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   BGH, 11.11.1998 - 5 StR 207/98   

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https://dejure.org/1998,4937
BGH, 11.11.1998 - 5 StR 207/98 (https://dejure.org/1998,4937)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1998 - 5 StR 207/98 (https://dejure.org/1998,4937)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1998 - 5 StR 207/98 (https://dejure.org/1998,4937)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 138/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bewertungseinheit der

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 207/98
    Zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (st. Rspr. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1 bis 4, 6, 7, 9 bis 13, 15).

    Zwar ist es nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, wenn nur eine nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß die jeweils verkaufte Rauschgiftmenge aus derselben einheitlich erworbenen Menge stammt (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 5, 11, 13, 14).

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 207/98
    Zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (st. Rspr. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1 bis 4, 6, 7, 9 bis 13, 15).
  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 207/98
    Zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (st. Rspr. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1 bis 4, 6, 7, 9 bis 13, 15).
  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96

    Feststellung einer Bewertungseinheit bei sukzessivem Auffüllen eines

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 207/98
    Zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (st. Rspr. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1 bis 4, 6, 7, 9 bis 13, 15).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 207/98
    Zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (st. Rspr. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1 bis 4, 6, 7, 9 bis 13, 15).
  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 207/98
    Zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (st. Rspr. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1 bis 4, 6, 7, 9 bis 13, 15).
  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 720/94

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 207/98
    Zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (st. Rspr. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1 bis 4, 6, 7, 9 bis 13, 15).
  • BGH, 10.06.1997 - 1 StR 146/97

    Anforderungen an die Feststellung einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 207/98
    Zwar ist es nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, wenn nur eine nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß die jeweils verkaufte Rauschgiftmenge aus derselben einheitlich erworbenen Menge stammt (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 5, 11, 13, 14).
  • BGH, 29.11.1996 - 4 StR 561/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen den Tatmodalitäten des Erwerbs, des Besitzes und

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 207/98
    Zwar ist es nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, wenn nur eine nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß die jeweils verkaufte Rauschgiftmenge aus derselben einheitlich erworbenen Menge stammt (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 5, 11, 13, 14).
  • BGH, 03.05.1995 - 5 StR 122/95

    Angaben zur Feststellung einer Serienstraftat - Unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 207/98
    Zwar ist es nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, wenn nur eine nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß die jeweils verkaufte Rauschgiftmenge aus derselben einheitlich erworbenen Menge stammt (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 5, 11, 13, 14).
  • BGH, 10.10.1995 - 5 StR 469/95

    Definition der einheitlichen Tat beim unerlaubten Handeltreiben mit

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