Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37) |
| 3. Titel - Täterschaft und Teilnahme (§§ 25 - 31) |
(1) Fehlen besondere persönliche Merkmale (§ 14 Abs. 1), welche die Strafbarkeit des Täters begründen, beim Teilnehmer (Anstifter oder Gehilfe), so ist dessen Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
(2) Bestimmt das Gesetz, daß besondere persönliche Merkmale die Strafe schärfen, mildern oder ausschließen, so gilt das nur für den Beteiligten (Täter oder Teilnehmer), bei dem sie vorliegen.
Rechtsprechung zu § 28 StGB
163 Entscheidungen zu § 28 StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 14.07.2010 - 2 StR 104/10
Beihilfe zur Entziehung Minderjähriger (Bereicherungsabsicht; Tatbegehung gegen ...
- BGH, 29.09.1993 - 2 StR 336/93
Beischlaf unter Verwandten; Verwandtschaft ist kein besonderes persönliches ...
- BGH, 25.01.1995 - 5 StR 491/94
Steuerliche Gestellungspflicht nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist kein ...
- BGH, 08.01.1975 - 2 StR 567/74
- BGH, 27.09.1994 - 1 StR 526/94
- BGH, 01.03.2005 - 2 StR 507/04
Konkursverschleppung (Überzeugungsbildung; Urteilsgründe; Überschuldungsstatus); ...
- BGH, 08.03.2006 - 2 StR 609/05
Beihilfe zum Bandendelikt (strafschärfendes besonderes persönliches Merkmal).
- BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68
Sonderkommando 1005 - Massenmorde durch staatliche Gewalt, Art. 103 Abs. 2 ...
- BGH, 12.07.1994 - 1 StR 300/94
- BGH, 21.03.1995 - 5 StR 71/95
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Literatur im Internet zu § 28 StGB
- Zum Verhältnis von Mord und Totschlag - Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 10.1.2006 – 5 StR 341/05
von Wiss. Mit. Kjell Gasa; Wiss. Mit. Marcus Marlie (Rechtsprechungsanmerkung, PDF-Format)
Der BGH hat eine Trendwende in der Rechtsprechung des zur Systematik der Tötungsdelikte ankündigt, die sich vor allem auf die Anwendung des § 28 StGB auswirken wird.
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Querverweise
- StGB
- Besonderer Teil
- Widerstand gegen die Staatsgewalt
- § 121 (Gefangenenmeuterei)
- Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- § 142 (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
- Falsche uneidliche Aussage und Meineid
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
- § 206 (Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses)
- Straftaten gegen das Leben
- § 211 (Mord)
- Straftaten gegen die persönliche Freiheit
- § 240 IV 2 Nr. 3 (Nötigung)
- Diebstahl und Unterschlagung
- § 246 II (Unterschlagung)
- Betrug und Untreue
- Straftaten im Amt
- § 331 (Vorteilsannahme)
§ 332 (Bestechlichkeit)
§ 339 (Rechtsbeugung)
§ 340 (Körperverletzung im Amt)
§ 343 (Aussageerpressung)
§ 344 (Verfolgung Unschuldiger)
§ 345 (Vollstreckung gegen Unschuldige)
§ 348 (Falschbeurkundung im Amt)
§ 352 (Gebührenüberhebung)
§ 353 (Abgabenüberhebung, Leistungskürzung)
§ 353a (Vertrauensbruch im auswärtigen Dienst)
§ 353b (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht)
§ 355 (Verletzung des Steuergeheimnisses)
§ 356 (Parteiverrat)
§ 357 (Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Allgemeine Vorschriften
- Grundlagen der Ahndung
- § 14 IV (Beteiligung)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 267 II
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