Strafgesetzbuch

   Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)   
   2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37)   
   3. Titel - Täterschaft und Teilnahme (§§ 25 - 31)   
§ 28
Besondere persönliche Merkmale

(1) Fehlen besondere persönliche Merkmale (§ 14 Abs. 1), welche die Strafbarkeit des Täters begründen, beim Teilnehmer (Anstifter oder Gehilfe), so ist dessen Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

(2) Bestimmt das Gesetz, daß besondere persönliche Merkmale die Strafe schärfen, mildern oder ausschließen, so gilt das nur für den Beteiligten (Täter oder Teilnehmer), bei dem sie vorliegen.

Rechtsprechung zu § 28 StGB

163 Entscheidungen zu § 28 StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:

Zur Gesamtübersicht

Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Literatur im Internet zu § 28 StGB

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 28 StGB:
    StGB
      Besonderer Teil
        Widerstand gegen die Staatsgewalt
          § 121 (Gefangenenmeuterei)
        Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
          § 142 (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
        Falsche uneidliche Aussage und Meineid
          § 153 (Falsche uneidliche Aussage)
          § 154 (Meineid)
          § 156 (Falsche Versicherung an Eides Statt)
        Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
          § 174 (Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen)
          § 180 (Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger)
        Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
          § 206 (Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses)
        Straftaten gegen das Leben
        Straftaten gegen die persönliche Freiheit
          § 240 IV 2 Nr. 3 (Nötigung)
        Diebstahl und Unterschlagung
          § 246 II (Unterschlagung)
        Betrug und Untreue
          § 266 (Untreue)
          § 266a (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt)
          § 266b (Mißbrauch von Scheck- und Kreditkarten)
        Straftaten gegen die Umwelt
          § 325 (Luftverunreinigung)
          § 327 (Unerlaubtes Betreiben von Anlagen)
        Straftaten im Amt
          § 331 (Vorteilsannahme)
          § 332 (Bestechlichkeit)
          § 339 (Rechtsbeugung)
          § 340 (Körperverletzung im Amt)
          § 343 (Aussageerpressung)
          § 344 (Verfolgung Unschuldiger)
          § 345 (Vollstreckung gegen Unschuldige)
          § 348 (Falschbeurkundung im Amt)
          § 352 (Gebührenüberhebung)
          § 353 (Abgabenüberhebung, Leistungskürzung)
          § 353a (Vertrauensbruch im auswärtigen Dienst)
          § 353b (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht)
          § 355 (Verletzung des Steuergeheimnisses)
          § 356 (Parteiverrat)
          § 357 (Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat)

Rechtsberatung

Sofortige Rechtsauskunft zu § 28 StGB bei frag-einen-anwalt.de
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Frage stellen

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht