 244 Rdn. 13; Günther in SK-StGB § 250 Rdn. 41; Arzt JuS 1972, 576, 579; Schünemann JA 1980, 393, 395 f.; Schild GA 1982, 55, 83; Wessels/Hillenkamp BT/2 Rdn. 272; abweichend noch BGHSt 8, 205, 208), das in der Person eines jeden Teilnehmers am Diebstahl gegeben sein muß, um eine Strafbarkeit aus § 244 Abs. 1 Nr. 2, § 244a Abs. 1 StGB zu eröffnen.
  • BGH, 22.12.1999 - 3 StR 339/99

    Mittäterschaft beim Bandendiebstahl; Beabsichtigte Aufgabe der bisherigen

    Die Mitgliedschaft in einer Bande ist nach inzwischen herrschender Meinung ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB (BGH bei Holtz MDR 1978, 624 unter Bezugnahme auf BGHSt - GSSt - 12, 220; BGH StV 1995, 408; NStZ 1996, 128; BGH, Beschl. vom 18. März 1998 - 5 StR 1/98; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 244 Rdn. 15; Lackner/Kühl StGB 23. Aufl. § 244 Rdn. 7; Herdegen in LK 11. Aufl. § 250 Rdn. 32; Ruß in LK 11. Aufl. § 244 Rdn. 13; Günther in SK-StGB § 250 Rdn. 41; Arzt JuS 1972, 576, 579; Schünemann JA 1980, 393, 395 f.; Schild GA 1982, 55, 83; Wessels/Hillenkamp BT/2 Rdn. 272; abweichend noch BGHSt 8, 205, 208), das in der Person eines jeden Teilnehmers am Diebstahl gegeben sein muß, um eine Strafbarkeit aus § 244 Abs. 1 Nr. 2, § 244 a Abs. 1 StGB zu eröffnen.
  • BGH, 20.04.1999 - 5 StR 604/98

    Strafzumessung; Verständigungen; Deal; Gemeinschaftlich begangene

    Soweit andere Beteiligte, insbesondere die Mitglieder der Hannoveraner Gruppe, möglicherweise sich eines Bandenschmuggels schuldig gemacht haben, ist auch insoweit eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen Teilnahme hieran nicht gegeben, da der Angeklagte mangels Bandenwillens nicht Mitglied dieser Gruppe gewesen ist; ein Nichtmitglied, gleichgültig, ob am Tatort anwesend oder nicht, kann nicht wegen Bandenschmuggels bzw. Teilnahme daran verurteilt werden, weil die Eigenschaft als Mitglied einer Bande ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 2 StGB darstellt (vgl. BGH, Beschluß vom 18. März 1998 - 5 StR 1/98 - BGH NStZ 1996, 128; StV 1995, 408).
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