Strafgesetzbuch

   Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)   
   2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37)   
   3. Titel - Täterschaft und Teilnahme (§§ 25 - 31)   
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Besondere persönliche Merkmale

(1) Fehlen besondere persönliche Merkmale (§ 14 Abs. 1), welche die Strafbarkeit des Täters begründen, beim Teilnehmer (Anstifter oder Gehilfe), so ist dessen Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

(2) Bestimmt das Gesetz, daß besondere persönliche Merkmale die Strafe schärfen, mildern oder ausschließen, so gilt das nur für den Beteiligten (Täter oder Teilnehmer), bei dem sie vorliegen.

Rechtsprechung zu § 28 StGB

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BGH, "ethnische Säuberungen" in Bosnien-Herzegowina, 21.2.01 (NJW 2001, 2728)
    die Absicht des § 220a I StGB <Fassung bis 29.6.02> ist kein besonderes persönliches Merkmal iSv § 28 StGB;
    § 6 Nr. 9 StGB, Zuständigkeit der deutschen Gerichte nicht nur für Völkermord (§§ 220a, 6 Nr. 1 StGB <Fassung bis 29.6.02>), sondern auch für andere Greueltaten im Sinne der Genfer Konvention (Hinweis: beachte nun §§ 1 ff VStGB - Völkerstrafgesetzbuch vom 26.6.2002)

  • BGH, versuchte Kettenanstiftung, 19.3.96 (BGHSt 42, 86)
    § 30 I StGB, zur Strafmilderung nach § 28 I StGB, wenn nur deshalb eine versuchte Anstiftung zum Mord vorliegt, weil der Täter bezahlt werden soll (Habgier, § 211 II StGB), der Anstifter jedoch keine Mordmerkmale aufweist;
    zu den Voraussetzungen für einen Rücktritt nach § 31 StGB (hier u.a. Fehlschlag des Versuchs);
    § 138 StGB, Anzeige muß nicht sofort, sondern nur rechtzeitig erfolgen;
    zur Frage, wann in Hinsicht auf § 60 Nr. 2 StPO im Urteil ein Beteiligungsverdacht erörtert werden muß;
    § 168c V 1 StPO, Rechtshilfe mit der Schweiz;
    Verwertungsverbot bei Verstoß gegen § 168c V 1 StPO nur bei rechtzeitiger Rüge nach § 257 StPO;
    § 258 StPO, ist der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft als Zeuge vernommen werden, kann er (nur) insoweit nicht mehr an der Hauptverhandlung teilnehmen, als er seine eigene Aussage zu würdigen hätte

  • BGH, minderbegabte Ehefrau und minderbegabter Stiefsohn, 29.9.93 (BGHSt 39, 326)
    "Verwandtschaft" ist in § 173 kein besonderes persönliches Merkmal i.S.v. § 28 I, Abgrenzung "tatbezogen" - "täterbezogen"

  • BGH, Sonderkommando 1005, 15.7.69 (BGHSt 23, 39)
    Massenmorde durch staatliche Gewalt, Art. 103 II GG;
    natürliche Handlungseinheit;
    §§ 211, 28, Verdeckungsabsicht als niedriger Beweggrund

Literatur im Internet zu § 28 StGB

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 28 StGB:
    StGB
      Besonderer Teil
        Widerstand gegen die Staatsgewalt
          § 121 (Gefangenenmeuterei)
        Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
          § 142 (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
        Falsche uneidliche Aussage und Meineid
          § 153 (Falsche uneidliche Aussage)
          § 154 (Meineid)
          § 156 (Falsche Versicherung an Eides Statt)
        Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
          § 174 (Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen)
          § 180 (Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger)
        Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
          § 206 (Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses)
        Straftaten gegen das Leben
        Straftaten gegen die persönliche Freiheit
          § 240 IV 2 Nr. 3 (Nötigung)
        Diebstahl und Unterschlagung
          § 246 II (Unterschlagung)
        Betrug und Untreue
          § 266 (Untreue)
          § 266a (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt)
          § 266b (Mißbrauch von Scheck- und Kreditkarten)
        Straftaten gegen die Umwelt
          § 325 (Luftverunreinigung)
          § 327 (Unerlaubtes Betreiben von Anlagen)
        Straftaten im Amt
          § 331 (Vorteilsannahme)
          § 332 (Bestechlichkeit)
          § 339 (Rechtsbeugung)
          § 340 (Körperverletzung im Amt)
          § 343 (Aussageerpressung)
          § 344 (Verfolgung Unschuldiger)
          § 345 (Vollstreckung gegen Unschuldige)
          § 348 (Falschbeurkundung im Amt)
          § 352 (Gebührenüberhebung)
          § 353 (Abgabenüberhebung, Leistungskürzung)
          § 353a (Vertrauensbruch im auswärtigen Dienst)
          § 353b (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht)
          § 355 (Verletzung des Steuergeheimnisses)
          § 356 (Parteiverrat)
          § 357 (Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat)

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