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   BGH, 30.09.2008 - 5 StR 227/08   

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https://dejure.org/2008,7087
BGH, 30.09.2008 - 5 StR 227/08 (https://dejure.org/2008,7087)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2008 - 5 StR 227/08 (https://dejure.org/2008,7087)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2008 - 5 StR 227/08 (https://dejure.org/2008,7087)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Straftatbestand der besonders schweren Vergewaltigung bei Einsatz eines Wachhundes und Zwingerhundes als Tatwerkzeug; Anforderungen an die Darlegung der Sachrüge bei der Revision; Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatgerichts in Fällen von "Aussage gegen Aussage"

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1
    Hund als gefährliches Werkzeug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 370
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 227/08
    Die Schlüsse, die das Tatgericht aus dem festgestellten Sachverhalt zieht, müssen nicht unbedingt zwingend sein; es genügt vielmehr, dass sie möglich und nachvollziehbar sind (BGHSt 36, 1, 14 m.w.N.) sowie dem Gebot rational begründeter und tatsachengestützter Beweisführung noch entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08 Rdn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 08.12.1998 - 4 StR 584/98

    Kampfhund als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 227/08
    Der bei der Tat eingesetzte Wach- und Zwingerhund stellt nach den getroffenen Feststellungen zur konkreten Art seines Einsatzes ein gefährliches Werkzeug dar (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 174 zum Einsatz eines Kampfhundes).
  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 227/08
    Die Schlüsse, die das Tatgericht aus dem festgestellten Sachverhalt zieht, müssen nicht unbedingt zwingend sein; es genügt vielmehr, dass sie möglich und nachvollziehbar sind (BGHSt 36, 1, 14 m.w.N.) sowie dem Gebot rational begründeter und tatsachengestützter Beweisführung noch entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08 Rdn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 227/08
    In einem Fall, in dem - wie hier - Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht glaubt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 14; StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 3, 5).
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 227/08
    In einem Fall, in dem - wie hier - Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht glaubt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 14; StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 3, 5).
  • BGH, 03.04.2002 - 3 StR 33/02

    Vergewaltigung; Aussage gegen Aussage; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 227/08
    Abgesehen davon handelt es sich im Blick auf die - auch sachverständig vermittelte (UA S. 11 f., 30 f.) - Persönlichkeitsstruktur der Nebenklägerin und ihren erlittenen psychischen Zusammenbruch um eine ohnehin nicht so nahe liegende andere Möglichkeit, dass deren Nichterörterung einen Sachmangel darstellt (vgl. BGH NStZ 2002, 494, 495; Brause NStZ 2007, 505, 507).
  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Grenzen der Revisibilität bei minder schweren und

    Hierbei handelt es sich insbesondere im Blick auf die vom Landgericht herangezogenen, den Angeklagten indiziell belastenden Umstände aus dem Nachtatverhalten sowohl des Angeklagten als auch der Nebenklägerin um keine Falschbelastungshypothese, deren Erörterung sich nach den getroffenen Feststellungen hätte aufdrängen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2008 - 5 StR 227/08; Brause NStZ 2007, 505, 507 m.w.N.).
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