Rechtsprechung
   BGH, 27.05.1975 - 5 StR 184/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,892
BGH, 27.05.1975 - 5 StR 184/75 (https://dejure.org/1975,892)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1975 - 5 StR 184/75 (https://dejure.org/1975,892)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75 (https://dejure.org/1975,892)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,892) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 5 StR 184/75
    Die unbestimmte Absicht, künftig bei sich bietender Gelegenheit Straftaten gleicher oder ähnlicher Art zu begehen, reicht dafür nicht aus (BGHSt 2, 163 [167]; 12, 148 [155]).
  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 5 StR 184/75
    Er muß den späteren Verlauf der mehreren Akte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorwegbegreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Begehung der Tat in Betracht kommen (BGHSt 1, 313 [315]; 15, 268 [271]).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 5 StR 184/75
    Die 'Aufklärungsrüge hinsichtlich Strafzumessung' ist nicht ordnungsmäßig erhoben, weil der Beschwerdeführer dazu weder eine Beweistatsache noch ein Beweismittel angegeben hat (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58

    Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 5 StR 184/75
    Die unbestimmte Absicht, künftig bei sich bietender Gelegenheit Straftaten gleicher oder ähnlicher Art zu begehen, reicht dafür nicht aus (BGHSt 2, 163 [167]; 12, 148 [155]).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 5 StR 184/75
    Er muß den späteren Verlauf der mehreren Akte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorwegbegreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Begehung der Tat in Betracht kommen (BGHSt 1, 313 [315]; 15, 268 [271]).
  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
    Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 5 StR 184/75
    Ist nämlich eine fortgesetzte Handlung Gegenstand des Verfahrens, so umfaßt die Tat im Sinne des § 264 StPO alle dem Tatrichter in der Hauptverhandlung bekannt werdenden Einzelakte, auch wenn sie in der zugelassenen Anklage noch nicht erwähnt waren (BGHSt 9, 324; BGH 5 StR 473/67 vom 10. Oktober 1967, mitgeteilt bei Pfeiffer-Maul-Schulte StGB § 73 Rdn. 12).
  • BGH, 10.01.1963 - 3 StR 22/62

    Revisionsgerichtliche Prüfung des tatsächlichen Bestehens von Gerichtskundigkeit

    Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 5 StR 184/75
    Die Einführung gerichtskundiger Tatsachen gehört nicht zu den wesentlichen Förmlichkeiten des Verfahrens, deren Beobachtung das Protokoll ersichtlich machen muß (BGH NJW 1963, 598).
  • BGH, 10.10.1967 - 5 StR 473/67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 5 StR 184/75
    Ist nämlich eine fortgesetzte Handlung Gegenstand des Verfahrens, so umfaßt die Tat im Sinne des § 264 StPO alle dem Tatrichter in der Hauptverhandlung bekannt werdenden Einzelakte, auch wenn sie in der zugelassenen Anklage noch nicht erwähnt waren (BGHSt 9, 324; BGH 5 StR 473/67 vom 10. Oktober 1967, mitgeteilt bei Pfeiffer-Maul-Schulte StGB § 73 Rdn. 12).
  • BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10

    Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

    Hier hat der Bundesgerichtshof bei ausreichender Konkretisierung des Gesamt-Lebenssachverhalts eine Darstellung der Einzelakte in der Anklage für nicht erforderlich gehalten (vgl. etwa Urteil vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75; Urteil vom 2. Mai 1985 - 4 StR 142/85).
  • BGH, 24.02.2010 - 1 StR 260/09

    Vorlagebeschluss; Anforderungen an den Anklagesatz beim Vorwurf einer großen Zahl

    cc) Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trug diesen Gesichtspunkten in der Folge Rechnung, indem sie bei der Anklage einer fortgesetzten Handlung anerkannte, dass bei ausreichender Konkretisierung eines Lebenssachverhaltes innerhalb der gesamten Anklage nicht einmal die Darstellung der Einzelakte erforderlich war (BGH, Urt. vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75; Urt. vom 2. Mai 1985 - 4 StR 142/85).
  • BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89

    Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen

    In den Urteilen vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75 -, vom 27. April 1976 - 1 StR 164/76 (= bei Spiegel DAR 1977, 174, 175) und vom 11. Januar 1977 - 5 StR 455/76 - hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß die Erörterung gerichtskundiger Tatsachen in der Hauptverhandlung nicht zu den Förmlichkeiten zählt, deren Beobachtung das Protokoll ersichtlich machen muß (§ 273 StPO).
  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80

    Anforderungen an die Feststellung des Gesamtvorsatzes und der Gewerbsmäßigkeit

    Gleiches gilt für die gegebenenfalls Gewerbsmäßigkeit begründende Absicht, sich durch den Handel mit Betäubungsmitteln eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen (BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75 - und 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; Beschluß vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77).

    Gesamtvorsatz liegt nur vor, wenn der - spätestens vor Beendigung des ersten Teilakts gefaßte - Tatentschluß sämtliche Teile der Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung nach Ort, Zeit und ungefährer Ausführungsart umfaßt (BGH, Urteile vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73 - und 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75).

  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 310/78

    Voraussetzungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Gesamtvorsatz bei

    Der allgemeine Entschluß, eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, reicht nicht aus, um den für eine fortgesetzte Handlung erforderlichen Gesamtvorsatz zu begründen (BGH bei Dallinger MDR 1972, 752; BGH GA 1960, 375; BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75 - und 24. Juni 1975 - 1 StR 181/75).

    Dementsprechend begründet auch die Absicht, sich durch den Handel mit Betäubungsmitteln eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle (etwa zur Finanzierung des eigenen Betäubungsmittelgenusses) zu verschaffen, keinen Gesamtvorsatz, sondern unter Umständen das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit (BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75 -, 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75 - und 2. August 1978 - 2 StR 253/78).

  • BGH, 21.12.1979 - 2 StR 768/78

    Einreichen eines Darlehensantrages mit falschen Angaben über den Kaufpreis für

    Denn ist eine fortgesetzte Handlung Gegenstand des Verfahrens, so umfaßt die Tat im Sinn des § 264 StPO alle ihm in der Hauptverhandlung bekannten oder zur Kenntnis kommenden Einzelakte (vgl. RGSt 73, 41, 42; BGHSt 9, 324, 326; BGH, Urteil vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75 - Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 264 Rdn. 32).
  • BGH, 08.12.1981 - 5 StR 604/81

    Nichtausschöpfung des Eröffnungsbeschlusses durch das Landgericht -

    Dazu können bei einer angeklagten Fortsetzungstat auch Einzelakte gehören, die in der zugelassenen Anklage nicht im einzelnen ausgeführt werden, die aber während des angeklagten Tatzeitraums begangen worden sind (BGH Urteil vom 21. Mai 1963 - 5 StR 173/63; Urteil vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75; Urteil vom 21. April 1977 - 4 StR 654/76).
  • BGH, 03.07.1979 - 1 StR 238/79

    Zulässigkeit der Aburteilung der in einer Auslieferungsbewilligung genannten Tat

    Der allgemeine Entschluß, künftig bei sich bietenden Gelegenheiten beliebig oft Straftaten gleicher Art zu begehen, begründet keinen Gesamtvorsatz (BGHSt 2, 163, 167; 12, 148, 155; 16, 124, 128 f; BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75 - und vom 26. April 1977 - 1 StR 188/77).
  • BGH, 26.08.1981 - 2 StR 411/81

    Voraussetzungen für die Annahme einer fortgesetzten Handlung - Gesamtvorsatz des

    Die unbestimmte Absicht, künftig bei sich bietender Gelegenheit Straftaten gleicher oder ähnlicher Art zu begehen, reicht dafür nicht aus (BGHSt 2, 163, 167; 12, 148, 155; BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75 - und vom 31. Januar 1973 - 3 StR 128/72 -).
  • BGH, 17.05.1977 - 5 StR 140/77

    Wohnungseinbruchsdiebstahl als fortgesetzte Tat oder in Tatmehrheit - Vorliegen

    Ein derartig unabgegrenztes Vorhaben erfüllt die Voraussetzungen des Gesamtvorsatzes nicht (BGH 5 StR 275/53 vom 28.9.1954, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 7, 23; vgl. auch BGH 5 StR 184/75 vom 27.5.1975; 5 StR 407/75 vom 28.10.1975).
  • BGH, 24.02.1976 - 5 StR 4/76

    Gesamtvorsatz des Täters als Voraussetzung für eine "fortgesetzte Straftat"

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht