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   BGH, 18.07.2000 - 5 StR 289/00   

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https://dejure.org/2000,3075
BGH, 18.07.2000 - 5 StR 289/00 (https://dejure.org/2000,3075)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2000 - 5 StR 289/00 (https://dejure.org/2000,3075)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00 (https://dejure.org/2000,3075)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Totschlag - Beweiswürdigung - Schuldfähigkeit - Anordnung einer Maßregel - Alkohlolbedingte erhebliche Enthemmung - Anordnung einer Unterbringung - Verminderung der Steuerungsfähigkeit - Wesentliche Strafschärfung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 21; ; StGB § 64 Abs. 1; ; StGB § 64

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Gefährlichkeit des Täters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 18.07.2000 - 5 StR 289/00
    Der weitere Hinweis des Sachverständigen, der Angeklagte biete "noch keine nachvollziehbare innere Motivation" für eine Entziehungskur, ist - auch im Blick auf zu erwägende Möglichkeiten einer maßgeblichen Motivationsstärkung im Rahmen der Behandlung - zu vage, um das Fehlen der für eine Unterbringung gemäß § 64 StGB erforderlichen hinreichend konkreten Aussicht eines Behandlungserfolges (BVerfGE 91, 1) ausreichend zu belegen und die Nichtanordnung der Maßregel allein zu tragen.
  • BGH, 29.06.1988 - 2 StR 200/88

    Voraussetzungen für eine schwere räuberische Erpressung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 18.07.2000 - 5 StR 289/00
    Die von § 64 Abs. 1 StGB geforderte Gefahr kann allein durch die Anlaßtat begründet werden (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 - Gefährlichkeit 2; BGH, Beschluß vom 11. März 1997 - 5 StR 29/97 - ; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 64 Rdn. 6); durch eine hangbedingte schwere Gewalttat als Anlaßtat wird sie regelmäßig hinreichend belegt.
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 454/96

    Zulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung der Handlungsintensität,

    Auszug aus BGH, 18.07.2000 - 5 StR 289/00
    Einem Täter wie dem Angeklagten, dem eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (§ 21 StGB) zugute zu halten ist, darf die bei Begehung der Tat bewiesene Handlungsintensität, die auf diesen Zustand zurückgeht, nur eingeschränkt angelastet werden (vgl. BGHR StGB § 21 - Strafzumessung 17; Tröndle/Fischer aa0 § 46 Rdn. 19 und 22; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.03.1997 - 5 StR 29/97

    Vorliegen einer zukünftigen, auf den Hang zum übermäßigen Alkoholkonsum

    Auszug aus BGH, 18.07.2000 - 5 StR 289/00
    Die von § 64 Abs. 1 StGB geforderte Gefahr kann allein durch die Anlaßtat begründet werden (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 - Gefährlichkeit 2; BGH, Beschluß vom 11. März 1997 - 5 StR 29/97 - ; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 64 Rdn. 6); durch eine hangbedingte schwere Gewalttat als Anlaßtat wird sie regelmäßig hinreichend belegt.
  • BGH, 10.04.2002 - 5 StR 613/01

    Versuch; Totschlag; unmittelbares Ansetzen; Koinzidenz des Vorsatzes;

    Beim Angeklagten W wird der neue Tatrichter zur Frage einer Maßregel nach § 64 StGB auf BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 7 Bedacht zu nehmen haben.
  • BGH, 20.01.2004 - 4 StR 464/03

    Tötungsvorsatz (Hemmschwelle und hochgradige Alkoholisierung bei gefährlichen

    Bezüglich der Frage, ob bei dem bisher nicht bestraften Angeklagten infolge seines Hanges die Gefahr künftiger erheblicher Straftaten besteht, wird der neu entscheidende Tatrichter zu bedenken haben, daß die von § 64 Abs. 1 StGB geforderte Gefahr allein durch die Anlaßtat begründet werden kann (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 2; BGH, Beschluß vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 64 Rdn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 490/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose)

    Dabei kann die Gefahr auch allein durch die Anlasstat begründet werden (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00 Rn. 2 und vom 11. März 1997 - 5 StR 29/97); durch eine hangbedingte schwere Gewalttat als Anlasstat wird sie regelmäßig hinreichend belegt sein (BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2018 - 3 StR 386/18 Rn. 13; vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14 Rn. 2; vom 20. Januar 2004 - 4 StR 464/03 Rn. 6 und vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00 Rn. 2; Urteil vom 29. Juni 1988 - 2 StR 200/88 Rn. 14).
  • BGH, 25.11.2014 - 5 StR 509/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringungsanordnung (eine hangbedingte

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird die von § 64 Satz 1 StGB geforderte Gefahr nämlich in aller Regel allein durch eine hangbedingte schwere Gewalttat als Anlasstat hinreichend belegt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1988 - 2 StR 200/88, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 2; Beschlüsse vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 7; vom 20. Januar 2004 - 4 StR 464/03, NStZ-RR 2004, 204, 205).
  • BGH, 09.01.2002 - 5 StR 543/01

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; verminderte Schuldfähigkeit); Gemeinschaftlicher

    Das Gewicht der von den dargestellten dissozialen Lebensumständen des Angeklagten geprägten schweren Tat indiziert eine spezifische Wiederholungsgefahr (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 7).
  • BGH, 18.07.2007 - 5 StR 279/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges: Entbehrlichkeit

    Angesichts des Gewichts der Anlasstat gilt dies trotz der bisherigen Unbestraftheit des Angeklagten auch für die Gefährlichkeitsprognose (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 2 und 7; BGH, Beschluss vom 14. März 2007 - 5 StR 535/06).
  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 31/06

    Strafzumessung (Schärfung wegen des nichtigen Tatanlasses nicht bei

    Angesichts des Tatbildes der tödlichen Gewalttat des alkoholkranken, mit 3, 47 ‰ massiv alkoholisierten Angeklagten gegen einen Trinkgenossen aufgrund nichtigsten Anlasses - Streit, ob das Opfer dem Angeklagten für diesen eingekaufte Zigaretten zu dessen etwa fünf Meter entfernter Parkbank zu bringen habe oder ob der Angeklagte sie sich abholen müsse - überbewerten Gericht und Sachverständiger bei der Verneinung einer Wiederholungsgefahr das Fehlen einschlägiger Vorbelastungen des Angeklagten; sie lassen unbeachtet, dass die von § 64 Abs. 1 StGB geforderte Gefahr allein durch die Anlasstat begründet werden kann und durch eine hangbedingte schwere Gewalttat regelmäßig hinreichend belegt wird (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 7).
  • BGH, 16.09.2009 - 5 StR 334/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Anordnung bei Vorliegen

    Der neu entscheidende Tatrichter wird zu bedenken haben, dass die von § 64 Abs. 1 StGB geforderte Gefahr allein durch die Anlasstat begründet werden kann (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 2; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00; vgl. auch Fischer aaO Rdn. 13 f. m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 535/06

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erörterungsmangel; Hang;

    Die Erwägungen des Schwurgerichts lassen zudem besorgen, dass es das Gewicht der Anlasstat bei der Gefährlichkeitsprognose nicht ausreichend berücksichtigt hat (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 2 und 7; BGH, Beschluss vom 11. März 1997 - 5 StR 29/97).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 329/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (Verminderung der Steuerungsfähigkeit: erforderliche

    Ergänzend weist der Senat in Bezug auf die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt darauf hin, dass die Gefahrprognose im Sinne des § 64 Satz 1 StGB auch allein durch die Anlasstat begründet werden kann (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2020 - 1 StR 490/19 Rn. 6 und vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00 Rn. 2); durch eine hangbedingte schwere Gewalttat als Anlasstat wird sie regelmäßig hinreichend belegt sein (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2020 - 1 StR 490/19 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 28.07.2022 - 1 StR 108/22

    Bemessung der Jugendstrafe (zwingende Berücksichtigung des Erziehungsgedanken);

  • BGH, 15.08.2000 - 5 StR 363/00

    Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 13.09.2000 - 2 StR 358/00

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • LG Kassel, 17.06.2021 - 3600 Js 31123/20
  • BGH, 12.12.2012 - 5 StR 580/12

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

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