Rechtsprechung
BGH, 23.10.2007 - 5 StR 318/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 212 StGB
Erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit bei affektbedingter Begehung eines Tötungsdelikts (Indizien des Leistungsverhaltens, des folgerichtigen Handelns und der intakten Erinnerung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Festellung einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit i.S.v. § 21 Strafgesetzbuch (StGB); Annahme eines Gewaltexzesses aufgrund eines hochgradigen Affektzustandes i.S.v. § 21 StGB; Strafzumessung bei Verurteilung eines Heranwachsenden wegen ...
- Judicialis
StGB § 21
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 20 § 21
Affekt: zielgerichtetes Verhalten, Herbeiholen eines neuen Tatwerkzeugs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 165
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.06.2007 - 4 StR 187/07
Rechtsfehlerhafte Verneinung einer verminderten Schuldfähigkeit nach erheblicher …
Auszug aus BGH, 23.10.2007 - 5 StR 318/07
Bei dem Herbeiholen des neuen Tatwerkzeugs handelt es sich um eine einfache Tätigkeit, die vom Angeklagten keine intensiven Entscheidungs- und Steuerungselemente erfordert und deswegen - anders als ein komplexes, mehraktiges Geschehen - nicht gegen einen Affekt spricht (…vgl. auch BGHR StGB § 21 Bewusstseinsstörung 1; BGH, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 4 StR 187/07).Denn auch ein Täter, der in einem hochgradigen affektiven Ausnahmezustand handelt, kann gemessen an der Verfolgung seines deliktischen Ziels durchaus folgerichtig und zielgerichtet handeln (…BGHR StGB § 20 Bewusstseinsstörung 6, § 21 Affekt 10; BGH, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 4 StR 187/07).
- BGH, 29.07.1987 - 2 StR 295/87
Erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit - …
Auszug aus BGH, 23.10.2007 - 5 StR 318/07
Bei dem Herbeiholen des neuen Tatwerkzeugs handelt es sich um eine einfache Tätigkeit, die vom Angeklagten keine intensiven Entscheidungs- und Steuerungselemente erfordert und deswegen - anders als ein komplexes, mehraktiges Geschehen - nicht gegen einen Affekt spricht (vgl. auch BGHR StGB § 21 Bewusstseinsstörung 1; BGH, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 4 StR 187/07). - BGH, 21.10.1986 - 4 StR 563/86
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz
Auszug aus BGH, 23.10.2007 - 5 StR 318/07
Denn auch ein Täter, der in einem hochgradigen affektiven Ausnahmezustand handelt, kann gemessen an der Verfolgung seines deliktischen Ziels durchaus folgerichtig und zielgerichtet handeln (BGHR StGB § 20 Bewusstseinsstörung 6, § 21 Affekt 10; BGH, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 4 StR 187/07). - BGH, 31.01.2007 - 5 StR 504/06
Minder schwerer Fall des Totschlags; verminderte Schuldfähigkeit (tiefgreifende …
Auszug aus BGH, 23.10.2007 - 5 StR 318/07
Bei der intakten Erinnerung des Angeklagten an das Tatgeschehen handelt es sich zwar um ein gegen einen Affekt sprechendes, wenn auch keinesfalls zwingendes Indiz, welches bei Vorliegen gegenläufiger Anzeichen entkräftet werden kann (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2007 - 5 StR 504/06 m.w.N.).